Gemäß Art. 18 der Bayerischen Gemeindeordnung ist in jeder Gemeinde einmal im Jahr eine Bürgerversammlung abzuhalten.
In der Gemeinde Lauter findet hierzu
und
eine Bürgerversammlung statt.
Die Tagesordnung ist jeweils für beide Versammlungen identisch und lautet wie folgt:
| 1. | Begrüßung |
| 2. | Totengedenken |
| 3. | Bericht der Ersten Bürgermeisters |
| 4. | Aussprache |
Nach Art. 18 der Bayerischen Gemeindeordnung können nur Gemeindeangehörige das Wort erhalten. Ausnahmen kann die Versammlung beschließen.
Es wird darauf hingewiesen, dass bei den Bürgerversammlungen Anträge an die Verwaltung gestellt werden können, sofern es sich um keine privaten Einzelfälle, sondern um gemeindliche Probleme von allgemeinem öffentlichem Interesse handelt. Ausgenommen hiervon sind ferner Anträge und Wünsche, für deren Erfüllung Bundes- und Landesbehörden oder andere nichtgemeindliche Körperschaften zuständig sind.
Alle Einwohnerinnen und Einwohner (insbesondere auch Jugendliche) sind herzlich eingeladen, an diesen Bürgerversammlungen teilzunehmen und sich mit einzubringen.