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Mitteilungsblatt Verwaltungsgemeinschaft Baunach
Ausgabe 42/2024
Amtliche Bekanntmachungen
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Stadt Baunach

Sitzungsort: Sitzungssaal des Rathauses Baunach, Baunach

Tagesordnung

Öffentlicher Teil

1.

Kurzbericht des Bürgermeisters

1.1.

Kurzbericht aus der VG Gemeinschaftsversammlung vom 03.07.2024

1.2.

Kurzbericht - Tag des offenen Rathaus am 22.09.2024

1.3.

Kurzbericht - Herbstmarkt am 29.09.2024

1.4.

Kurzbericht - Baunacher Stadtfest 2025

1.5.

Kurzbericht - Solarpark Breites Feld Priegendorf

1.6.

Kurzbericht - Bauarbeiten am Baunacher Bahnhof

1.7.

Kurzbericht - Netzausbau Dorgendorf/Priegendorf

1.8.

Kurzbericht - Vorstellung neuer Betriebsleiter des Bauhofes Herr Rainer Schmidt

2.

Bekanntgabe der nichtöffentlich gefassten Beschlüsse aus der letzten Sitzung

3.

Vollzug des Baugesetzbuches; 17. Änderung des Flächennutzungsplanes des Marktes Rattelsdorf, Beteiligung im Verfahren nach § 4 Abs. 1 BauGB

4.

Bekanntgabe der Sitzungstermine 2025

5.

Aufhebung des Bebauungsplanes "Bastei" einschließlich der 1. Änderung; Auswertung der frühzeitigen Beteiligung gemäß §§ 3, 4 Abs. 1 BauGB, Billigung des Entwurfes und Beschluss zur öffentlichen Auslegung

6.

Aufstellung des Bebauungsplanes "Lauterer Weg" - Auswertung der Beteiligungsverfahren nach §§ 3, 4 Abs. 2 BauGB, Satzungsbeschluss

7.

Antrag auf weiterhin finanzielle Unterstützung zur Beschaffung eines neuen Einsatzfahrzeuges und für den Erhalt der BRK-Bereitschaft Baunachtal

8.

Austritt von Stadtratsmitglied Manuela Fößel aus der SPD/FFB-Fraktion, Nachbesetzung der Ausschusssitze

9.

Sonstiges - Anfragen gemäß § 31 GeschO

9.1.

Sonstiges - Behindertenparkplatz an der städtischen Sportanlage

9.2.

Sonstiges - Barrierearmes Pflaster an der städtischen Sportanlage

9.3.

Sonstiges - Sachstand Sirenenumrüstung

9.4.

Sonstiges - Bauwagen an der Grillhütte

9.5.

Sonstiges - Stellungnahme Stadtratsmitglied Wacker zu TOP Ö 8

Um 18:00 Uhr eröffnete Erster Bürgermeister Tobias Roppelt die Sitzung des des Stadtrats Baunach.

Zu der Sitzung wurde form- und fristgerecht mit Schreiben vom 04.09.2024 geladen. Mit der Sitzungsladung und der Tagesordnung bestand Einverständnis. Gegen die Niederschrift der nichtöffentlichen Stadtratssitzung vom 02.07.2024 wurden keine Einwendungen erhoben. Diese gilt somit als genehmigt und anerkannt.

Öffentlicher Teil

1.

Kurzbericht des Bürgermeisters

Der Erste Bürgermeister Tobias Roppelt berichtete über folgende Themen.

1.1.

Kurzbericht aus der VG Gemeinschaftsversammlung vom 03.07.2024

Die Arbeiten am ersten Bauabschnitt der Generalsanierung unserer Grund- und Mittelschule sind in vollem Gange. Es fand hierzu eine Baustellenführung mit den Architekten statt. Aktuell steht der mittlere Teil des Schulgebäudes im Fokus der komplett entkernt wurde. Insbesondere Statik ist hier ein Thema. Die bisherigen Ausschreibungen liefen sehr gut. Wir sind im Kostenrahmen. Auch die Containerschule hat sich bewährt und der Unterricht kann trotz Baustelle ohne größere Probleme stattfinden.

Die Gemeinschaftsversammlung hat beschlossen, dass Mitteilungsblatt der VG Baunach ab 1. Januar 2025 auf eine zweiwöchentliche Erscheinung umzustellen. Dies ist aufgrund einer jetzt möglichen Änderung der Geschäftsordnung für die Sitzungsladung möglich. Es wird auch weiterhin eine Printausgabe geben. Zudem ist das Amtsblatt selbstverständlich auch online abrufbar.

Unsere Mitarbeiterin Angelina Grune wurde zur weiteren Standesbeamtin des Standesamtes Baunach berufen.

1.2.

Kurzbericht - Tag des offenen Rathaus am 22.09.2024

Am Sonntag, den 22.09. findet von 13-17h ein Tag des offenen Rathauses statt. Nach dem umfangreichen Umbau besteht die Möglichkeit für alle Bürgerinnen und Bürger das Rathaus vom Keller bis ins Dachgeschoss zu erkunden. Es wird ein umfangreiches Programm mit Führungen, Vorträgen und Aktionen angeboten. Hierzu ergeht an alle eine herzliche Einladung.

1.3.

Kurzbericht - Herbstmarkt am 29.09.2024

Am Sonntag, den 29.09. findet wieder unser Herbstmarkt mit hochwertigem Kunsthandwerk und einer Streetfood Meile statt. Auch hierzu ergeht herzliche Einladung.

1.4.

Kurzbericht - Baunacher Stadtfest 2025

Vom 04.07.-06.07.2025 soll im kommenden Jahr wieder das Baunacher Stadtfest stattfinden. Es haben hierzu bereits Treffen mit den Vereinen und Organisationen stattgefunden. Viele sind wieder mit dabei und auch einige neue kommen hinzu. Die Planungen hierfür laufen bereits. Die aktuellen Rückmeldungen sind sehr positiv. Neben den beteiligten Privathöfen soll auch der Marktplatz mehr einbezogen werden um das Festgelände nicht zu weit auszudehnen. Am Sonntag wird es wieder einen Familiennachmittag mit vielen unterschiedlichen Angeboten geben.

1.5.

Kurzbericht - Solarpark Breites Feld Priegendorf

Beim Solarpark Breites Feld in Priegendorf wird in den kommenden Tagen ein Baubeginn erfolgen. Der Stadtrat hat hierzu mit der Zustimmung zum Flächennutzungsplan und Bebauungsplan die Weichen gestellt. Es entsteht hier eine sonnennachgeführte Agri PV Anlage mit 1478 KWp und einer Speicherleistung von ca. 1500-2000 KWh. Die Inbetriebnahme soll im 4 Quartal 2024 durchgeführt werden. Ab 2025 wird die Fläche dann auch landwirtschaftlich genutzt. Die Anlage ist ein weiterer Schritt zum Ziel energieautarke Kommune.

1.6.

Kurzbericht - Bauarbeiten am Baunacher Bahnhof

Die Bauarbeiten am Baunacher Bahnhof verzögern sich leider. Beim Verlängerungsbau des Bahnsteiges wurde festgesellt, dass auch der vorhandene Bahnsteig erneuert werden muss. Ersatzhaltestellen wurden eingerichtet. Aktuell ist damit zu rechnen, dass die Arbeiten noch bis Ende Oktober andauern werden.

1.7.

Kurzbericht - Netzausbau Dorgendorf/Priegendorf

Lange haben wir für ein besseres Netz und einen Zugang zum mobilen Internet für die Stadtteile Dorgendorf und Priegendorf gekämpft. Mittlerweile steht der neue Mobilfunkmast! Die Inbetriebnahme wird in den kommenden Wochen vollzogen. Die Deutsche Funkturm GmbH hat den Ausbau eigenwirtschaftlich durchgeführt. Der Kommune sind hier keine Kosten entstanden. Ich freue mich, dass dieses wichtige Anliegen vieler Bürgerinnen und Bürger nun endlich Realität ist.

Allerdings hat es vom Vorbescheid und der Zusage, bis zur Baugenehmigung mit Beteiligung der Träger öffentlicher Belange, fast 3 Jahre bis zur Umsetzung gedauert. In diesem Tempo wird es noch sehr lange dauern, bis ein flächendeckender Ausbau deutschlandweit abgeschlossen ist.

1.8.

Kurzbericht - Vorstellung neuer Betriebsleiter des Bauhofes Herr Rainer Schmidt

Der Erste Bürgermeister Tobias Roppelt stellte den neuen Betriebsleiter des VG Bauhof vor. Rainer Schmitt hat zum 1.9. seinen Dienst bei der VG Baunach begonnen und möchte die Gelegenheit nutzen sich in allen Gremien kurz vorzustellen.

2.

Bekanntgabe der nichtöffentlich gefassten Beschlüsse aus der letzten Sitzung

Der Stadtrat der Stadt Baunach beschließt, für die Technische Gebäudeausrüstung (TGA-Planung) der Erweiterung der Kita St. Magdalena die Zuschläge für HLS-Planung an das Planungsbüro Dorsch, Elektroplanung an das Planungsbüro Käppel und Tragwerksplanung an das Büro Joachim Ingenieure zu vergeben. Die Abrechnung erfolgt nach den Kostenrechnungen der tatsächlich anfallenden Leistungen.

Der Stadtrat Baunach beschließt den Bürgermeister zu berechtigen, ein Darlehen bis zu einem Betrag von 2.017.000 € aufzunehmen. Vor der Darlehensaufnahme ist von der Verwaltung die tatsächlich notwendige Kredithöhe nach haushaltsrechtlichen Gesichtspunkten unter Berücksichtigung aller voraussichtlich eingehenden Einnahmen und Ausgaben im Zusammenhang mit den Investitionen 2024 festzulegen. Es werden Angebote von regionalen Kreditinstituten eingeholt. Das Darlehen ist bei der Bank aufzunehmen, die die günstigsten Konditionen bietet.

3.

Vollzug des Baugesetzbuches; 17. Änderung des Flächennutzungsplanes des Marktes Rattelsdorf, Beteiligung im Verfahren nach § 4 Abs. 1 BauGB

Die Mitglieder des Stadtrates erhielten folgenden Sachverhalt mit der Sitzungsladung:

Der Markt Rattelsdorf beabsichtigt die 17. Änderung seines Flächennutzungs- und Landschaftsplanes. Inhalt der Planung ist die Umwidmung von Mischgebiets- und Landwirtschaftsflächen zu einer Gewerbefläche im Ortsteil Busendorf. Der dort ansässige Schreinereibetrieb soll hierdurch entsprechende Erweiterungsflächen erhalten. Die Planunterlagen sind dieser Vorlage als Anlage beigefügt.

Aus Sicht der Verwaltung werden die Belange der Stadt Baunach durch die vorliegende Planung nicht beeinträchtigt, der Planung kann zugestimmt werden. Da eine Gewerbefläche nach § 8 BauNVO festgesetzt werden soll, liegt die Zuständigkeit für die Zustimmung gemäß § 12 Abs. 2 Nr. 4 f) der Geschäftsordnung beim Stadtrat.

Beschluss: 14 :0

Der Stadtrat stimmt der geplanten 17. Änderung des Flächennutzungs- und Landschaftsplanes des Marktes Rattelsdorf zu, Einwände werden nicht erhoben. Auf eine Beteiligung im weiteren Verfahren wird verzichtet.

4.

Bekanntgabe der Sitzungstermine 2025

Die Mitglieder des Stadtrates erhielten die Sitzungstermine mit der Sitzungsladung:

Am 29. 07.2025 wird es eine optionale Stadtratssitzung geben.

Die Sitzung des Stadtrates im September wird auf den 09.09.2025 verlegt.

5.

Aufhebung des Bebauungsplanes "Bastei" einschließlich der 1. Änderung; Auswertung der frühzeitigen Beteiligung gemäß §§ 3, 4 Abs. 1 BauGB, Billigung des Entwurfes und Beschluss zur öffentlichen Auslegung

Stadtratsmitglieder Frau Weigler und Herr Jäger wurden aufgrund persönlicher Beteiligung von der Beratung und Abstimmung zu diesen Tagesordnungspunkt ausgeschlossen.

Die Mitglieder des Stadtrates erhielten folgenden Sachverhalt mit der Sitzungsladung:

Vorab: Bei allen Beschlüssen bzw. Beratungen zu diesem Thema sind die Mitglieder des Stadtrates gemäß Art. 49 GO persönlich beteiligt, die im Geltungsbereich dieses Bebauungsplanes entweder selbst Grundstückseigentümer sind oder deren Angehörigen i.S.d. Art. 20 Abs. 5 BayVwVfG (Verlobte, Ehegatten, Geschwister, Kinder der Geschwister, Verwandte oder Verschwägerte in gerader Linie) Grundstückseigentümer sind. Die persönlich Beteiligten dürfen an Beratung und Abstimmung nicht teilnehmen. Nach Informationen der Verwaltung sind dies die Stadtratsmitglieder Andrea Weigler und Michael Jäger.

Der Stadtrat hatte in seiner Sitzung vom 09. April 2024 den Vorentwurf gebilligt und gleichzeitig beschlossen, die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange gem. §§ 3, 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit wurde im Zeitraum vom 29. April 2024 bis einschließlich 29. Mai 2024 durchgeführt. Gleichzeitig erfolgte die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentliche Belange.

Von der Öffentlichkeit sind im angegebenen Zeitraum keine Stellungnahmen eingegangen.

Beschluss: 12 : 0

Der Stadtrat nimmt zur Kenntnis, dass von Seiten der Öffentlichkeit keine Stellungnahmen eingegangen sind.

Von den angeschriebenen Behörden und sonstigen Trägern öffentliche Belange haben folgende Behörden keine Rückmeldung zugesendet:

  • Regierung von Oberfranken, Fachberater für Brand- und Katastrophenschutz
  • Wasserwirtschaftsamt Kronach
  • Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung Bamberg
  • Landesamt für Denkmalpflege
  • Bayerischer Bauernverband
  • Amt für ländliche Entwicklung Oberfranken
  • Bund Naturschutz in Bayern
  • Landesbund für Vogelschutz in Bayern
  • Kreisjugendring Bamberg-Land
  • Gemeinde Breitengüßbach

Beschluss: 12 : 0

Der Stadtrat nimmt zur Kenntnis, dass von vorgenannten Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange keine Stellungnahmen bzw. Einwände vorgebracht wurden.

Folgende Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange haben der Planung zugestimmt bzw. keine Einwendungen erhoben:

  • Regionaler Planungsverband Oberfranken-West
  • Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Bamberg
  • Deutsche Telekom AG
  • Vodafone Deutschland
  • PLEdoc GmbH
  • Gemeinde Reckendorf (keine weitere Beteiligung gewünscht)
  • Gemeinde Gerach (keine weitere Beteiligung gewünscht)
  • Gemeinde Lauter
  • Gemeinde Breitbrunn (keine weitere Beteiligung gewünscht)
  • Gemeinde Ebelsbach (keine weitere Beteiligung gewünscht)
  • Markt Rattelsdorf (keine weitere Beteiligung gewünscht)
  • Gemeinde Oberhaid
  • Gemeinde Kemmern (keine weitere Beteiligung gewünscht)
  • Kreisbrandrat Thomas Renner
  • Industrie- und Handelskammer für Oberfranken
  • Handwerkskammer für Oberfranken (keine weitere Beteiligung gewünscht)
  • Regierung von Oberfranken – Bergamt Nordbayern
  • Regierung von Oberfranken – Sachgebiet Baurecht
  • Bayernwerk Netz GmbH

Beschluss: 12 : 0

Der Stadtrat nimmt zur Kenntnis, dass von den vorgenannten Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange keine Bedenken vorgebracht wurden. Dem Wunsch auf Nichtbeteiligung im weiteren Verfahren wird entsprochen.

Landratsamt Bamberg

[…] die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange beim Landratsamt Bamberg ist abgeschlossen und hat Folgendes ergeben:

Naturschutz

Aus Sicht der unteren Naturschutzbehörde ist in der Umweltprüfung darzulegen, welche Festsetzungen des Bebauungsplanes „Bastei“ und der 1. Änderung „Bastei“ der Ein- und Durchgrünung dienten und in Zukunft entfallen werden (Festsetzungen des Grünordnungsplanes). Weiter ist darzulegen, welche der unbebauten Flächen in Zukunft dem gesetzlichen Biotopschutz nach § 30 Abs. 2 Nr. 7 BNatSchG unterliegen.

Wasserrecht

Grundsätzlich bestehen aus wasserrechtlicher Sicht keine Bedenken gegen die Aufhebung des Bebauungsplans. Nachrichtlich sei aber bzgl. der Abwasserentsorgung darauf hingewiesen, dass der wasserrechtliche Erlaubnisbescheid der Kläranlage Baunach lediglich bis zum 31.12.2025 gilt. Es ist nicht bekannt, ob die Kläranlage ausreichend freie Kapazitäten zur ordnungsgemäßen Abwasserreinigung hat, dies ist von der Stadt sicherzustellen.

Bauleitplanung

Aus bauleiplanerischer Sicht bestehen keine Bedenken hinsichtlich der geplanten Aufhebung des Bebauungsplanes

„Bastei“ einschließlich 1. Änderung. Wie bereits aus der Begründung der Stadt Baunach hervorgeht, können noch nicht bebaute Grundstücke nach der Aufhebung dem Innenbereich gemäß § 34 BauGB zugeschrieben werden.

Aus Sicht des Fachbereichs Bodenschutz bestehen keine Bedenken. […]

Beschluss: 12 : 0

Der Stadtrat nimmt die Stellungnahme des Landratsamtes Bamberg zur Kenntnis. Zur Stellungnahme des Fachbereiches Naturschutz wird wie folgt Stellung genommen: Zwingende Festsetzungen zur Durchgrünung werden im Bebauungsplan nicht getroffen, es wird lediglich die Anlegung von Grünflächen und Bepflanzungen empfohlen. Der Umweltbericht wird gemäß den Erfordernissen der Anlage 1 zu § 2 Abs. 4 und §§ 2a und 4c des Baugesetzbuches erstellt und enthält die vom Gesetz vorgeschriebenen Bestandteile.

Staatliches Bauamt Bamberg

[…]

2.1 Grundsätzliche Stellungnahme

Die vorliegende Bauleitplanung tangiert die Staatsstraße 2277. Das von der Bauleitplanung betroffene Gebiet liegt außerhalb der zur Erschließung der anliegenden Grundstücke bestimmten Teile der Ortsdurchfahrt. Gegen die Aufstellung der Bauleitplanung bestehen seitens des Staatlichen Bauamtes Bamberg, Bereich Straßenbau keine Einwände, wenn die unter 2.2 bis 2.4 genannten Punkte beachtet werden.

2.2 Ziele der Raumordnung und Landesplanung, die eine Anpassungspflicht nach § 1 Abs. 4 BauGB auslösen

- keine –

2.3 Beabsichtigte Planungen und Maßnahmen des Staatlichen Bauamtes Bamberg, die den o. g. Plan berühren können, mit Angabe des Sachstandes

- keine –

2.4 Einwendungen mit rechtlicher Verbindlichkeit aufgrund fachgesetzlicher Regelungen, die im Regelfall in der Abwägung nicht überwunden werden können (z.B. Landschafts- oder Wasserschutzgebietsverordnungen), Angabe der Rechtsgrundlage sowie Möglichkeiten der Überwindung (z.B. Ausnahmen oder Befreiungen)

2.4.1 Im Plan sind die Bauverbotszone von 20,0 m (Art. 23 Abs. 1 BayStrWG) sowie die Baubeschränkungszone von 40,0 m (Art. 24 Abs. 1 BayStrWG) einzutragen, zu vermaßen und unter Angabe der Rechtsquelle in den Festsetzungen zu erläutern.

2.4.2 Die Verkehrserschließung ist über die Ortsstraße Karpfenweg vorzunehmen. Eine direkte Zufahrt zur Staatsstraße 2277 wird nicht genehmigt.

2.4.3 Durch geeignete Maßnahmen, wie z. B. dichte Bepflanzung, ist sicherzustellen, dass die Verkehrsteilnehmer auf der Staatsstraße insbesondere durch die Befahrung von Betriebsflächen nicht geblendet werden.

2.4.4 Wasser und Abwässer dürfen dem Straßenkörper der Bundesstraße und deren Entwässerungseinrichtungen nicht zugeleitet werden. Erforderlichenfalls sind im Baugebiet zusätzliche Entwässerungseinrichtungen einzubauen. Die Wirksamkeit der Straßenentwässerung und die Vorflutverhältnisse dürfen nicht beeinträchtigt werden (§ 1 Abs. 6 Nr. 9 BauGB i. V. m. Art. 9 Abs. 1 BayStrWG).

2.4.5 Zur Beurteilung des Schallschutzes im Städtebau sind die für die Berechnung erforderlichen Daten, über die jeweilige Straßenlängsneigung und den Straßenbelag, der Örtlichkeit zu erheben.

2.5 Sonstige fachliche Informationen und Empfehlungen aus der eigenen Zuständigkeit zu dem o. g. Plan, gegliedert nach Sachkomplexen, jeweils mit Begründung und ggf. Rechtsgrundlage

Auf die von der Straße ausgehenden Emissionen wird hingewiesen. Eventuelle erforderliche Lärmschutzmaßnahmen werden nicht vom Baulastträger der Staatsstraße übernommen.

(Verkehrslärmschutzverordnung - 16. BImSchV)

Wir bitten um Übersendung eines Stadtratsbeschlusses, sobald unsere Stellungnahme behandelt wurde. […]

Beschluss: 12 : 0

Der Stadtrat nimmt die Stellungnahme des Staatlichen Bauamtes Bamberg zur Kenntnis. Zu den einzelnen Punkten wird wie folgt Stellung genommen:

2.4.1: Nach Aufhebung des Bebauungsplanes gibt es keinen Plan mehr, in den die Bauverbotszonen einzuzeichnen sind. Die Bauverbotszonen nach Art. 23 und 24 des Bayerischen Straßen- und Wegegesetzes gelten als gesetzliche Grundlage auch ohne Einzeichnung in die Bauleitplanung.

2.4.2: Die Verkehrserschließung der Grundstücke mit den Fl.Nrn. 1480/2, 1480/3, 1480/4 und 1480/5 der Gemarkung Baunach kann nur über die Ortsstraße Karpfenweg erfolgen, da sich zwischen den Grundstücken und der Staatsstraße ein städtisches Grundstück mit der Fl.Nr. 1480/6 der Gemarkung Baunach befindet, welches nicht als Verkehrsfläche gewidmet ist (Grünstreifen).

2.4.3: Durch die Aufhebung des Bebauungsplanes gelten die allgemeinen gesetzlichen Regelungen des Bau- und Straßenverkehrsrechts. Bauplanungsrechtliche Festsetzungen sind nach Aufhebung des Bebauungsplanes nicht mehr zu treffen.

2.4.4: Durch die Aufhebung des Bebauungsplanes wird die Entwässerung des Baugebietes nicht verändert.

2.4.5: Durch die Aufhebung des Bebauungsplanes wird kein neues Baurecht im Einzugsbereich der Staatsstraße geschaffen, bereits bestehende Baurechte werden lediglich erhalten. Eine Neubeurteilung des Schallschutzes erscheint daher nicht zweckmäßig.

Beschluss: 12 : 0

Der Stadtrat billigt den Entwurf der Verwaltung zur Aufhebung des Bebauungsplanes „Bastei“ vom 09. Juli 1963 einschließlich der 1. Änderung des Bebauungsplanes Bastei vom 22. Januar 1981 in der Fassung vom 05. Juni 2024 und beschließt, damit die öffentliche Auslegung und die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß den §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.

6.

Aufstellung des Bebauungsplanes "Lauterer Weg" - Auswertung der Beteiligungsverfahren nach §§ 3, 4 Abs. 2 BauGB, Satzungsbeschluss

Die Mitglieder des Stadtrates erhielten folgenden Sachverhalt mit der Sitzungsladung:

Der Stadtrat hatte sich zuletzt in seiner Sitzung vom 13. Juni 2023 mit dieser Thematik beschäftigt. In dieser Sitzung wurde der Entwurf gebilligt und beschlossen, damit die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange sowie die öffentliche Auslegung durchzuführen. Die öffentliche Auslegung fand im Zeitraum vom 10. Juli 2023 bis einschließlich 11. August 2023 statt.

Mit Urteil vom 18. Juli 2023 stellte das Bundesverwaltungsgericht fest, dass § 13 b BauGB mit Europarecht unvereinbar ist. Grund hierfür ist, dass laut Gericht die Umweltprüfung, die im beschleunigten Verfahren nach § 13 b BauGB entfällt, nach Europarecht zwingend durchzuführen ist. Nachdem die Aufstellung des Bebauungsplanes auf dieser Rechtsgrundlage erfolgte, mussten zunächst die weiteren Entwicklungen abgewartet werden. Der Bundesgesetzgeber schuf dann eine „Reparaturregelung“, die zum 01. Januar 2024 in Kraft trat. Inhalt dieser Regelung war, dass eine naturschutzfachliche Vorprüfung durchgeführt werden muss. Das Ergebnis dieser Prüfung muss mit der unteren Naturschutzbehörde abgestimmt werden. Diese Schritte wurden im vorliegenden Fall durchgeführt, das Landratsamt Bamberg hatte hierzu keine Bedenken.

Das Verfahren kann nun mit der Auswertung der Beteiligungsverfahren und dem Satzungsbeschluss abgeschlossen werden.

Gemäß § 4 Abs. 2 BauGB wurden die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange für oben genannte Bauleitplanung in der Zeit vom 10.07.2023 bis 11.08.2023 am Verfahren beteiligt. Gleichzeitig erfolgte die Bürgerbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB.

Folgende Stellungnahmen sind im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB eingegangen:

  • Es wurden zu den Unterlagen keine Äußerungen oder Einwendungen schriftlich oder zur Niederschrift vorgelegt oder vorgebracht.

Folgende Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange haben der Planung zugestimmt bzw. keine Einwendungen vorgetragen:

  • Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten
  • Staatliches Bauamt Bamberg – Fachbereich Straßenbau
  • Markt Rattelsdorf
  • Pfarreiengemeinschaft St. Christopherus
  • Amt für ländliche Entwicklung Oberfranken
  • Gemeinde Breitbrunn über VG Ebelsbach
  • Gemeinde Ebelsbach über VG Ebelsbach
  • Gemeinde Stettfeld über VG Ebelsbach

Folgende Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange haben bis zum 11.08.2023 keine Rückmeldung zugesandt:

  • Regierung von Oberfranken – Fachberater für Brand- und Katastrophenschutz
  • Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege
  • Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung
  • Bayerischer Bauernverband
  • Regierung von Mittelfranken – Luftamt Nordbayern
  • Bund Naturschutz Bayern – Kreisgruppe Bamberg
  • Landesbund für Vogelschutz in Bayern e.V.
  • Evangelisch-Lutherische Kirchengemeinde Rentweinsdorf
  • Kreisjugendring Bamberg Land
  • Handwerkskammer für Oberfranken
  • Gemeinde Gerach über VG Baunach
  • Gemeinde Reckendorf über VG Baunach
  • Gemeinde Lauter über VG Baunach
  • Gemeinde Kemmern
  • Zweckverband zur Wasserversorgung der Reckendorfer Gruppe
  • Zweckverband zur Wasserversorgung der Veitensteingruppe

Von folgenden Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange wurden Bedenken und Anregungen vorgetragen:

Landratsamt Bamberg – Kreisbrandrat, Herr Thomas Renner

Beschluss: 14 : 0

Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen.

PLEdoc GmbH - OGE Open Grid Europe GmbH

Beschluss: 14 : 0

Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen.

Bayernwerk Netz GmbH

Beschluss: 14 : 0

Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen und die Leitungstrasse mit Schutzzonenbereich

nachrichtlich in die Planzeichnung des Bebauungsplans aufgenommen.

Deutsche Telekom Technik GmbH

Beschluss: 14 : 0

Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen.

Regierung von Oberfranken

Beschluss: 14 : 0

Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen.

Die Vorgehensweise zur baurechtlich korrekten Abwicklung des Verfahrens beruht auf Grundlage des § 215a BauGB, sodass eine Vorprüfung bzgl. der Umweltauswirkungen sowie der Beeinträchtigungen für das Landschaftsbild oder der Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushaltes durchgeführt wurde.

Diese Vorprüfung hat ergeben, dass mit keiner relevanten Umweltauswirkung sowie keiner Beeinträchtigung für das Landschaftsbild oder der Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushaltes zu rechnen ist.

Da die Nachholung der Vorprüfung des Einzelfalls zu keinerlei neuen Erkenntnissen geführt hat, besteht auch für eine Wiederholung der Öffentlichkeitsbeteiligung oder eine Ergänzung der Planbegründung keine Veranlassung. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereiche durch die Planung berührt werden (Landratsamt Bamberg, Abteilung Baurecht und Naturschutz), werden von der Vorprüfung in Kenntnis gesetzt.

Das Bauleitplanverfahren wird somit gemäß den rechtlichen Grundlagen fortgesetzt bzw. zum Abschluss gebracht.

Mit E-Mail vom 31.07.2024 hat das Landratsamt Bamberg der Vorprüfung zugestimmt bzw. mitgeteilt, dass keine neuen naturschutzfachlichen Erkenntnisse vorliegen und somit das Bauleitplanverfahren rechtmäßig abgeschlossen werden kann.

Der Stadtrat vertritt die Auffassung, dass somit eine fehlerfreie Durchführung des Bauleitplanverfahrens vorliegt und dieses abgeschlossen werden kann.

Wasserwirtschaftsamt Kronach

Beschluss: 14 : 0

Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen. Die Stellungnahme des Kreisbrandrates wurde berücksichtigt und entsprechend beschlussmäßig behandelt.

Beschluss: 14 : 0

Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen. Die Grenzen des wassersensiblen Bereiches des Lauterer Grabens werden nachrichtlich in die Planzeichnung des Bebauungsplans aufgenommen.

Beschluss: 14 : 0

Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen.

Beschluss: 14 : 0

Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen. In der Stellungnahme des Landratsamtes Bamberg wird darauf verwiesen, dass kein Altlastenverdacht besteht.

Beschluss: 14 : 0

Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen.

Landratsamt Bamberg

Beschluss: 14 : 0

Es liegt keine gewerbliche Nutzung auf dem oben beschriebenen Grundstück als holzverarbeitender Betrieb oder als sonstige Nutzung vor. Der vorhandene Holzstapel wird nur vorübergehend als private Nutzung gelagert und für eigene private Nutzung weiterverarbeitet. Eine dauerhafte Beeinträchtigung der angrenzenden wohnlichen Nutzung kann somit eindeutig ausgeschlossen werden.

Der Stadtrat vertritt die Auffassung, dass somit keine immissionsschutzrechtlichen Einwirkungen auf das geplante Gebiet vorliegen.

Beschluss: 14 : 0

Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen.

Beschluss: 14 : 0

Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen. Die Grenzen des wassersensiblen Bereiches des Lauterer Grabens werden nachrichtlich in die Planzeichnung des Bebauungsplans aufgenommen.

Beschluss: 14 : 0

Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen.

Beschluss: 14 : 0

Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen.

Beschluss: 14 : 0

Die Entwässerung im Trennsystem wird im Rahmen der weiteren Fachplanungen vorgesehen und umgesetzt.

Wie unter Punkt 7.3 der Hinweise des Bebauungsplans bzw. unter Punkt 4. der Zeichenerklärung des Bebauungsplans aufgenommen und beschrieben, handelt es sich um eine Regenrückhalteinrichtung, die spezifisch je nach versiegelter Fläche zu bemessen und zu errichten ist. Dort wird das anfallende Niederschlagswasser kurzzeitig gespeichert und dann - zur hydraulischen Entlastung des Gewässers, in welches eingeleitet wird – gedrosselt abgeführt. Eine Zisterne zur Brauchwassernutzung ist nicht konkret festgesetzt. Eine bauliche Kombination aus Regenrückhalteraum und Zisterne ist jedoch möglich und kann dem Bauherren von der Gemeinde empfohlen werden.

Der Stadtrat vertritt die Auffassung, dass eine verpflichtende Festsetzung einer Zisterne, zusätzlich zur bereits vorhandenen Festsetzung eines Regenrückhalteraums, nicht aufgenommen werden soll.

Beschluss: 14 : 0

Die Baugrenze ist bereits in „blau“ dargestellt. Zur Klarstellung wird ein noch eindeutigerer Blauton verwendet. Der Geltungsbereich des Bebauungsplans ist zur Übersichtlichkeit und aufgrund der bereits in schwarz dargestellten Bemaßung bzw. sonstigen Hilfslinien in „rot“ dargestellt.

Der Stadtrat vertritt die Auffassung, dass die vorhandene Farbwahl weiter beibehalten werden soll und durch die Zeichenerklärung eine eindeutige Zuordnung der vorhandenen Darstellungen und Festsetzungen gegeben ist.

Die Vorgehensweise zur baurechtlich korrekten Abwicklung des Verfahrens beruht auf Grundlage des § 215a BauGB, sodass eine Vorprüfung bzgl. der Umweltauswirkungen sowie der Beeinträchtigungen für das Landschaftsbild oder der Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushaltes durchgeführt wurde.

Diese Vorprüfung hat ergeben, dass mit keiner relevanten Umweltauswirkung sowie keiner Beeinträchtigung für das Landschaftsbild oder der Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushaltes zu rechnen ist.

Da die Nachholung der Vorprüfung des Einzelfalls zu keinerlei neuen Erkenntnissen geführt hat, besteht auch für eine Wiederholung der Öffentlichkeitsbeteiligung oder eine Ergänzung der Planbegründung keine Veranlassung. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereiche durch die Planung berührt werden (Landratsamt Bamberg, Abteilung Baurecht und Naturschutz), werden von der Vorprüfung in Kenntnis gesetzt.

Das Bauleitplanverfahren wird somit gemäß den rechtlichen Grundlagen fortgesetzt bzw. zum Abschluss gebracht.

Mit E-Mail vom 31.07.2024 hat das Landratsamt Bamberg der Vorprüfung zugestimmt bzw. mitgeteilt, dass keine neuen naturschutzfachlichen Erkenntnisse vorliegen und somit das Bauleitplanverfahren rechtmäßig abgeschlossen werden kann.

Der Stadtrat vertritt die Auffassung, dass somit eine fehlerfreie Durchführung des Bauleitplanverfahrens vorliegt und dieses abgeschlossen werden kann.

Beschluss: 14 : 0

Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen.

Beschluss: 14 : 0

Die Passage im Bebauungsplan bezüglich der Abstandsfläche des Carports (5 m) soll gestrichen werden.

Der Stadtrat beschließt unter Berücksichtigung der vorab gefassten Beschlüsse den vorliegenden Entwurf zur Aufstellung des Bebauungsplanes „Lauterer Weg“ in der Fassung vom 02. Juli 2024 als Satzung.

Die Verwaltung wird beauftragt, den Satzungsbeschluss ortsüblich bekannt zu machen und damit die Satzung in Kraft zu setzen.

7.

Antrag auf weiterhin finanzielle Unterstützung zur Beschaffung eines neuen Einsatzfahrzeuges und für den Erhalt der BRK-Bereitschaft Baunachtal

Die Mitglieder des Stadtrates erhielten folgenden Sachverhalt mit der Sitzungsladung:

Der Antrag vom 30.05.2024 auf finanzielle Unterstützung vom Bayerischen Roten Kreuz – Bereitschaften Baunachtal – ging am 17.06.2024 in der Verwaltungsgemeinschaft Baunach ein. Der Antrag wird der Vorlage beigefügt. Bedauerlicherweise ist die vollständige Finanzierung des Einsatzfahrzeuges noch nicht gegeben, weshalb die BRK weiterhin um finanzielle Unterstützung für diese und für den Erhalt der BRK-Bereitschaft Baunachtal bittet. Die BRK erhält als BRK-Ortsbereitschaft auch weiterhin keine staatliche Zuwendung und sind ausschließlich eigen- und spendenfinanziert.

In der Stadtratssitzung vom 13.06.2023 unter TOP Ö.9 wurde beschlossen, dass die Anschaffung eines neuen Einsatzfahrzeuges der BRK-Bereitschaft Baunachtal mit 1,- Euro pro Einwohner unterstützt wird.

Der Antrag vom 30.05.2024 ging ebenfalls in den Mitgliedsgemeinden der VG Baunach ein. Die Gemeinde Reckendorf unterstützt die BRK-Kolonne Baunachtal mit 1.000,00 €. Die Gemeinde Lauter und Gemeinde Gerach mit 500,00 €.

Die Gesamtkosten für die Anschaffung betragen ca. 50.000 €. Bisher wurden ca. 25.000 € zusammengetragen. Der Vorsitzende schlägt vor auch die Möglichkeit eines Crowdfunding zu nutzen. Zudem ist es nicht nachvollziehbar, dass Einsatzfahrzeug einer Rettungsorganisation mit Spenden finanziert werden müssen.

Beschluss: 14 : 0

Der Stadtrat der Stadt Baunach beschließt, dass BRK mit einem einmaligen Betrag in Höhe von 2.000,00 € zu unterstützen.

8.

Austritt von Stadtratsmitglied Manuela Fößel aus der SPD/FFB-Fraktion, Nachbesetzung der Ausschusssitze

Die Mitglieder des Stadtrates erhielten folgenden Sachverhalt mit der Sitzungsladung:

Stadtratsmitglied Manuela Fößel teilte in der Sitzung vom 02. Juli 2024 mündlich (und per Mail schriftlich) mit, dass sie aufgrund einer beruflichen Veränderung ihren Ausschusssitz sowie den Vertretungssitz in der Gemeinschaftsversammlung abgeben werde. Zudem verlasse sie die SPD/FFB-Fraktion. Ihr Stadtratsmandat werde sie behalten.

Die SPD/FFB verliert dadurch ihren Fraktionsstatus, da eine Fraktion nach § 5 der Geschäftsordnung aus mindestens drei Mitgliedern bestehen muss. Die Gruppierung bleibt jedoch bestehen.

Da sich das Stärkeverhältnis im Stadtrat durch den Fraktionsaustritt verändert, ist eine Neuberechnung der Ausschüsse nötig. Die Berechnung wurde zuletzt in der konstituierenden Sitzung des Stadtrates vorgenommen.

Im Bau- und Umweltausschuss (Sechs Mitglieder + 1. BGM) sowie in der Gemeinschaftsversammlung (fünf Mitglieder) ergeben sich keine Änderungen.

Im Finanzausschuss und Rechnungsprüfungsausschuss dagegen ergeben sich folgende Änderungen:

Bisher standen der CBB, der CSU sowie der SPD/FFB je ein Sitz zu. Der vierte Sitz wurde nach den abgegebenen Stimmen bei der Kommunalwahl 2020 an die CBB vergeben.

Durch die Änderung des Stärkeverhältnisses steht nun der CBB sowie der CSU je ein Sitz zu. Die beiden restlichen Sitze müssen im Losverfahren zwischen der CBB, der CWU und der SPD besetzt werden. Der Rückgriff auf das Stimmenergebnis bei der Kommunalwahl ist nicht mehr zulässig (§ 6 Satz 7 Halbsatz 2 der Geschäftsordnung). Jede der drei Gruppierungen kann im Losverfahren nur einen Sitz erhalten.

Darüber hinaus muss die SPD einen neuen Vertreter für die Gemeinschaftsversammlung bestimmen. Nach Art. 33 Abs. 1 Satz 4 GO ist die Bestellung anderer als der von den Parteien oder Wählergruppen vorgeschlagenen Personen nicht zulässig.

Beschluss: 14 : 0

Gemeinschaftsversammlung

Der Stadtrat beschließt, Stadtratsmitglied Harald Roppelt auf Vorschlag der SPD als stellvertretendes Mitglied (Vertretung von 3. Bürgermeister Rudi Wacker) in die Gemeinschaftsversammlung zu entsenden.

Finanzausschuss

Der Stadtrat beschließt, in den vorberatenden Finanzausschuss folgende Mitglieder zu entsenden:

Rechnungsprüfungsausschuss

Der Stadtrat beschließt, in den vorberatenden Rechnungsprüfungsausschuss folgende Mitglieder zu entsenden:

Harald Roppelt bleibt weiterhin Vorsitzender des Rechnungsprüfungsausschusses.

9.

Sonstiges - Anfragen gemäß § 31 GeschO

Aus der Mitte des Stadtrates wurden folgende Anfragen gestellt bzw. Informationen gegeben:

9.1.

Sonstiges - Behindertenparkplatz an der städtischen Sportanlage

Stadtratsmitglied Saam teilte mit, dass der Behindertenparkplatz an der städtischen Sportanlage in einem sehr schlechten Zustand ist. Das Pflaster ist locker und die Markierungen sind falsch. Hier müssten 2 große Parkplätze markiert sein.

Der Vorsitzende wird die Angelegenheit den Technikern zur Prüfung weitergeben.

9.2.

Sonstiges - Barrierearmes Pflaster an der städtischen Sportanlage

Stadtratsmitglied Saam teilt mit, dass auch das Pflaster vom Sportgelände bis zur Einmündung Richtung Mühlensteg nicht mit einem Rollstuhl befahren werden kann. Dies sollte ebenfalls geprüft werden.

Der Vorsitzende gibt dies zur Prüfung und Angebotseinholung an die Techniker weiter.

9.3.

Sonstiges - Sachstand Sirenenumrüstung

Stadtratsmitglied Dumsky erkundigte sich nach dem Sachstand bezüglich der Sirenenumrüstung in Baunach.

Der Vorsitzende teilte mit, dass die Messungen der Sirenenstandorte abgeschossen sind und nun die weiteren Schritte folgen.

9.4.

Sonstiges - Bauwagen an der Grillhütte

Stadtratsmitglied Roppelt erkundigte sich, warum am Tennisheim bzw. der Grillhütte ein Bauwagen steht.

Der Vorsitzende teile mit, dass hier seit Anfang September ein Obdachloser untergebracht werden musste.

9.5.

Sonstiges - Stellungnahme Stadtratsmitglied Wacker zu TOP Ö 8

3. Bürgermeister Wacker teilte sein Unverständnis über den Fraktionsaustritt von Frau Manuela Fößel aus der SPD/FBB Fraktion mit. Es wurden hierzu auch im Vorfeld die Fraktionskollegen nicht informiert.

Weitere Wortmeldungen lagen nicht vor. Der Vorsitzende beendete den öffentlichen Teil der Sitzung um 18:39 Uhr. Ein nichtöffentlicher Teil schloss sich an.

Der Vorsitzende:
Roppelt
Erster Bürgermeister