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Mitteilungsblatt Verwaltungsgemeinschaft Baunach
Ausgabe 42/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Gemeinderates Reckendorf am 14.09.2023

Gemeinderat Reckendorf  —  R-GR/09/2023

Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Gemeinderates Reckendorf am 14.09.2023

Tagesordnung

Öffentlicher Teil

1.

Kurzbericht des Bürgermeisters

1.1.

Sanierung schadhafte Archivbände

1.2.

Genisa-Bestand

1.3.

Radweg von Gerach nach Laimbach

1.4.

Sanierung des Hartplatzes an der Schule

1.5.

Klärschlammpresse

2.

Erneuerung der Ortsdurchfahrt – Fortlaufender Sachstandsbericht

3.

Vorstellung des Nutzungskonzeptes des Stolbingerareals durch das Architekturbüro Conn und Giersch

4.

Anfrage der Fraktion "Werktätige Bürger - Freie Wähler Reckendorf" zur Sanierung des Stolbinger-Areals

5.

Festlegung des Erfrischungsgeldes für die Wahlhelfer der Landtags- und Bezirkswahl 2023

6.

Beratung über die Präsentation von Schildern des Künstlers Boberg an gemeindlichen Räumen

7.

Ersatzbeschaffungen 2023 für die Feuerwehren Reckendorf und Laimbach

8.

Herstellungsbeitragspflicht von fest überdachten Terrassen und Balkonen, Entscheidung zum weiteren Vorgehen nach Beschluss des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofes

9.

Bekanntgabe der Sitzungstermine 2024

10.

Messen und Märkte 2024 in Reckendorf

11.

Sonstiges - Anfragen gemäß § 31 GeschO

11.1.

Bürgeranträge REGe

11.2.

Lagerung von Genisa-Teilen

11.3.

Tausch der Straßenbeleuchtung

11.4.

Rattelsdorfer Weg

Um 18:00 Uhr eröffnete Erster Bürgermeister Manfred Deinlein die Sitzung des des Gemeinderates Reckendorf.

Zu der Sitzung wurde form- und fristgerecht mit Schreiben vom 07. September geladen. Mit der Sitzungsladung und der Tagesordnung bestand Einverständnis. Gegen die Niederschrift der Sitzung des Gemeinderates vom 02. August 2023 wurden keine Einwendungen erhoben. Diese gilt somit als genehmigt und anerkannt.

Öffentlicher Teil

1.

Kurzbericht des Bürgermeisters

1.1.

Sanierung schadhafte Archivbände

Der Erste Bürgermeister informierte über den Eingang des Förderbescheides zur Sanierung der schadhaften Archivbände. Die Förderung betrage 15.000,00 € von geschätzten Sanierungskosten in Höhe von 30.000,00 €

1.2.

Genisa-Bestand

Der Vorsitzende berichtete von einem Gespräch mit Vertretern der Forschungsstelle Genisaprojekt Veitshöchheim. Die Forschungsstelle werde versuchen, für die Inventarisierung entsprechende Fördermittel zu beantragen.

1.3.

Radweg von Gerach nach Laimbach

Der Vorsitzende gab bekannt, dass der Radweg von Gerach nach Laimbach fast fertiggestellt sei. Es seien noch Restarbeiten erforderlich, die aber zeitnah abgeschlossen werden sollen.

1.4.

Sanierung des Hartplatzes an der Schule

Die Sanierung des Hartplatzes an der Schule sei ebenfalls abgeschlossen. Demnächst werde noch ein Zaun errichtet. Der Verlauf des Zaunes soll vor seiner Errichtung in der nächsten Bauausschusssitzung festgelegt werden.

1.5.

Klärschlammpresse

Der Vorsitzende gab bekannt, dass die Klärschlammpresse, die gemeinsam mit der Stadt Baunach und den Gemeinden Gundelsheim, Breitengüßbach und Gerach beschafft wurde, im Laufe des Oktobers geliefert werde.

2.

Erneuerung der Ortsdurchfahrt – Fortlaufender Sachstandsbericht

Der Vorsitzende informierte über einen Abstimmungstermin mit der Planungsgruppe Strunz am 14. September 2023. Dabei seien unter anderem die nachfolgenden Punkte geklärt worden.

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Zwischenlagerungen auf der Specken,

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Baucontainer und Bauwagen (Baustelleinrichtung) auf Friedhofparkplatz oder gemeindeeigenem Grundstück südlicher Ortseingang,

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Gesucht wird ein Endlager für rund 1.600 m³ Erdaushub (aktuell Deponie),

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Weiträumige Umfahrung für LKW (wohl über B4 und Untermerzbach nach Ebern; ist noch mit Staatlichem Bauamt final abzuklären),

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Örtliche Umfahrung für Pkw-Verkehr (Ausführung in Bauabschnitten),

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Derzeit etwa vier Wochen Planungsverzug (wegen fehlender Rückmeldungen aus LRA und staatlichem Bauamt zu Umfahrungsvorschlägen),

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Baubeginn ist noch heuer vorgesehen.

3.

Vorstellung des Nutzungskonzeptes des Stolbingerareals durch das Architekturbüro Conn und Giersch

Der Vorsitzende führte mit nachfolgendem Sachvortrag in die Thematik ein:

Das Anwesen Stolbinger ist für Reckendorf in mehrfacher Hinsicht von zentraler Bedeutung für unseren Ort. Historisch-wirtschaftlich bildet es wohl die Blütezeit Reckendorfs ab.

Hintergrund ist, dass Reckendorf vor rund 200-300 Jahren eine zentrale Stellung im Handel der Region innehatte. Vor der Mündung der Baunach in den Main gab es hier an der Stelle der jetzigen Steinernen Brücke wohl die letzte einigermaßen ganzjährig durchschreitbare Furt über die Baunach. Aufgrund der Vertreibung der Juden aus den Städten nahmen die Reckendorfer Herrschaften zur Aufbesserung ihres Vermögens Juden auf, um von den von Ihnen angenommenen Schutzgeldern zu leben. In Reckendorf ließen sich daher in der Folgezeit zahlreiche Schutzjuden nieder und betrieben, weil sie von vielen Zünften ausgeschlossen waren, regen Handel, vor allem im Bereich Stoffe. Unser Heimatschatz auf der Frauenempore unserer ehemaligen Synagoge legt darüber Zeugnis ab.

Handel wurde damals als Wanderhandel betrieben; die Juden beliefen als Fieranten die Handelsrouten und verkauften so ihre Waren. Mit dem Fortschreiten der Industrialisierung wandelt sich der Wandelhandel in einen stationären Handel um. Entlang der heutigen Hauptstraße bildeten sich so zahlreiche – vorwiegend von Juden betriebenen – Geschäftshäuser. Die Händler mussten nicht mehr die Handelswege begehen, sondern die Kunden kamen nun nach Reckendorf, um sich ihre Waren hier vor Ort in den Auslagen anzuschauen und auszusuchen. Die Verkehrsmittel waren damals noch nicht so, dass dies in wenigen Stunden geschehen konnte, sondern es mussten hier tagelange Reisen unternommen werden. Die Kaufinteressenten mussten in Reckendorf vor Ort versorgt und untergebracht werden. Es entstand daher auch reges Gastgewerbe, mit Zulieferbetrieben, insbesondere natürlich auch Brauereien, aber auch Bäckereien und Metzgereien. Für Reckendorf sind zeitweise fünf Brauereien gleichzeitig nachgewiesen.

Zu den größten in Reckendorf und Umgebung ansässigen Brauereien zählte die Brauerei Stolbinger, vormals Zeck. Sie war mitten im Ort gelegen und versorgte von hier aus nicht nur Reckendorf und seine Gäste, sondern auch schon damals die nähere – und wohl sogar fernere – Umgebung. Das weit angelegte Brauereiareal mitten im Dorf zeugt heute noch von dieser ehemaligen staatlichen Brauerei.

Inzwischen ist der Brauereibetrieb dort aber längst eingestellt. Das Anwesen fristet seit mindestens 50 Jahren ein trauriges Dasein. Das Grundstück war zwischenzeitlich auf zwei Eigentümer aufgeteilt. Teile des ehemaligen stolzen Gasthofes, insbesondere auch der Tanzsaal, wurden als landwirtschaftliche Maschinenhalle zweckentfremdet. Teilweise wurden auch massive Eingriffe in die Gebäudesubstanz, insbesondere den ehemaligen dreischaligen Eiskeller, vorgenommen. Das ehemals über dem Eiskeller vorhandene Eisgestänge wurde abgebaut und an dessen Stelle ein reguläres Satteldach richtet.

Mitten im Ort gelegen, ist das denkmalgeschützte Anwesen allerdings gerade wegen seiner historischen Bedeutung auch hervorragend geeignet, sowohl im Bereich des Denkmalschutzes wie des Erhalts historischen Baubestandes Maßstäbe zu setzen. Die Gemeinde Reckendorf ist relativ reich an historischer Bausubstanz und hat hierzu mit Hilfe und finanzieller Förderung des Landesamtes für Denkmalpflege in den vergangenen Jahren ein kommunales Denkmalkonzept erstellen lassen und im Rahmen des Moduls drei dieses kommunalen Denkmalkonzeptes die Sanierung und Umnutzung des Stolbingeranwesens untersuchen lassen.

Zentraler Gedanke für den Erhalt und die Überlegungen der Gemeinde und des Gemeinderates waren dabei nicht nur der Erhalt historische Bausubstanz und des Denkmals, sondern auch der Bedarf an einer Seniorenbetreuung in Reckendorf. Hierzu hat die Gemeinde mit dem ansässigen Caritasverein für ambulante Krankenpflege Gespräche zusammen mit dem Caritasvorsitzenden der Diözese Würzburg, Herrn Clemens Bieber, und der Sachgebietsleiterin, Frau Sonja Schwab, über die Errichtung einer Seniorentagespflege in dem Gebäude geführt und Vereinbarungen getroffen. Die Umplanung und Umnutzung des Gebäudes ist zentral mit ihnen und auf diese Nutzung als Tagespflege abgestimmt.

Außerdem wurden bei der vorläufigen Planung Ideensammlungen im Gemeinderat und daher Räumlichkeiten sowohl für eine Arztpraxis wie für ein Tagescafé, für einzelne Vereine und eine moderne Bücherei berücksichtigt. Außerdem soll das Areal auch bewohnt sein. Bei dem im März durchgeführten Workshop mit zahlreicher Bürgerbeteiligung kam als weitere Nutzungsidee hinzu, Teile des Restrathauses in das Gebäude zu integrieren; außerdem wurde angemahnt, ausreichend Parkplätze insbesondere für die Tagespflege und eine vorgesehene Arztpraxis vorzuhalten.

Wegen Bedenken zur Finanzierbarkeit und zum Architektenwettbewerb habe der Vorsitzende in den vergangenen Tagen versucht, mit dem zuständigen Sachbearbeiter bezüglich der Förderung bei der Regierung von Oberfranken Kontakt aufzunehmen.

Am 12. September fand dann dazu ein Telefonat mit Herrn Christian Wunderlich, Sachgebietsleiter bei der Regierung von Oberfranken, statt.

Für die Abklärung von Fördermitteln und des Umfangs der Förderung ist der Beschluss des Nutzungskonzeptes notwendig. Auf Basis des Nutzungskonzeptes kann dann die Förderkulisse abgeprüft werden. Für diesen Vorgang, Erkundung der in Betracht kommenden Fördermöglichkeiten, muss ein Zeitraum von rund zwei Jahren vorgesehen werden.

Die vorgesehene gemischte Nutzung halte er für ausgezeichnet. Allerdings macht dies die Förderung insofern schwierig, als nicht nur ein Förderquelle beachtet werden muss; für die verschiedenen vorgesehenen Nutzungen bestehen unterschiedliche Fördermöglichkeiten, die beachtet und jeweils eigens abgeprüft werden müssen.

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So sind beispielsweise eigene Förderprogramme für die Seniorentagespflege und

-

Für die Bücherei, zumal wenn dabei auch Literatur für Migranten zur Verfügung gestellt werden.

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Die Einrichtung des Rathauses kann über Mittel der Städtebauforderung überhaupt nicht unterstützt werden. Allerdings sind hier Mittel über die Oberfrankenstiftung und vielleicht aus anderen Kulturfördereinrichtungen möglich.

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Die Wohnraumnutzung ist wieder über ein Landesprogramm getrennt förderfähig.

Die Zusammenstellung der unterschiedlichen Fördermöglichkeiten wird zu einer Gesamtförderung führen. Ein exakter Fördersatz kann derzeit weder auf einzelne vorgesehen Nutzungen noch auf das gesamte Projekt zugesagt werden. Dies hängt auch von der Eigenwirtschaftlichkeit der teilweise in dem Objekt vorgesehenen Nutzungen ab.

Von der Realisierung des Objektes kann die Gemeinde jederzeit wieder Abstand nehmen. Im Hinblick auf die Finanzkraft der Gemeinde kann die Umsetzung auch in mehreren, ca. 3-5 Bauabschnitten, erfolgen.

Als Referenzobjekte verweist Herr Wunderlich auf Sanierung und Umbau des ehemaligen Gasthof Goldener Löwe in Kirchenlamitz (https://www.noerdliches-fichtelgebirge.de/de/noerdliches-fichtelgebirge-neuigkeiten-archiv/kirchenlamitz-umbau-des-denkmalgeschuetzten-goldnen-loewen-beginnt.html).

Die Durchführung eines Architektenwettbewerbes ist aufgrund der fortgeschrittenen Planungsreife nicht mehr zwingend notwendig. Allerdings kann für einzelne Lösungen durchaus eine Mehrfachbeauftragung in Anspruch genommen werden. Diese ist ebenfalls separat förderfähig.

Angesichts der geplanten Investitionssumme wird ein VgV-Verfahren ohnehin erforderlich sein. Ob dies über einen Architektenwettbewerb oder eine andere wettbewerbskonforme Maßnahme wie etwa Mehrfachbeauftragung erfolgt, ist im Rahmen der Fördergespräche auf Grundlage eines beschlossenen Nutzungskonzeptes in Gesprächen mit der Regierung zu klären.

Ein beschlossenes Nutzungskonzept ist dabei aber keine auf ewig verbindliche, zwingend umzusetzende Vorgabe. Auch das beschlossene Nutzungskonzeptkann im Rahmen der Fördergespräche jederzeit weiterentwickelt und fortgeschrieben werden, insbesondere auch auf etwa mögliche veränderte Förderungskulissen.“

Im Anschluss daran stellte Frau Conn vom Architekturbüro das geplante Nutzungskonzept anhand einer Präsentation vor, in der auf die einzelnen Gebäudeteile und deren mögliche Nutzung eingegangen wurde. Bezüglich der verkehrstechnischen Erschließung des Grundstückes (Zu- und Abfahrten und Parkplätze) wurden zwei Varianten vorgestellt. Diese Varianten würden sich auch in der Gebäudekubatur deutlich unterscheiden. Frau Conn erläuterte die Grundrisse der einzelnen Geschosse beider Varianten. Die aktuell geschätzten Gesamtkosten liegen laut Frau Conn bei etwa 13.323.000,00 € netto. Dies sei im Vergleich zur bisherigen Kostenschätzung vom März 2023 in Höhe von etwa 11.407.000,00 € eine Steigerung von ca. 2.000.000,00 € netto. Herr Dr. Gunzelmann vom Landesamt für Denkmalpflege erläuterte die möglichen Förderungen. Aufgrund der vielfältigen Fördermöglichkeiten sei für die Abstimmung mit den Fördermittelgebern mit einem Zeitraum von ca. zwei Jahren zu rechnen. Zunächst müsste aber der Gemeinderat entscheiden, ob das Projekt weiter verfolgt werden soll.

In der sich anschließenden Diskussion wurden unter anderem die Themen Heizung sowie das Ausschöpfen der verschiedenen Fördertöpfe angesprochen.

Im Anschluss wurden die aufgeworfenen Fragen der Fraktion „Werktätige Bürger Freie Wähler Reckendorf“ beantwortet. Der Vorsitzende erläuterte, dass ein Ausstieg aus dem Projekt weiterhin zu jeder Zeit möglich sei.

Beschluss: 12 : 2

Der Gemeinderat billigt das vorgestellte Nutzungskonzept. Der Erste Bürgermeister wird beauftragt, die weiteren Schritte zur Umsetzung des Projektes voranzutreiben.

4.

Anfrage der Fraktion "Werktätige Bürger - Freie Wähler Reckendorf" zur Sanierung des Stolbinger-Areals

Die von der Fraktion am 18. August 2023 eingereichten Fragen wurden bereits unter Tagesordnungspunkt 3 beantwortet.

5.

Festlegung des Erfrischungsgeldes für die Wahlhelfer der Landtags- und Bezirkswahl 2023

Die Mitglieder des Gemeinderates erhielten nachfolgenden Sachverhalt mit der Sitzungsladung:

„Nach Art. 37 Abs. 1 Nr. 1 GO erledigt der erste Bürgermeister in eigener Zuständigkeit die laufenden Angelegenheiten, die für die Gemeinde keine grundsätzliche Bedeutung haben und keine erheblichen Verpflichtungen erwarten lassen. Nicht unter diese Vorschrift fallen damit laufende Angelegenheiten mit grundsätzlicher Bedeutung oder mit erheblichen Verpflichtungen für die Gemeinde. Ob eine Angelegenheit grundsätzliche Bedeutung hat, richtet sich nach der jeweiligen Gemeinde, nicht nach dem von der Angelegenheit Betroffenen. Ob eine Angelegenheit erhebliche Verpflichtungen erwarten lässt, hängt ebenfalls von der jeweiligen Gemeinde, nämlich von deren Haushalt, insbesondere ihrem Haushaltsvolumen, der Größe ihrer Einwohnerzahl, ihrer Leistungs- und Verwaltungskraft und der rechtlichen Schwierigkeit der zu treffenden Sachentscheidung ab; dabei kommt es nicht darauf an, ob solche Verpflichtungen später tatsächlich eintreten.

Die Festlegung der Höhe des Erfrischungsgeldes fällt nicht unter die laufenden Angelegenheiten des ersten Bürgermeisters, da sie eine nicht unerhebliche Verpflichtung der Gemeinden zur Ausbezahlung der Gelder nach sich zieht. Folglich ist ein Beschluss des Gremiums über die Erfrischungsgelder notwendig.

Das Bay. Staatsministerium des Inneren, für Sport und Integration empfiehlt mit Schreiben vom 10.05.2023 als Richtwert für die diesjährige Landtags- und Bezirkswahl 2023 ein Erfrischungsgeld iHv. jeweils 50,- Euro für die Mitglieder des Wahlvorstandes.

Bei vom Ablauf her aufwändigeren Wahlen, wie es die Landtags- und die Kommunalwahlen sind, ist es angemessen und vertretbar, einen etwas höheren Satz zu gewähren, da der Aufwand höher ist, die Durchführung arbeitsintensiver und die Auszählung viel länger dauert.

Bei der letzten Landtags- und Bezirkswahl 2018 haben die Mitglieder des Wahlvorstands 50,- Euro und die Beisitzer 45,- Euro Erfrischungsgelder ausbezahlt erhalten. In der diesjährigen Wahl werden pro Wahllokal 9 Mitglieder des Wahlvorstandes eingesetzt.

In der Bürgermeisterbesprechung haben die Bürgermeister der 4 Mitgliedsgemeinden Baunach, Reckendorf, Lauter und Gerach haben einstimmig vorberaten, dass die Erfrischungsgelder in selber Höhe wie bei der gleichen Wahl 2018 ausbezahlt werden sollen.

Die Wahlhelfer sind die wichtige Basis für jede Wahl und sollten daher in wertschätzender Weise vergütet werden. Bislang haben wir ausreichend Wahlhelfer gewinnen können, was auch dem angemessenen Erfrischungsgeld zuzuschreiben ist. Auf freiwilliger Basis erhalten alle Wahlhelfer nach der Fertigstellung der Ergebnisse auch Pizza und Getränke von der Gemeinde.

Aus Gründen der Praktikabilität und Gleichbehandlung wird empfohlen in allen 4 Gemeinden die Höhe des Erfrischungsgeldes einheitlich zu handhaben.“

Beschluss: 14 : 0

Der Gemeinderat Reckendorf legt die Höhe des Erfrischungsgeldes für die Landtags- und Bezirkswahl 2023 wie folgt fest:

Wahlvorsteher, stellvertretender Wahlvorsteher, Schriftführer und stellvertretender Schriftführer erhalten 50,- Euro Erfrischungsgeld, Beisitzer und Hilfskräfte erhalten 45,- Euro Erfrischungsgeld.

6.

Beratung über die Präsentation von Schildern des Künstlers Boberg an gemeindlichen Räumen

Die Mitglieder des Gemeinderates erhielten folgenden Sachverhalt mit der Sitzungsladung:

„Der Künstler Boberg möchte seine sogenannten "Wortschilde" an gemeindlichen Räumen in Reckendorf präsentieren.

Auf der Internetseite www.marc-dominic-boberg.de gibt es umfangreichere Informationen über diese Installationen aus Glas, gegen Antisemitismus, Rassismus, Hass und Hetze im Internet und auf Straßen.

Beigefügt finden Sie ein Foto des Wortschilde "Menschlichkeit" einen Text über diese Installationen aus Glas, einen Zeitungsartikel der Mainpost und die graphische Darstellung einer neuen Variante, der "Schriftartenwechsel-Wortschilde".

Herr Boberg erklärt: „Schriftartenwechsel-Wortschilde sind eine Variante, bei der sich die Schrifttypen Tanneberg (aus der NS Zeit) und Arial (für die heutige Zeit stehend) innerhalb von Wörtern und Texten abwechseln. Hierdurch wirkt die Schrift Tanneberg nicht einzig auf die betrachtenden Personen. Es hat sich gezeigt, dass manche Betrachterinnen auf diese Fraktur-Schriftart, in Verbindung mit den Farben Schwarz, weiß und Rot, sensibel reagieren. Durch das Abwechseln der Schriften soll das deutlich aufgelockert und schneller verstanden werden, dass es hier genauer hinzusehen gilt. Die Farbe Rosa für die Wortschild-Texte, ist auf die Homosexuellen Gefangenen in Konzentrationslagern zurückzuführen. Denn diese wurde mit dem sogenannten "rosa Winkel" auf der Kleidung markiert.“

Herr Boberg bittet die Gemeinde mitzuteilen, ob sie an dem Erwerb und der Installierung eines Wortschildes interessiert ist und wenn ja mit welchem Text.“

Beschluss: 13 : 1

Der Gemeinderat sieht von der Anschaffung der von Herrn Boberg angebotenen Kunstobjekte ab.

7.

Ersatzbeschaffungen 2023 für die Feuerwehren Reckendorf und Laimbach

Die Mitglieder des Gemeinderates erhielten folgenden Sachverhalt mit der Sitzungsladung:

„Die Kommandanten der Feuerwehren Reckendorf und Laimbach haben für die Ersatzbeschaffung 2023 folgenden Bedarf ermittelt:

Beschluss: 14 : 0

Der Gemeinderat der Gemeinde Reckendorf beschließt, die Ersatzbeschaffungen für das Jahr 2023 zu genehmigen.

8.

Herstellungsbeitragspflicht von fest überdachten Terrassen und Balkonen, Entscheidung zum weiteren Vorgehen nach Beschluss des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofes

Die Mitglieder des Gemeinderates erhielten folgenden Sachverhalt mit der Sitzungsladung:

„Die gemeindliche Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung entspricht dem Muster des Bayerischen Gemeindetages. Herstellungsbeiträge werden für die erstmalige Erstellung des jeweiligen Anschlusses erhoben. Beitragsmaßstab ist einerseits die Grundstücksfläche, andererseits wird auch die Geschossfläche des Gebäudes herangezogen. In § 5 Abs. 2 wird die Berechnung der Geschossfläche geregelt. Nach Satz 1 erfolgt die Ermittlung der Geschossfläche nach den Außenmaßen der Gebäude in allen Geschossen. Nach weiteren Regelungen zu den einzelnen Geschossen und Gebäudeteilen besagt Satz 5, dass Balkone, Loggien und Terrassen außer Ansatz bleiben, wenn und soweit sie über die Gebäudefluchtlinie hinausragen.

Dieser Satz 5 ist nun Inhalt eines neuerlichen Beschluss des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofes vom 27. März 2023.

Bisher war die gültige Rechtsauffassung und auch die allgemeine Praxis bei der VG Baunach so, dass die in Satz 5 genannten Gebäudeteile (Balkone, Terrassen, etc.) nur dann nicht für die Beitragsbemessung herangezogen wurden, wenn sie die baurechtlichen Kriterien eines Gebäudes nicht erfüllten.

Gemäß Art. 2 Abs. 2 der Bayerischen Bauordnung sind Gebäude selbstständig nutzbare, überdeckte bauliche Anlagen, die von Menschen betreten werden können. Gebäude benötigen also zwingend ein festes Dach.

Bisher wurden Balkone, Loggien und Terrassen zur Geschossfläche herangezogen, wenn sie entsprechend überdacht waren und somit die Gebäudeeigenschaft besaßen.

Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat in seinem Beschluss aber nun entschieden, dass diese Gebäudeteile auch dann außer Ansatz bleiben, wenn sie die baurechtlichen Kriterien eines Gebäudes erfüllen.

Der Bayerische Gemeindetag teilte in seinem letzten Rundschreiben mit, dass die jeweiligen Satzungsgeber nun entscheiden müssten, wie sie künftig verfahren möchten. Bei einer unveränderten Beibehaltung von § 5 Abs. 2 Satz 5 können beispielsweise Terrassenüberdachungen ab sofort nicht mehr bei der Geschossflächenberechnung berücksichtigt werden. Bei einem Beitragssatz von 15,15 €/m² bei der Entwässerungssatzung ergibt dies bei einer Fläche von 30 m² für eine Terrassenüberdachung Mindereinnahmen von 454,50 € pro Überdachung.

Soll die bisherige Praxis beibehalten werden, überdachte Gebäudeteile für die Beitragsberechnung heranzuziehen, ist eine Änderung der Satzung erforderlich. Der Bayerische Gemeindetag ist der Auffassung, dass man hier einerseits § 5 Abs. 2 Satz 5 ersatzlos streichen oder aber mit folgendem Zusatz versehen könnte: „Dies gilt nicht für Balkone, Loggien und Terrassen, die die baurechtlichen Kriterien eines Gebäudes erfüllen“.

Aus Sicht der Verwaltung wird empfohlen, die bisherige Berechnungspraxis über eine Satzungsänderung aufrecht zu erhalten. Bei der Entwässerungssatzung ist zu bedenken, dass überdachte Anlagen mittels Regenrinnen in die Regenwasser- oder Mischkanäle entwässert werden (anders als Terrassen ohne Dach, bei denen Niederschlagswasser oftmals abfließt und im angrenzenden Garten versickert). Für sie ist somit auch ein Anschluss an die gemeindliche Einrichtung erforderlich, der Herstellungsbeitrag sollte sich daher auch auf sie erstrecken.“

Beschluss: 14 : 0

Die Verwaltung wird beauftragt, eine Änderungssatzung vorzubereiten, die die bisherige Praxis der Berechnung ermöglicht.

9.

Bekanntgabe der Sitzungstermine 2024

Der Vorsitzende informierte über die vorgesehenen Sitzungstermine für das Jahr 2024. Der Bau- und Umweltausschuss soll zunächst nur in den ungeraden Monaten stattfinden. Eine gemeinsame Sitzung mit dem Geracher Gemeinderat soll wieder im September stattfinden.

10.

Messen und Märkte 2024 in Reckendorf

Der Gemeinderat diskutierte über die alljährliche Durchführung der Kirchweih. Bisher wurde diese von Schaustellern und Gastwirtschaften organisiert. In der jüngeren Vergangenheit gab es allerdings auch Schwierigkeiten, ausreichend Attraktionen zu finden. Die Schlossbrauerei habe darüber hinaus angekündigt, im kommenden Jahr wieder ein Festzelt aufzustellen. Das Zelt soll aber auf den Platz des bisherigen Autoscooter gestellt werden, daher müsse in diesem Fall auch hier ein Ersatzort gefunden werden.

Beschluss: 14 : 0

Mit Ausnahme des Weihnachtsmarktes soll im Jahr 2024 kein Markt und keine Messe stattfinden.

11.

Sonstiges - Anfragen gemäß § 31 GeschO

11.1.

Bürgeranträge REGe

Auf Nachfrage teilte der Vorsitzende mit, dass vorgesehen ist, die Bürgeranträge zur REGe zusammen mit dem Bebauungsplan in der Oktober-Sitzung zu behandeln.

11.2.

Lagerung von Genisa-Teilen

Teile der Genisa befinden sich im Anbau des Rathauses. Im Stolbinger-Areal ist die Kleiderkammer der Flüchtlingshilfe. Der Vorschlag, die Lagerorte zu tauschen, wurde vom Vorsitzenden auf Hinweis der Forschungsstelle Genisa abgelehnt. Ein unnötiger Transport der Genisa-Teile sei möglichst zu vermeiden.

11.3.

Tausch der Straßenbeleuchtung

In einzelnen Straßenzügen wurde in den vergangenen Tagen die Straßenbeleuchtung auf LED-Beleuchtung umgestellt. Die Gemeinde wurde darüber vorab nicht konkret informiert.

11.4.

Rattelsdorfer Weg

Der Dritte Bürgermeister bat darum, die Sanierung des Rattelsdorfer Weges in der nächsten Bauausschusssitzung zu behandeln. Es sei noch nicht geklärt, ob eine Asphaltierung oder eine Pflasterung wirtschaftlicher sei. Der Vorsitzende teilte mit, dass er dies mit dem Bauamt klären werde.

Weitere Wortmeldungen lagen nicht vor. Der Vorsitzende beendete den öffentlichen Teil der Sitzung um 20:23 Uhr. Ein nichtöffentlicher Teil schloss sich an.

Gemeinderatsmitglied Menzel verließ den Sitzungssaal um 20:24 Uhr.

Der Vorsitzende:
Deinlein
Erster Bürgermeister
14.09.2023
R-GR/09/2023
Gemeinderat Reckendorf