Bekanntmachung der 6. Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung des Zweckverbandes zur Wasserversorgung der Reckendorfer Gruppe
Die Verbandsversammlung des Zweckverbandes zur Wasserversorgung der Reckendorfer Gruppe hat in ihrer Sitzung vom 24.09.2024 die 6. Änderungssatzung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung beschlossen. Die Änderungssatzung wurde gemäß Art. 24 Abs. 1 des Gesetzes über die kommunale Zusammenarbeit (KommZG) im Amtsblatt des Landkreises Bamberg (Nr. 11/2024 vom 30. Oktober 2024) amtlich bekannt gemacht.
Gemäß Art. 24 Abs. 2 KommZG sollen Verbandsmitglieder auf die Veröffentlichung hinweisen.
Die Änderungsatzung wird nachstehend in vollem Wortlaut abgedruckt.
6. Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung
zur Wasserabgabesatzung des Zweckverbandes zur Wasserversorgung der Reckendorfer Gruppe (BGS/WAS)
vom 30.09.2024
Der Zweckverband zur Wasserversorgung der Reckendorfer Gruppe erlässt aufgrund von Art. 2, 5, 6 und 8 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 4. April 1993 (GVBl. S. 264, BayRS 2024-1-I), das zuletzt durch § 1 Abs. 10 der Verordnung vom 04. Juni 2024 (GVBl. S. 98) geändert worden ist, folgende
Die Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung des Zweckverbandes zur Wasserversorgung der Reckendorfer Gruppe vom 26.05.2011 wird wie folgt geändert:
§ 10 Abs. 1 erhält folgende Fassung:
(1) Die Verbrauchsgebühr wird nach Maßgabe der nachfolgenden Absätze nach der Menge des aus der Wasserversorgungseinrichtung entnommenen Wassers berechnet.
Die Gebühr beträgt 2,20 € pro Kubikmeter entnommenen Wassers.
Diese 6. Änderungssatzung tritt am 01. November 2024 in Kraft.