Es wird darauf hingewiesen, dass die 4. Rate der Grund- und Gewerbesteuer am 15. November 2024 fällig ist. Die Abrechnung der Wasser- und Kanalgebühren ist am 20. November 2024 zur Zahlung fällig.
Die Zahlungspflichtigen werden gebeten, den Zahlungstermin einzuhalten.
Bei Überweisung bitten wir zu beachten, dass die Finanzadresse (FAD) mit anzugeben ist.
Gerne können Sie uns eine Ermächtigung zum Bankeinzug mittels eines SEPA-Lastschriftmandates erteilen. Wir ziehen dann per Lastschrift die Steuern und Beiträge jeweils rechtzeitig zum Fälligkeitstermin ein. Sie vermeiden dadurch zusätzliche finanzielle Belastungen, wie Mahngebühren und Säumniszuschläge.