Der Gemeinderat der Gemeinde Lauter hat in seiner öffentlichen Sitzung am 17. Oktober 2024 die Aufstellung des Bebauungsplanes „Optimierung der Windkraftnutzung in den Windvorranggebieten Deusdorf-West und Lauter-West“ beschlossen.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes umfasst die beiden Windvorranggebiete „128 – Deusdorf-West“ und „131 – Lauter West“ des Regionalplanes Oberfranken-West in seiner mit Bescheid der Regierung von Oberfranken vom 11.09.2014, Nr. 24-8154 genehmigten Fassung vom 18.09.2014 und ist folgenden Lageplänen zu entnehmen:
Der Geltungsbereich umfasst eine Fläche von insgesamt 74,15 ha, davon entfallen auf das Vorranggebiet 128 – Deusdorf-West 23,88 ha und auf das Vorranggebiet 131 – Lauter-West 50,27 ha.
Es ist beabsichtigt, innerhalb des Geltungsbereiches ein sonstiges Sondergebiet für die Nutzung von Windenergieanlagen nach § 11 Abs. 2 BauNVO auszuweisen.