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Mitteilungsblatt Verwaltungsgemeinschaft Baunach
Ausgabe 46/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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​​​​​​​4. Rate der Grund- und Gewerbesteuer  

Es wird darauf hingewiesen, dass die 4. Rate der Grund- und Gewerbesteuer zum 15. November 2023 fällig ist. Die Zahlungspflichtigen werden gebeten, den Zahlungstermin einzuhalten.

Bei Überweisung bitten wir zu beachten, dass die Finanzadresse (FAD) mit anzugeben ist.

Gerne können Sie uns eine Ermächtigung zum Bankeinzug mittels eines SEPA-Lastschriftmandates erteilen. Wir ziehen dann per Lastschrift die Steuern und Beiträge jeweils rechtzeitig zum Fälligkeitstermin ein. Sie vermeiden dadurch zusätzliche finanzielle Belastungen, wie Mahngebühren und Säumniszuschläge.