| Tagesordnung | |
| Öffentlicher Teil | |
| 1. | Kurzbericht des Bürgermeisters |
| 1.1. | Kurzbericht - Geburtstagsgrüße |
| 1.2. | Kurzbericht - Baunach Allianz |
| 1.3. | Kurzbericht - Ruhestand Frau Saal |
| 1.4. | Kurzbericht - Kürzungen der Bundesregierung |
| 1.5. | Kurzbericht - Radweg |
| 1.6. | Kurzbericht - Dorferneuerung |
| 1.7. | Kurzbericht - Ehrung Feldgeschworenen |
| 1.8. | Kurzbericht - Lenkungsgruppensitzung der Baunach Allianz |
| 1.9. | Kurzbericht - Kreiserntedankfest |
| 1.10. | Kurzbericht - Bekanntgabe der Beschlüsse aus der letzten nicht öffentlichen Sitzung |
| 2. | Antrag auf isolierte Befreiung (G 2023/7) zur Errichtung einer Stützmauer auf dem Grundstück mit der Fl.Nr. 302/29 der Gemarkung Gerach, Obstberg 7 |
| 3. | Bauanträge und Bauvoranfragen |
| 4. | Bekanntgabe von Bauanträgen, die im Genehmigungsfreistellungsverfahren behandelt wurden |
| 5. | Bekanntgabe von Anträgen, die im Zuge der laufenden Verwaltung behandelt wurden |
| 6. | Bekanntgabe der Sitzungstermine 2024 |
| 7. | Festlegung des Erfrischungsgeldes für die Wahlhelfer der Landtags- und Bezirkswahl 2023 |
| 8. | Beratung über Erhöhung der Kindergartenbeiträge |
| 9. | Antrag LG Veitenstein Anmietung Laimbachtalhalle |
| 9.1. | Antrag DJK Priegendorf Damenmannschaft; Antrag auf Nutzung der Laimbachtalhalle |
| 10. | Sonstiges - Anfragen gemäß § 29 GeschO |
| 10.1. | Sonstiges - Pflastersteine Beschluss 29.06.2023 |
Um 19:00 Uhr eröffnete Erster Bürgermeister Sascha Günther die Sitzung des des Gemeinderates Gerach.
| Öffentlicher Teil | |
| 1. | Kurzbericht des Bürgermeisters |
Der Erste Bürgermeister Sascha Günther berichtete über folgende Themen:
| 1.1. | Kurzbericht - Geburtstagsgrüße |
Der Erste Bürgermeister übermittelte Geburtstagsgrüße an Gemeinderatsmitglied Rolf Baier, welcher am 05.08.2023 seinen Geburtstag feierte und an Zweiten Bürgermeister Thomas Motschenbacher, welcher am 10.09.2023 Geburtstag feierte. Im Namen des Gremiums alles Gute.
| 1.2. | Kurzbericht - Baunach Allianz |
Am 09.08.2023 fand ein Treffen der Baunach Allianz in Priegendorf statt. Hier wurde der Bogenschießstand besichtigt.
| 1.3. | Kurzbericht - Ruhestand Frau Saal |
Am 30.08.2023 wurde Frau Saal in den Ruhestand verabschiedet.
| 1.4. | Kurzbericht - Kürzungen der Bundesregierung |
Am 31.08.2023 fand ein Treffen mit den Bürgermeistern und den MdL u. MdB in Pettstadt statt, um sich gegen die geplanten Kürzungen der Bundesregierung auszusprechen.
| 1.5. | Kurzbericht - Radweg |
Am 12.09.2023 fand eine Besprechung für die geplanten Zufahrten am Radweg statt.
| 1.6. | Kurzbericht - Dorferneuerung |
Ebenfalls am 12.09.2023 fand eine Besprechung der Dorferneuerung in Gerach statt. Am 27.09.2023 fand eine erneute Sitzung bzgl. der Dorferneuerung statt.
| 1.7. | Kurzbericht - Ehrung Feldgeschworenen |
Am 19.09.2023 fand die Ehrung für die Feldgeschworenen im Landratsamt Bamberg statt.
| 1.8. | Kurzbericht - Lenkungsgruppensitzung der Baunach Allianz |
Am 21.09. fand eine Lenkungsgruppensitzung der Baunach Allianz in Maroldsweisach statt.
| 1.9. | Kurzbericht - Kreiserntedankfest |
Am 24.09.2023 war der Erste Bürgermeister zu Besuch auf dem Kreiserntedankfest in Viereth.
| 1.10. | Kurzbericht - Bekanntgabe der Beschlüsse aus der letzten nicht öffentlichen Sitzung |
| - | Es wurde die Firma SUT Straßen und Umwelttechnik GmbH beauftragt, abgesenkte Kanalschachtdeckel zu einem Gesamtbetrag von 8.997,59 € zu sanieren. |
| - | Der Gemeinderat der Gemeinde Gerach stimmte dem Kauf einer Küche, für die neue Wohnung im alten Kindergarten, in Höhe von 5.700,00 € zu. |
| 2. | Antrag auf isolierte Befreiung (G 2023/7) zur Errichtung einer Stützmauer auf dem Grundstück mit der Fl.Nr. 302/29 der Gemarkung Gerach, Obstberg 7 |
Dem Gremium lag zur Vorbereitung auf die Sitzung folgender Sachverhalt vor:
Die Antragsteller beabsichtigen die Errichtung von Stützmauern auf der südlichen und westlichen Grenze, siehe Antrag. Das Vorhabengrundstück liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Grubenäcker I“, und ist darin als allgemeines Wohngebiet ausgewiesen.
Da den Festsetzungen des Bebauungsplanes widersprochen werden soll, werden folgende Befreiungen benötigt:
Geländeveränderung
Der BPlan regelt, dass Geländeveränderungen nur im unmittelbaren Hausumgriff zulässig sind. Es ist geplant das Gelände anzufüllen und auf der Grenze mit einer Stützmauer abzufangen.
Einfriedung
Der BPlan regelt, dass die Einfriedung an der seitlichen und rückwärtigen Grundstücksgrenze als Maschendrahtzaun in grüner o. grauer Farbe auszuführen sind. Eine Stützmauer mit bis zu 1,10 m hat einfriedende Wirkung, demnach wird sie seitens der Verwaltung als Einfriedung bewertet.
Den Festsetzungen des BPlanes ist zu entnehmen, dass hier keine Stützmauern vorgesehen sind, das Gelände müsste abgeböscht werden. Die Prüfung hat ergeben, dass die beantragten Befreiungen, für eine Stützmauer auf der Grundstücksgrenze, im Bereich des Bebauungsplanes noch nicht erteilt wurden, teilweise wurden allerdings Stützmauern errichtet. Somit liegt die Erteilung der Befreiung im Ermessen des Gemeinderates.
Die Verwaltung verweist darauf, dass auf der Stützmauer kein Zaun angebracht werden darf, da mit der Stützmauer bereits die Einfriedungshöhe laut BPlan ausgereizt wird. Bei solchen Fällen ist die Höhe der Stützmauer + Höhe des Zaunes anzunehmen, hierzu gibt es Urteile in denen dies geregelt wurde. Laut Antrag hat die Stützmauer am höchsten Punkt 1,10 m.
Im Geltungsbereich des BPlanes gibt es noch sieben unbebaute Grundstücke vereinzelt wurden einige Grundstücke die letzten 2-3 Jahren bebaut, sollte die Befreiung erteilt werden müsse mit Folgeanträgen gerechnet werden, dies müsste dem Gemeinderat bewusst sein.
Beschluss: 7 : 0
Der Gemeinderat der Gemeinde Gerach stimmt der isolierten Befreiung zur Errichtung von Stützmauern auf dem Grundstück der Gemarkung Gerach, Fl.Nr. 302/29, 96161 Gerach, Obstberg 7 zu.
Die beantragten Befreiungen
werden erteilt.
| 3. | Bauanträge und Bauvoranfragen |
Es lagen keine Anträge vor.
| 4. | Bekanntgabe von Bauanträgen, die im Genehmigungsfreistellungsverfahren behandelt wurden |
Es lagen keine Anträge vor.
| 5. | Bekanntgabe von Anträgen, die im Zuge der laufenden Verwaltung behandelt wurden |
Folgender Antrag wurde in der laufenden Verwaltung behandelt:
Bauantrag (G 2023/8) auf Errichtung einer Ferienwohnung durch Ausbau DG auf dem Grundstück Fl.Nr. 42 der Gemarkung Gerach, Hauptstr. 34
Der Zweite Bürgermeister Thomas Motschenbacher betrat um 19:08 Uhr den Saal.
| 6. | Bekanntgabe der Sitzungstermine 2024 |
Der Vorsitzende gab die Sitzungstermine für das Jahr 2024 bekannt. Es können sich noch Änderungen ergeben. Die Termine werden in Session Net online gestellt.
| 7. | Festlegung des Erfrischungsgeldes für die Wahlhelfer der Landtags- und Bezirkswahl 2023 |
Dem Gremium lag zur Vorbereitung auf die Sitzung folgender Sachverhalt vor:
Nach Art. 37 Abs. 1 Nr. 1 GO erledigt der erste Bürgermeister in eigener Zuständigkeit die laufenden Angelegenheiten, die für die Gemeinde keine grundsätzliche Bedeutung haben und keine erheblichen Verpflichtungen erwarten lassen. Nicht unter diese Vorschrift fallen damit laufende Angelegenheiten mit grundsätzlicher Bedeutung oder mit erheblichen Verpflichtungen für die Gemeinde. Ob eine Angelegenheit grundsätzliche Bedeutung hat, richtet sich nach der jeweiligen Gemeinde, nicht nach dem von der Angelegenheit Betroffenen. Ob eine Angelegenheit erhebliche Verpflichtungen erwarten lässt, hängt ebenfalls von der jeweiligen Gemeinde, nämlich von deren Haushalt, insbesondere ihrem Haushaltsvolumen, der Größe ihrer Einwohnerzahl, ihrer Leistungs- und Verwaltungskraft und der rechtlichen Schwierigkeit der zu treffenden Sachentscheidung ab; dabei kommt es nicht darauf an, ob solche Verpflichtungen später tatsächlich eintreten.
Die Festlegung der Höhe des Erfrischungsgeldes fällt nicht unter die laufenden Angelegenheiten des ersten Bürgermeisters, da sie eine nicht unerhebliche Verpflichtung der Gemeinden zur Ausbezahlung der Gelder nach sich zieht. Folglich ist ein Beschluss des Gremiums über die Erfrischungsgelder notwendig.
Das Bay. Staatsministerium des Inneren, für Sport und Integration empfiehlt mit Schreiben vom 10.05.2023 als Richtwert für die diesjährige Landtags- und Bezirkswahl 2023 ein Erfrischungsgeld iHv. jeweils 50,- Euro für die Mitglieder des Wahlvorstandes.
Bei vom Ablauf her aufwändigeren Wahlen, wie es die Landtags- und die Kommunalwahlen sind, ist es angemessen und vertretbar, einen etwas höheren Satz zu gewähren, da der Aufwand höher ist, die Durchführung arbeitsintensiver und die Auszählung viel länger dauert.
Bei der letzten Landtags- und Bezirkswahl 2018 haben die Mitglieder des Wahlvorstands 50,- Euro und die Beisitzer 45,- Euro Erfrischungsgelder ausbezahlt erhalten. In der diesjährigen Wahl werden pro Wahllokal 9 Mitglieder des Wahlvorstandes eingesetzt.
In der Bürgermeisterbesprechung haben die Bürgermeister der 4 Mitgliedsgemeinden Baunach, Reckendorf, Lauter und Gerach haben einstimmig vorberaten, dass die Erfrischungsgelder in selber Höhe wie bei der gleichen Wahl 2018 ausbezahlt werden sollen.
Die Wahlhelfer sind die wichtige Basis für jede Wahl und sollten daher in wertschätzender Weise vergütet werden. Bislang haben wir ausreichend Wahlhelfer gewinnen können, was auch dem angemessenen Erfrischungsgeld zuzuschreiben ist. Auf freiwilliger Basis erhalten alle Wahlhelfer nach der Fertigstellung der Ergebnisse auch Pizza und Getränke von der Gemeinde.
Aus Gründen der Praktikabilität und Gleichbehandlung wird empfohlen in allen 4 Gemeinden die Höhe des Erfrischungsgeldes einheitlich zu handhaben.
Beschluss: 8 : 0
Der Gemeinderat Gerach legt die Höhe des Erfrischungsgeldes für die Landtags- und Bezirkswahl 2023 wie folgt fest:
Wahlvorsteher, stellvertretender Wahlvorsteher, Schriftführer und stellvertretender Schriftführer erhalten 50,- Euro Erfrischungsgeld, Beisitzer und Hilfskräfte erhalten 45,- Euro Erfrischungsgeld.
| 8. | Beratung über Erhöhung der Kindergartenbeiträge |
Dem Gremium lag zur Vorbereitung auf die Sitzung folgender Sachverhalt vor:
Die Regelungen zur Nutzung sind in einer Satzung geregelt. Ebenso die Gebühren. Die letzte Anpassung der Kindergartenbenutzungsgebühren erfolgte im Jahr 2021.
Aufgrund von Tariferhöhungen der letzten Jahre sind die Personalkosten gestiegen.
Aus Sicht der Verwaltung ist eine Anpassung der Gebühren dringend notwendig. Diese sollte sich auch am Preisniveau vergleichbarer Gemeinden orientieren.
Zum Vergleich der Kindergartengebühren wurde der Kindergarten Johanniter-Kinderinsel in Reckendorf und die Kita St. Oswald verwendet.
Beschluss: 8 : 0
Der Gemeinderat der Gemeinde Gerach beschließt, die Beiträge der Kinderkrippe laut nachfolgender Tabelle ab dem 01.01.2024 zu erhöhen.
| Kinderkrippe alt | Kinderkrippe neu |
| 4 Stunden am Tag | 135,00 € | 145,00 € |
| 4 – 5 Stunden am Tag | 145,00 € | 160,00 € |
| 5 – 6 Stunden am Tag | 155,00 € | 170,00 € |
| 6 – 7 Stunden am Tag | 165,00 € | 185,00 € |
| 7 – 8 Stunden am Tag | 175,00 € | 195,00 € |
| 8 – 9 Stunden am Tag | 185,00 € | 205,00 € |
| 9 – 10 Stunden am Tag | 195,00 € | 215,00 € |
Beschluss: 8 : 0
Die Beiträge des Kindergartens werden ab dem 01.01.2024 jeweils um 5,00 € erhöht.
| 9. | Antrag LG Veitenstein Anmietung Laimbachtalhalle |
Dem Gemeinderat liegt ein Antrag auf Nutzung der Laimbachtalhalle für Wintertraining der DJK Priegendorf vor. Das Wintertraining soll ab dem 06.11.2023 bis zum 25.03.2024 – immer Montags – von 19:15 Uhr – 20:45 Uhr in der Laimbachtalhalle stattfinden. Die Nutzung erfolgte auch schon in den Vorjahren.
Beschluss: 8 : 0
Dem Antrag der LG Veitenstein vom 11.08.2023 auf Benutzung des Saales der Laimbachtalhalle in Gerach zu Abhaltung des Wintertrainings in der Zeit vom 06.11.2023 – 25.03.2024 wird zugestimmt. Das Training findet in diesem Zeitraum jeweils am Montag von 19:15 Uhr – ca. 20:15 Uhr statt.
Für die 5 Monate der Benutzung ist ein Betrag in Höhe von 450,00 € durch die LG Veitenstein an die Gemeinde Gerach zu entrichten.
Bei Terminüberschneidungen, aufgrund von Vereinsveranstaltungen, Feierlichkeiten oder Benutzung des Saales, ist dann das Training der LG Veitenstein auf einen anderen Tag zu verschieben. Hierzu ist seitens des Vereins mit der Verwaltung, Frau Hegenwald, abzuklären, wann die Halle frei ist.
Die Halle wird zu den bisherigen Bedingungen vermietet. Eine Zusage, dass die Bühne zu jeder Trainingseinheit gänzlich abgebaut ist, wird ausdrücklich nicht gegeben. Die Bühnenfläche wird nach Möglichkeiten durch den Bauhof reduziert. Für Personenschäden übernimmt die Gemeinde Gerach keine Haftung.
| 9.1. | Antrag DJK Priegendorf Damenmannschaft; Antrag auf Nutzung der Laimbachtalhalle |
Von der DJK Priegendorf – Damenmannschaft liegt ein Antrag auf Nutzung der Laimbachtalhalle immer Dienstags von 19:00 Uhr – 20:30 Uhr vor. Das Training soll in der Zeit vom 14.11.2023 bis einschließlich Februar erfolgen.
Dieser Antrag liegt in diesem Jahr zum ersten Mal vor. Es müsste demnach eine grundsätzliche Genehmigung und die zu entrichtenden Kosten festgelegt werden.
Beschluss: 8 : 0
Dem Antrag der DJK Priegendorf – Damenmannschaft - vom 14.09.2023 auf Benutzung des Saales der Laimbachtalhalle in Gerach zu Abhaltung des Wintertrainings in der Zeit vom 14.11.2023 bis Februar 2024 wird zugestimmt. Das Training findet in diesem Zeitraum jeweils am Dienstag von 19:00 Uhr – 20:30 Uhr statt.
Für die 4 Monate der Benutzung ist ein Betrag in Höhe von 500,00 € durch die DJK Priegendorf – Damenmannschaft- an die Gemeinde Gerach zu entrichten.
Bei Terminüberschneidungen, aufgrund von Vereinsveranstaltungen, Feierlichkeiten oder Benutzung des Saales, ist dann das Training der DJK Priegendorf – Damenmannschaft- auf einen anderen Tag zu verschieben. Hierzu ist seitens des Vereins mit der Verwaltung, Frau Hegenwald, abzuklären, wann die Halle frei ist.
Die Halle wird zu den bisherigen Bedingungen vermietet. Eine Zusage, dass die Bühne zu jeder Trainingseinheit gänzlich abgebaut ist, wird ausdrücklich nicht gegeben. Die Bühnenfläche wird nach Möglichkeiten durch den Bauhof reduziert. Für Personenschäden übernimmt die Gemeinde Gerach keine Haftung.
Die Kabinen sind nach jedem Training besenrein zu hinterlassen.
| 10. | Sonstiges - Anfragen gemäß § 29 GeschO |
Aus der Mitte des Gemeinderates wurden folgende Anfragen gestellt bzw. Informationen gegeben:
| 10.1. | Sonstiges - Pflastersteine Beschluss 29.06.2023 |
Der Vorsitzende nahm dies zur Kenntnis.
Weitere Wortmeldungen lagen nicht vor. Der Vorsitzende beendete den öffentlichen Teil der Sitzung um 19:35 Uhr. Ein nichtöffentlicher Teil schloss sich an.