Leider gehört es zum Kreislauf des Lebens, dass man von seinen Liebsten zu gegebener Zeit Abschied nehmen muss. Um hier den Ablauf etwas klarer zu gestalten, wird gebeten folgende Reihenfolge einzuhalten:
Für eine Bestattung ist ein Totenschein dringend erforderlich. Wenn ein natürlicher Tod festgestellt wurde, kann der Bestatter des Vertrauens beauftragt werden.
Zeitgleich ist hier die Gemeinde (Bürgermeister) zu verständigen, da die Verfügbarkeit von Leichenhaus geklärt werden muss, falls dieses benötigt wird.
Bezüglich des Bestattungstermins ist dringend die Abklärung mit der Gemeinde und dem Seelsorger, meist Pfarrer, erforderlich, um Terminüberschneidungen zu vermeiden.
Es wird gebeten oben genannten Verfahrensablauf zu berücksichtigen.