Der Gemeinderat der Gemeinde Reckendorf hat die Haushaltssatzung für 2024 beschlossen. Das Landratsamt Bamberg hat als Rechtsaufsichtsbehörde mit Schreiben vom 24.09.2024 (Az: 11.1-941.2) die Haushaltssatzung rechtsaufsichtlich genehmigt.
Haushaltssatzung
der Gemeinde Reckendorf für das Haushaltsjahr 2024
Auf Grund der Art. 63 ff. der Gemeindeordnung erlässt die Gemeinde Reckendorf folgende Haushaltssatzung:
§ 1
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2024 wird hiermit festgesetzt;
er schließt im Verwaltungshaushalt
in den Einnahmen und Ausgaben mit — 4.453.400,00 €
und im Vermögenshaushalt
in den Einnahmen und Ausgaben mit — 3.831.100,00 €
ab.
§ 2
Für das Haushaltsjahr 2024 sind über die fortgeltenden Kreditermächtigungen hinaus neue Kreditermächtigungen in Höhe von 1.705.000 € erforderlich.
§ 3
Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.
§ 4
Die Steuerhebesätze für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:
Grundsteuer A — 400 v.H.
Grundsteuer B — 400 v.H.
Gewerbesteuer — 380 v.H.
§ 5
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 740.000 € festgesetzt.
§ 6
Diese Haushaltssatzung tritt am 01. Januar 2024 in Kraft.
Gleichzeitig mit der Bekanntmachung der Haushaltssatzung wird auch der Haushaltsplan eine Woche lang öffentlich aufgelegt.
Die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan liegen außerdem während des ganzen Jahres im Rathaus der Verwaltungsgemeinschaft Reckendorf, Zimmer Nr. 4, während der allgemeinen Geschäftsstunden, zur Einsicht auf.