Bekanntmachung und Ladung
Die Eigentümer der zum Verfahrensgebiet Appendorf gehörenden Grundstücke und die ihnen gleichstehenden Erbbauberechtigten werden hiermit zur Teilnehmerversammlung geladen.
Diese findet unter der Leitung des Amtes für Ländliche Entwicklung Oberfranken statt am:
Donnerstag, 07.03.2024, um 19:00 Uhr,
Ort: Sportheim Lauter, Schulstraße 18, 96169 Lauter.
Tagesordnung
| 1. | Erläuterung der Aufgaben des Vorstandes der Teilnehmergemeinschaft und des Wahlverfahrens |
| 2. | Neuwahl ehrenamtlicher Vorstandsmitglieder und ihrer Stellvertreter |
| 3. | Allgemeine Aussprache |
Der Vorstand führt die Geschäfte der Teilnehmergemeinschaft. Er soll das volle Vertrauen der Teilnehmer am Verfahren besitzen. Wünschenswert ist deshalb, dass sich möglichst viele Teilnehmer an der Neuwahl des Vorstandes beteiligen.
Das Amt für Ländliche Entwicklung Oberfranken hat die Zahl der zu wählenden Mitglieder des Vorstandes und deren Stellvertreter auf je 5 festgesetzt.
Jeder stimmberechtigte Teilnehmer oder Bevollmächtigte kann somit als Mitglied und Stellvertreter insgesamt 10 Personen wählen. Sie werden auf die Dauer von sechs Jahren gewählt; eine Wiederwahl ist zulässig.
Wahlberechtigt sind nur Teilnehmer. Die Teilnehmer sind die Eigentümer der zum Verfahrensgebiet gehörenden Grundstücke. Erbbauberechtigte stehen den Eigentümern gleich (§ 10 Nr. 1 FlurbG). Jeder Teilnehmer hat eine Stimme. Gemeinschaftliche Eigentümer gelten als ein Teilnehmer. Gemeinschaftliche Eigentümer sind nur stimmberechtigt, wenn von allen abwesenden Miteigentümern eine schriftliche Vollmacht vorliegt. Wenn Ehepartner gemeinschaftliches Eigentum haben, brauchen diese ebenfalls eine schriftliche Vollmacht des abwesenden Ehepartners. Einigen sich gemeinschaftliche Eigentümer nicht über die Stimmabgabe, so müssen sie von der Wahl ausgeschlossen werden.
Die Vertretung durch Bevollmächtigte ist zulässig. Bevollmächtigte haben in der Versammlung eine schriftliche Vollmacht vorzulegen, bei der die Unterschrift des Vollmachtgebers öffentlich oder amtlich beglaubigt sein muss. Die amtliche Beglaubigung erteilt die Gemeinde gebührenfrei. Zu beachten ist jedoch, dass nach § 21 Abs. 3 FlurbG im Wahltermin jeder Teilnehmer oder Bevollmächtigte nur eine Stimme hat, auch wenn er mehrere Teilnehmer vertritt. Teilnehmer, die nicht selbst in der Wahlversammlung anwesend sein können, werden daher zweckmäßig eine Person bevollmächtigen, die nicht selbst als Teilnehmer stimmberechtigt ist.
Die zu wählenden Mitglieder des Vorstandes und ihre Stellvertreter werden von den im Wahltermin anwesenden Teilnehmern oder Bevollmächtigten gewählt. Gewählt sind diejenigen, die die meisten Stimmen erhalten.
Vorschlagsliste
Für die Durchführung der Wahl werden mindestens 10 Kandidaten benötigt. Die Eintragung von Kandidaten erfolgt in einer Vorschlagsliste.
Im Zeitraum zwischen dem 26.01.2024 und dem 04.03.2024 liegt in der Verwaltungsgemeinschaft Baunach, Bamberger Straße 1, 96148 Baunach, und im Rathaus der Gemeinde Lauter, Schulstraße 9, 96169 Lauter, eine Wahlvorschlagsliste aus. In diese Liste kann sich während der üblichen Geschäftszeiten jede Person, die für dieses Ehrenamt kandidieren möchte, selbst eintragen. Es besteht auch die Möglichkeit, dass Dritte als Kandidaten benannt werden. Wählbar sind auch Personen, welche nicht am Verfahren beteiligt sind. Jeder Kandidat muss unbeschränkt geschäftsfähig sein.
Alternativ können die Wahlvorschläge auch direkt beim Amt für Ländliche Entwicklung Oberfranken vorgebracht werden. Hierfür gilt der gleiche Zeitraum. Nutzen Sie hierfür folgende Kontaktdaten:
Amt für Ländliche Entwicklung Oberfranken
Nonnenbrücke 7a, 96047 Bamberg
E-Mail: andrea.hofmann@ale-ofr.bayern.de
Telefon: 0951 837-343