Abbildung 1: Übersichtslageplan
Abbildung 2: Geltungsbereich der Änderung auf DFK (Digitale Flur-Karte)
Abbildung 3: Externe Ausgleichsfläche Flur-Nr. 509, Gmkg. Dorgendorf
Abbildung 4: Externe Ausgleichsfläche Flur-Nr. 807, Gmkg. Priegendorf
Der Stadtrat von Baunach hat in seiner Sitzung am 07.03.2023 die Aufstellung der 1. Änderung des seit 2006 rechtsgültigen Bebauungsplans „Geracher Weg Ost“ beschlossen. Im Jahr 2022 sollte mit der Erschließung des Planbereichs begonnen werden, jedoch konnte aufgrund fehlender Zugriffsmöglichkeiten auf zwei Flurstücke das ursprünglich geplante Erschließungskonzept nicht mehr durchgeführt werden. Um dennoch Wohnraum zur Verfügung zu stellen, wurde eine Neuplanung vorgenommen, welche eine neue Erschließung vorsieht und die zwei nicht zur Verfügung stehenden Flurstücke ausspart. Für diese ausgesparten Flächen wird der derzeitig gültige Bebauungsplan aufgehoben.
Der Geltungsbereich umfasst zwei räumlich getrennte Teilbereiche.
Der nördliche Teilbereich hat eine Fläche von ca. 2,08 ha und enthält die Flur-Nrn. 174, 175, 176, 177, 178, 179 und 179/1, Gmkg. Priegendorf, sowie Teile der Flur-Nrn. 29/1 Gmkg. Lußberger Forst, 180/5 (Zufahrt Lußbergring), Gmkg. Priegendorf, 269 und 505, Gmkg. Dorgendorf.
Der nördliche Teilbereich wird wie folgt umgrenzt:
| Im Norden: | durch die Flur-Nr. 180, Gmkg. Priegendorf, und 29, Gmkg. Lußberger Forst; sowie durch Teile der Flur-Nr. 29/1, Gmkg. Lußberger Forst, |
| Im Osten: | durch die Flur-Nr. 29, Gmkg. Lußberger Forst, und 506, Gmkg. Dorgendorf, sowie durch Teile der Flur-Nr. 505, Gmkg. Dorgendorf und 269, Gmkg. Lußberger Forst, |
| Im Süden: | durch die Flur-Nr. 173, Gmkg. Priegendorf, und Teile der Flur-Nr. 505, Gmkg. Dorgendorf, |
| Im Westen: | durch die Flur-Nrn. 181/3, 181/4, 182/2,183/1 und 183/4, Gmkg. Priegendorf, sowie durch Teile der Flur-Nr. 180/5 (Zufahrt Lußberger Ring), Gmkg. Priegendorf; |
Der südliche Teilbereich hat eine Fläche von ca. 0,56 ha und enthält die Flur-Nr. 167/5, Gmkg. Priegendorf, sowie Teile der Flur-Nrn. 87/2 (Sendelbach), 167, 167/6, 897, 900, 901, 903, 904, 905, 907 (Kreisstraße BA 37), Gmkg. Priegendorf, 495 (Kreisstraße BA 37) und 499, Gmkg, Dorgendorf.
Der südliche Teilbereich wird wie folgt umgrenzt:
| Im Norden: | Durch die Flur-Nrn. 167/2 und 167/3, Gmkg. Priegendorf, sowie Teile der Flur-Nr. 167/6, Gmkg. Priegendorf, |
| Im Osten: | durch die Flur-Nr. 906, Gmkg. Priegendorf, sowie Teile der Flur-Nrn. 495 (Kreisstraße BA 37) und 499, Gmkg. Dorgendorf, 901, 902, 903, 904 und 905, Gmkg. Priegendorf. |
| Im Süden: | durch die Flur-Nr. 910, Gmkg. Priegendorf, sowie durch Teile der Flur-Nrn. 495 (Kreisstraße BA 37), Gmkg. Dorgendorf, und 907 (Kreisstraße BA 37), Gmkg. Priegendorf; |
| Im Westen: | durch die Flur-Nrn. 82/1, 83 und 84, Gmkg. Priegendorf, sowie durch Teile der Flur-Nrn. 87/2 (Sendelbach), 167, 897, 900 und 907 (Kreisstraße BA 37) Gmkg. Priegendorf; |
Der Aufhebungsbereich (schraffierte Darstellung) hat eine Fläche von ca. 0,52 ha und enthält die Flur-Nr. 173, Gmkg. Priegendorf, sowie Teile der Flur-Nrn. 904 und 906, Gmkg. Priegendorf. Er wird wie folgt umgrenzt:
| Im Norden: | durch die Flur-Nr. 174, Gmkg. Priegendorf, |
| Im Osten: | durch die Flur-Nrn. 503, 504, Gmkg. Priegendorf, sowie Teile der Flur-Nr. 505, Gmkg. Priegendorf; |
| Im Süden: | durch die Flur-Nr. 903, Gmkg Priegendorf, sowie Teile der Flur-Nrn. 904 und 906, Gmkg. Priegendorf; |
| Im Westen: | durch die Flur-Nrn. 167/2, 183/1 sowie 905, Gmkg. Priegendorf; |
Zudem werden dem Geltungsbereich der Planung Teile der Flur-Nrn. 509, Gmkg. Dorgendorf, sowie Teile der Flur-Nr. 807, Gmkg. Priegendorf, als externe Ausgleichsflächen zugewiesen.
Nachdem die Bürgerschaft und die betroffenen Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange bereits mit einem Vorentwurf an der Planung beteiligt und um Stellungnahme gebeten wurden, ist ein Planentwurf von der Planungsgruppe Strunz, Ingenieurgesellschaft mbH in Bamberg, ausgearbeitet und am 12.09.2023 vom Stadtrat gebilligt worden.
Der Planentwurf mit Begründung wird in der Zeit vom
16.10. – 16.11.2023
im Internet auf der Webseite der Stadt (www.vg-baunach.de) gemäß § 3 Abs. 2 BauGB veröffentlicht. Ebenfalls auf der Webseite der Stadt abrufbar sind sowohl der Inhalt dieser Bekanntmachung gemäß § 3 Abs.2 Satz 5 BauGB als auch die umweltrelevanten Informationen und die nach Einschätzung der Stadt wesentlichen umweltbezogenen Stellungnahmen gemäß § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB.
Zusätzlich liegen die Planunterlagen gemäß § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB zu jedermanns Einsicht im Rathaus der Stadt Baunach, Bamberger Straße 1, 96148 Baunach, öffentlich aus.
Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen (schriftlich oder zur Niederschrift) vorgebracht werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben, sofern die Stadt Baunach deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist.
Es wird darum gebeten, die Stellungnahmen vorzugsweise elektronisch an die Stadt zu übermitteln (poststelle@vg-baunach.de), bei Bedarf können diese aber auch vor Ort abgegeben oder auf dem Postweg zugestellt werden.
Datenschutz:
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage von Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e (DSGVO) i. V. mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Stellungnahmen ohne Absenderangaben abgegeben werden, wird keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung erteilt. Weitere Informationen sind dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“ zu entnehmen, das ebenfalls öffentlich ausliegt.
Der Planung beiliegende umweltrelevante Informationen
| • | Umweltbericht der Planungsgruppe Strunz vom 12.09.2023 |
| Folgende umweltbezogene Stellungnahmen, die während der frühzeitigen Behördenbeteiligung gemäß § 4 Abs. 1 BauGB eingegangen sind, liegen den Entwurfs-Unterlagen bei: | |
| • | Stellungnahme Landratsamt Bamberg vom 24.05.2023 |
| Immissionsschutz: bzgl. der Nähe zum Sportplatz; bzgl. der Emissionen durch haustechnische Anlagen; |
| Bodenschutz: bzgl. der anzuwendenden Richtlinien bei Bodenaushub; |
| Wasserrecht: bzgl. der teilweisen Lage im wassersensiblen Bereich; bzgl. des nötigen wasserrechtlichen Verfahrens für das geplante Regenrückhaltebecken; bzgl. des Umgangs mit Grund- oder Schichtenwasser sowie der Bauwasserhaltung; bzgl. hochwasserangepasster Bauweise zur Vorsorge bei Starkregenereignissen; bzgl. der Anlage von Zisternen zur Niederschlagswassersammlung im Baugebiet, zur Brauchnutzung dieser Wässer im Innen- und Außenbereich; bzgl. der Pufferfunktion von Niederschlagswässern durch Dachbegrünung; bzgl. der nötigen Vorbehandlung bei der Einleitung von wassergefährdenden Stoffen; bzgl. der nötigen Genehmigung zur Einleitung von Niederschlagswässern in Gewässer sowie die dafür geltenden Regularien; bzgl. unterirdischer Versickerungsanlagen; bzgl. der wassergefährdenden Stoffe bei unbeschichteten Metalldächern; bzgl. der kleinklimatischen Verbesserungen durch Dach- und Fassadenbegrünung; bzgl. der Versiegelung von Flächen und der Materialausführung; bzgl. der Nutzung von erneuerbaren Energien im Plangebiet; bzgl. des Umgangs mit wassergefährdenden Stoffen im Gebiet; |
| • | Stellungnahme Regierung von Oberfranken vom 24.05.2023: |
| Naturschutz: bzgl. der Lage im Landschaftsschutzgebiet; bzgl. der externen Ausgleichsfläche; bzgl. der gesetzlichen Grundlage zu wasserschonenden Festsetzungen; |
| • | Stellungnahme Wasserwirtschaftsamt Kronach vom 22.05.2023: |
| Bzgl. der Nähe zum Sendelbach und den Ergebnissen des Sturzflut-Risikomanagement vom Oktober 2019; bzgl. der Gefahren durch wild abfließende Oberflächengewässer; bzgl. der geplanten Entwässerung im Gebiet; bzgl. der berührten Belange des Bodenschutzes und des Schutzgutes Boden durch das Vorhaben; bzgl. der natürlichen Bodenfunktionen sowie den Umgang mit belebtem Oberboden und kulturfähigen Unterböden; bzgl. der Verwendung nicht kulturfähigen Bodenmaterials; bzgl. der Vorschriften zu Aushubmaterial; bzgl. eines Bodenmanagementkonzepts und einer Bodenkundlichen Baubegleitung; bzgl. der geltenden Rechtsvorschriften mit dem Umgang von Boden im Bezug auf Erdarbeiten, im Landschaftsbau, bei der Verwertung von Material, dem Bodenschutz sowie der Herstellung von durchwurzelbaren Bodenschichten; bzgl. des Umgangs mit vorgefundenen Altlasten; |
| • | Stellungnahme Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Bamberg vom 09.05.2023: |
| Bzgl. der Flächeninanspruchnahme; bzgl. Wiedernutzbarmachung von Flächen und Nachverdichtung; bzgl. der landwirtschaftlichen Flächen im Plangebiet; bzgl. des Erhalts Land- und Forstwirtschaftlicher Nutzflächen; bzgl. landwirtschaftlicher Immissionen von den umgebenden landwirtschaftlichen Flächen; bzgl. der Lage im Landschaftsschutzgebiet; |
| • | Stellungnahme Bayernwerk Netz GmbH vom 28.04.2023: |
| Bzgl. der Nähe von Baumstandorten zu Versorgungsleitungen; |