Der Gemeinderat der Gemeinde Lauter hat die Haushaltssatzung für 2024 beschlossen. Das Landratsamt Bamberg hat als Rechtsaufsichtsbehörde mit Schreiben vom 23.10.2024 (Az: 11.1-941.2) die Haushaltssatzung rechtsaufsichtlich genehmigt.
Neue Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen wurden abweichend zu § 2 bis zur Höhe von 1.594.600 € genehmigt.
Haushaltssatzung
der Gemeinde Lauter für das Haushaltsjahr 2024
Auf Grund der Art. 63 ff. der Gemeindeordnung erlässt die Gemeinde Lauter folgende Haushaltssatzung:
§ 1
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2024 wird hiermit festgesetzt; er schließt im
Verwaltungshaushalt
in den Einnahmen und Ausgaben mit — 2.509.300 €
und im Vermögenshaushalt
in den Einnahmen und Ausgaben mit — 3.280.400 €
ab.
§ 2
Für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen wird eine Kreditaufnahme in Höhe von 2.394.600 € festgesetzt.
§ 3
Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.
§ 4
Die Steuerhebesätze für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:
| Grundsteuer A | 420 v.H. |
| Grundsteuer B | 420 v.H. |
| Gewerbesteuer | 340 v.H. |
§ 5
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 418.000 € festgesetzt.
§ 6
Diese Haushaltssatzung tritt am 01. Januar 2024 in Kraft.
GEMEINDE LAUTER
Gleichzeitig mit der Bekanntmachung der Haushaltssatzung wird auch der Haushaltsplan eine Woche lang öffentlich aufgelegt.
Die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan liegen außerdem während des ganzen Jahres im Rathaus der Verwaltungsgemeinschaft Baunach, Zimmer Nr. 4, während der allgemeinen Geschäftsstunden, zur Einsicht auf.