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Mitteilungsblatt Verwaltungsgemeinschaft Baunach
Ausgabe 48/2022
Amtliche Bekanntmachungen
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Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Gemeinderates Gerach am 27.10.2022

Gemeinderat Gerach G-GR/10/2022

Tagesordnung

Öffentlicher Teil

1.

Kurzbericht des Bürgermeisters

1.1.

Kurzbericht - Geburtstagsgrüße

1.2.

Kurzbericht - Info Veranstaltung Bauhof

1.3.

Kurzbericht - Erntedankfest

1.4.

Kurzbericht - Essen aller Vereinsvertreter in der Laimbachtalhalle

1.5.

Kurzbericht - Müllsammelaktion vom 15.10.2022

1.6.

Kurzbericht - Bürgermeister Klausur

1.7.

Kurzbericht - Eröffnungsfeier des neuen Firmengebäudes der Firma Gröger

1.8.

Kurzbericht - Spende für die Toilettensanierung der Laimbachtalhalle

1.9.

Kurzbericht - Bekanntgabe der Beschlüsse aus der letzten nicht öffentlichen Sitzung

1.10.

Kurzbericht- Bericht aus der Gemeinschaftsversammlung vom 27.09.2022

2.

Bekanntgabe von Bauanträgen, die im Genehmigungsfreistellungsverfahren behandelt wurden

3.

Bekanntgabe von Anträgen, die im Zuge der laufenden Verwaltung behandelt wurden

4.

Anschreiben der Eigentümerinnen und Eigentümer von leeren Bauplätzen - Möglichkeit der Nutzung durch Tiny-Häuser

5.

Fortschreibung des Regionalplanes Oberfranken-West im Teilkapitel "Windenergie"; Vorschläge zur Ausweisung von Vorranggebieten für die Windenergienutzung; Aktuelle Informationen und Entscheidung zum weiteren Vorgehen

6.

Verschiedene Anbieter für den Glasfaserausbau - Vergleich und weitere Vorgehensweise

7.

Schaltung der Straßenbeleuchtung wegen Energiekrise

8.

Anfrage LG Veitenstein zur Nutzung der Laimbachtalhalle

9.

Mögliche Errichtung einer Freiflächen-Photovoltaikanlage auf dem Grundstück mit der Fl.Nr. 235 der Gemarkung Gerach zur Stromversorgung der Kläranlage - Information und Entscheidung zum weiteren Vorgehen

10.

Sonstiges - Anfragen gemäß § 29 GeschO

10.1.

Sonstiges - Terminwünsche der Theatergruppe Kleine Komödie Gerach für Spieljahre 2023-2027

Um 18:30 Uhr eröffnete Erster Bürgermeister Sascha Günther die Sitzung des des Gemeinderates Gerach.

Zu der Sitzung wurde form- und fristgerecht mit Schreiben vom 19.10.2022 geladen. Mit der Sitzungsladung und der Tagesordnung bestand Einverständnis. Erster Bürgermeister Sascha Günther gab bekannt, zu Beginn des nicht öffentlichen Teils die Aufnahme eines weiteren Tagesordnungspunktes wegen Dringlichkeit zu beantragen. Die Bekanntgabe des Tagesordnungspunktes erfolgt zu Beginn des nicht öffentlichen Teils. Die Gemeinderatsmitglieder waren damit einverstanden. Gegen die Niederschrift der Gemeinderatssitzung vom 22.09.2022 wurden keine Einwendungen erhoben. Diese gilt somit als genehmigt und anerkannt.

Öffentlicher Teil

1.

Kurzbericht des Bürgermeisters

Der Erste Bürgermeister Sascha Günther berichtet über folgende Themen:

1.1.

Kurzbericht - Geburtstagsgrüße

Zunächst möchte Erster Bürgermeister Sascha Günther Geburtstagsgrüße übermitteln. Am 18.10. feierte Gemeinderatsmitglied Torsten Stegner seinen Geburtstag. Das gesamte Gremium wünscht Alles Gute und vor allem Gesundheit.

1.2.

Kurzbericht - Info Veranstaltung Bauhof

Am 29.09.2022 fand eine Info Veranstaltung mit allen Bauhofmitarbeitern zum Thema Bauhofzusammenschluss statt. Im Anschluss daran wurden die einzelnen Bauhöfe besichtigt.

1.3.

Kurzbericht - Erntedankfest

Am 02.10.2022 wurde das Erntedankfest in der Laimbachtalhalle gefeiert. Erster Bürgermeister Sascha Günther bedankt sich bei dem katholischen Frauenbund und dem Geracher Kindergarten für die Auftritte.

1.4.

Kurzbericht - Essen aller Vereinsvertreter in der Laimbachtalhalle

Am 14.10.2022 wurden wieder alle Vereinsvertreter zum Essen in die Halle eingeladen.

1.5.

Kurzbericht - Müllsammelaktion vom 15.10.2022

Am 15.10.2022 fand eine Müllsammelaktion am Laimbach entlang statt. Erster Bürgermeister Sascha Günther bedankt sich bei allen Unterstützer dieser Aktion.

1.6.

Kurzbericht - Bürgermeister Klausur

Vom 20.10.2022 - 21.10.2022 fand die diesjährige Bürgermeister Klausur in Stockheim statt.

1.7.

Kurzbericht - Eröffnungsfeier des neuen Firmengebäudes der Firma Gröger

Am 22.10.2022 feierte die Firma Gröger die Eröffnung des neuen Firmengebäudes.

1.8.

Kurzbericht - Spende für die Toilettensanierung der Laimbachtalhalle

Die Theatergruppe Kleine Komödie Gerach und der OKR haben jeweils 1000€ für die Toilettensanierung in der Halle gespendet. Der Vorsitzende bedankt sich dafür herzlichst.

1.9.

Kurzbericht - Bekanntgabe der Beschlüsse aus der letzten nicht öffentlichen Sitzung

Der Gemeinderat hat Kenntnis vom Kaufvertrag UVZNr. 959/2022 vom 11.08.2022 des Notariat Michael Ulbricht, Ebern, über den Kauf des Grundstücks Fl. Nr. 296/29 der Gemarkung Gerach und genehmigt diesen vollinhaltlich und ohne Vorbehalt.

1.10.

Kurzbericht- Bericht aus der Gemeinschaftsversammlung vom 27.09.2022

Erster Bürgermeister Sascha Günther berichtet aus der Gemeinschaftsversammlung vom 27.09.2022.

1.

Die seit vielen Jahren stattfindenden Discobusfahrten zum Tanzcenter Kaiser nach Unterpreppach können in der kommenden Saison 2022/23 leider nicht durchgeführt werden. Wegen allgemeinen Personalmangels an Busfahrern muss die VG Baunach trotz intensiver Bemühungen die Discobuslinie vorläufig leider einstellen. Die VG Baunach versucht weiterhin Lösungen zu finden um den Jugendlichen einen sicheren Hin – und Rückweg nach Unterpreppach zu gewährleisten.

2.

Seit einigen Wochen ist das neue Bürgerinfoportal der VG Baunach online. Man findet es auf den Internetseiten der jeweiligen Gemeinden. Interessierte Bürger können sich nun auch online und tagesaktuell über die Gremienarbeit informieren. Mit den neuen Bürgerinformationsportalen sind nun die Weichen für eine bequeme und moderne Bürgerinformation gestellt. Das bedeutet auch mehr Transparenz und Bürgernähe. Die Einführung ist ein weiterer großer Schritt zur Digitalisierung der VG Baunach. Dadurch ist die Information über die Gremienarbeit noch einfacher möglich als bisher.

3.

Nutzung der Zehntscheune in Baunach für Eheschließungen des Standesamtes Baunach ab jetzt möglich Widmung durch die Verwaltungsgemeinschaft Baunach.

4.

Die Gemeinschaftsversammlung beschließt, die von der Verwaltung vorgelegte 1. Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Schwimmhalle der Verwaltungsgemeinschaft Baunach (Schwimmhallen – Gebührensatzung) zu erlassen. Die Satzung ist Bestandteil dieses Beschlusses. Die Satzung tritt zum 01.01.2023 in Kraft. Die Verwaltung wird beauftragt, die 1. Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Schwimmhalle der Verwaltungsgemeinschaft Baunach nach Ausfertigung durch den Gemeinschaftsvorsitzenden im Mitteilungsblatt der VG Baunach amtlich bekanntzumachen und die neue Fassung im Internet einzustellen.

5.

Die Gemeinschaftsversammlung beschließt, eine Photovoltaik-Anlage auf dem Dach des Rathauses in Baunach errichten zu lassen. Es sind entsprechende Mittel in den Haushalt 2023 aufzunehmen. Der Gemeinschaftsvorsitzende wird ermächtigt, die erforderlichen Schritte in die Wege zu leiten und die notwendigen Vergaben zu tätigen. Die Vergabe wird in der Bürgermeisterversammlung besprochen.

2.

Bekanntgabe von Bauanträgen, die im Genehmigungsfreistellungsverfahren behandelt wurden

Folgende Anträge wurden im Genehmigungsfreistellungverfahren behandelt:

Antrag auf Baugenehmigung (G2021/11 T-1) zum Neubau eines EFH mit Doppelgarage und Carport auf dem Grundstück mit der Fl.Nr. 296/29 der Gemarkung Gerach, Sonnenleite 1a

3.

Bekanntgabe von Anträgen, die im Zuge der laufenden Verwaltung behandelt wurden

Folgende Anträge wurden im Zuge der laufenden Verwaltung behandelt:

Antrag auf Baugenehmigung (G 2022/10) zum Neubau eines Wohnhauses auf dem Grundstück mit der Fl.Nr. 751 der Gemarkung Gerach, Geracher Straße 3

4.

Anschreiben der Eigentümerinnen und Eigentümer von leeren Bauplätzen - Möglichkeit der Nutzung durch Tiny-Häuser

Im Bereich der VG Baunach werden die Eigentümerinnen und Eigentümer von leeren Bauplätzen (sog. Baulücken) regelmäßig angeschrieben und nach ihrer Verkaufsbereitschaft befragt. In Gerach erfolgte dies zuletzt im Herbst 2021. Da die Innenentwicklung immer stärkeres Gewicht erhält und künftig vorrangig vor der Außenentwicklung (Baugebiete) voranzutreiben ist, muss u.a. ein solches „Leerstandsmanagement“ durchgeführt werden.

Die Resonanz auf diese Schreiben ist bisher aber in allen Gemeinden mehr als zurückhaltend gewesen. Bei den meisten Grundstücken besteht keine Verkaufsbereitschaft.

Alternativ zum Verkauf des Grundstücks wäre aber auch eine Verpachtung denkbar. In vergleichbaren Fällen im Landkreis Bamberg wurden leerstehende Grundstücke an Besitzer sog. „Tiny-Häuser“ vermittelt. Dabei handelt es sich um vollwertige Wohngebäude, die, meist auf Rädern, nur sehr wenig Fläche beanspruchen. Bewohner solcher Tiny-Häuser sind oftmals sehr mobil und bleiben nur einige Jahre an einem Ort. Andere wiederum bleiben dauerhaft an einem Standort.

Die Nutzung der leerstehenden Bauplätze für solche Tiny-Häuser ist aus Sicht des Bauamtes allemal besser als diese komplett ungenutzt zu lassen. Für die Eigentümerinnen und Eigentümer ergeben sich Pachteinnahmen, für die Gemeinde Gerach Neubürgerinnen und Neubürger sowie die damit einhergehende Einkommensteuerbeteiligung. Oftmals leben auch ganze Familien in solchen kleinen Häusern.

Nachdem die Schreiben für die Bauplätze wieder anstehen, wird angeregt, neben dem Verkauf auch das Interesse an einer Verpachtung an solche Tiny-Häuser abzufragen. Sollte hier Interesse bestehen, könnte dies entsprechend veröffentlicht werden, um Besitzer bzw. Interessenten solcher Häuser darauf aufmerksam zu machen.

Für Tiny-Häuser werden aber reguläre Bauanträge benötigt, die das gemeindliche Einvernehmen bzw. im Zweifel auch Befreiungen von Bebauungsplänen erfordern. Es muss daher zunächst grundsätzlich entschieden werden, ob so etwas überhaupt grundsätzlich gewünscht ist.

Beschluss:

Der Gemeinderat steht dem Thema offen gegenüber. Die Verwaltung soll die Eigentümer anschreiben ob ein Verkauf oder die Verpachtung des Bauplatzes für Tiny Häuser Interesse besteht.

Abstimmungsergebnis: Ja 8 / Nein 0

5.

Fortschreibung des Regionalplanes Oberfranken-West im Teilkapitel "Windenergie"; Vorschläge zur Ausweisung von Vorranggebieten für die Windenergienutzung; Aktuelle Informationen und Entscheidung zum weiteren Vorgehen

Mit Schreiben vom 13. September 2022, das dieser Vorlage als Anlage beigefügt ist, hat der Regionale Planungsverband Oberfranken-West die Gemeinden gebeten, mögliche Flächen für zusätzliche Windvorranggebiete zu melden. Hintergrund ist, dass der Bundesgesetzgeber das Gesetz zur Erhöhung und Beschleunigung des Ausbaus von Windenergieanlagen an Land beschlossen hat. Demnach muss in Bayern bis Ende 2027 1,1 % und bis Ende 2032 1,8 % der Landesfläche für Windenergie zur Verfügung gestellt werden.

Im aktuellen Entwurf zum Landesentwicklungsprogramm wurde daher festgelegt, dass in jedem Regionalplan zusätzliche Vorranggebiete für Windenergieanlagen ausgewiesen werden müssen. Im Regionalen Planungsverband Oberfranken-West gibt es insgesamt 33 Vorrang- und ein Vorbehaltsgebiet für Windkraft. Diese Flächen umfassen rund 0,7 % der Regionsfläche. Um die gesetzlichen Ziele einzuhalten, müssen bis Ende 2032 noch ca. 2.590 ha an Vorranggebieten ausgewiesen werden.

Die Gemeinden werden daher gebeten, mögliche Flächen bis zum 31. Dezember 2022 zu melden. Eine Überprüfung und mögliche Ausweisung der gemeldeten Flächen erfolgt durch den Regionalen Planungsverband Oberfranken-West.

Im Gemeindegebiet Gerach gibt es bisher noch kein Windvorranggebiet. Im Bereich der VG Baunach gibt es solche Gebiete nur bei Priegendorf und westlich von Lauter und Deusdorf.

Im nachfolgenden Ausschnitt aus dem Bayernatlas sind einerseits bestehende Windvorranggebiete dargestellt (rot gekreuzt), andererseits die Windleistungsdichte in 140 m Höhe als farblicher Rot-Ton. Die Gemeindegrenzen sind in lila dargestellt.

Wie dem Bild entnommen werden kann, befindet sich im Grenzgebiet von Baunach, Reckendorf und Gerach ein Bereich, der nach den entsprechenden Berechnungen für Windkraft geeignet wäre. Auch Herr Zeller-Bosse von Südwerk teilte in einem Gespräch mit, dass sich der rötliche Bereich für Windkraftanlagen eignen würde.

Es muss nun entschieden werden, ob dem Regionalen Planungsverband die im Gemeindegebiet Gerach liegenden Flächen zu einer möglichen Neuausweisung gemeldet werden sollen.

Zu beachten ist dabei, dass diese Flächen nach einer Neuausweisung nicht sofort mit Windkraftanlagen bebaut werden können. Vielmehr betrifft die Ausweisung von Vorranggebieten nur die gemeindlichen Bebauungspläne.

Gemäß dem Regionalplan Oberfranken-West ist die Ausweisung von Bebauungsplänen für Windkraftanlagen nur in entsprechenden Vorranggebieten möglich.

Eine Errichtung solcher Anlagen außerhalb des Geltungsbereichs eines Bebauungsplanes im Außenbereich (vgl. „10-H-Regelung“) ist davon unberührt.

Beschluss:

Der Gemeinderat beschließt, dem Regionalen Planungsverband, die im Gemeindegebiet Gerach liegenden Flächen zu einer möglichen Neuausweisung zur Windenergienutzung zu melden.

Abstimmungsergebnis: Ja 9 / Nein 0

6.

Verschiedene Anbieter für den Glasfaserausbau - Vergleich und weitere Vorgehensweise

Es haben sich drei Anbieter zum Glasfaserausbau gemeldet:

UGG = Unsere Grüne Glasfaser (Verbund aus Allianz, Telefonica und voraussichtlich Stadtwerke Bamberg)

GlasfaserPlus = Gemeinschaftsunternehmen von Deutsche Telekom und IFM Investors

glasfaserdirekt = 100%ige Tochter des britischen Unternehmens John Laing

Die Unternehmensvorstellungen sind beigefügt.

Die beiden Unternehmen UGG und glasfaserdirekt würden innerhalb von 6 – 18 Monaten den Ausbau nach der unterschriebenen Absichtserklärung beginnen. Dies wäre für den ganzen Bereich der Gemeinde Gerach mit Ortsteilen.

Die glasfaserdirekt beginnt aber erst mit dem Ausbau bei einer Quote von 30 % von wechselwilligen Bürgern.

Die ganzen drei Unternehmen wollen eine Festlegung auf einen Partner für den Ausbau durch die Absichtserklärung.

Der Bayerische Gemeindetag rät vom unterschreiben solcher Absichtserklärungen ab. Die GlasfaserPlus (Telekom) baut trotzdem ab 2024 aus. Es wird aber dann nicht im Rahmen der 6 – 18 Monate der anderen Anbieter sein. Dies wäre in den nächsten Jahren. Den Ausbau muss die Gemeinde Gerach dann ohnehin unterstützen und Daten liefern.

Die Verwaltung empfiehlt den Ausbau mit der GlasfaserPlus ohne Unterzeichnung einer Absichtserklärung.

Beschluss:

Der Gemeinderat beschließt, den Glasfaserausbau von der Glasfaser Plus durchführen zu lassen. Eine Absichtserklärung wird nicht unterzeichnet.

Abstimmungsergebnis: Ja 9 / Nein 0

7.

Schaltung der Straßenbeleuchtung wegen Energiekrise

Die Stromkosten sind rasant gestiegen. Deshalb muss auch bei der Straßenbeleuchtung eine Einsparung erfolgen. Nach Rücksprache mit der Firma Bayernwerk wurden folgende Informationen zur Schaltung der Straßenbeleuchtung gegeben:

Es sind ingesamt 183 Straßenlampen in Gerach.

Folgende Möglichkeiten sind damit möglich:

64 Leuchten nur Abschaltung möglich

118 Leuchten Nachtschaltung ab 17:00 Uhr möglich (Leistungsreduzierung auf 50 %)

2 Leuchten nur Abschaltung ohne Garantie durch Hersteller (wird noch durch Bayernwerk mit Hersteller geklärt)

Für die 118 Straßenlampen die auf Nachtschaltung ab 17:00 Uhr umgestellt werden können wurde nach Rücksprache mit Bürgermeister Günthner die Umstellung bereits an Bayerwerk weitergegeben und beauftragt

Bei den restlichen 64 Straßenlampen müsste noch entschieden werden, ob diese dann ab 22:00 Uhr abgeschaltet werden. Ein Lageplan der betroffenen 64 Straßenlampen ist als Anlage beigefügt.

Beschluss:

Der Gemeinderat beschließt, zunächst zur Abdimmung der Lampen, keine weiteren Maßnahmen zu ergreifen.

Abstimmungsergebnis: Ja 9 / Nein 0

8.

Anfrage LG Veitenstein zur Nutzung der Laimbachtalhalle

Dem Gemeinderat liegt ein Antrag auf Nutzung der Laimbachtalhalle für Wintertraining der DJK Priegendorf vor. Das Wintertraining soll ab dem 07. November 2022 bis 27. März 2023 – immer montags – von 19:45 – 20:45 Uhr in der Laimbachtalhalle stattfinden. Nun soll ein Betrag für die 5-monatige Benutzung der Laimbachtalhalle beschlossen werden.

Beschluss:

Dem Antrag der LG Veitenstein vom 21.09.2022 auf Benutzung des Saales der Laimbachtalhalle in Gerach zur Abhaltung des Wintertrainings in der Zeit von 07. November 2022 bis 27. März 2023 wird zugestimmt. Das Training findet in diesem Zeitraum jeweils am Montag von 19.45 bis ca. 20.45 Uhr statt.

Für die 5 Monate der Benutzung ist ein Betrag von 450 Euro durch die LG Veitenstein an die Gemeinde Gerach zu entrichten.

Bei Terminüberschneidungen, aufgrund von Vereinsveranstaltungen, Feierlichkeiten oder Benutzung des Saales durch den Pächter der Gaststätte in der Laimbachtalhalle, ist dann das Training der LG Veitenstein auf einen anderen Tag zu verschieben. Hierzu ist seitens des Vereins mit der Verwaltung, Frau Hegenwald, abzuklären, wann die Halle frei ist.

Die Halle wird zu den bisherigen Bedingungen vermietet. Eine Zusage, dass die Bühne zu jeder Trainingseinheit gänzlich abgebaut ist, wird ausdrücklich nicht gegeben. Die Bühnenfläche wird nach Möglichkeit durch den Bauhof reduziert. Für Personenschäden übernimmt die Gemeinde Gerach keine Haftung.

Abstimmungsergebnis: Ja 9 / Nein 0

9.

Mögliche Errichtung einer Freiflächen-Photovoltaikanlage auf dem Grundstück mit der Fl.Nr. 235 der Gemarkung Gerach zur Stromversorgung der Kläranlage - Information und Entscheidung zum weiteren Vorgehen

Die Kläranlage als einer der größten Stromverbraucher der Gemeinde verursacht hohe Stromkosten. Vor dem Hintergrund der Bündelausschreibung und der damit einhergehenden Kostensteigerungen ist die Idee aufgekommen, den Stromverbrauch der Kläranlage möglichst vollständig mit einer Photovoltaik-Anlage abzudecken. Die Kläranlage bietet sich hierfür an, da der Strom recht gleichmäßig verbraucht wird. Erfahrungsgemäß reichen die Dachflächen der Gebäude nicht für eine Deckung des Bedarfs ab, eine Freiflächenanlage sollte daher in Betracht gezogen werden. Das Grundstück, auf das sich die Kläranlage befindet, bietet genügend Platz für die Errichtung einer solchen Freiflächen-PV-Anlage:

Es ist denkbar, direkt im Anschluss an die Kläranlage nach Osten hin eine PV-Anlage zu errichten. Die Fläche ist aktuell an einen ortsansässigen Landwirt verpachtet, die Pachtsituation müsste daher noch geklärt werden.

Für die Errichtung einer solchen Freiflächen-PV-Anlage im Außenbereich ist die Aufstellung eines Bebauungsplanes mit gleichzeitiger Änderung des Flächennutzungsplanes erforderlich. Diese Aufstellung bzw. Änderung könnte, zumindest in Teilen, durch das Bauamt durchgeführt werden. Eine Beurteilung der naturschutzfachlichen Belange muss zumindest extern erfolgen.

Eine Berechnung, welche Fläche für den konkreten Strombedarf der Kläranlage (evtl. mit Speicher für den nächtlichen Verbrauch) erforderlich ist, wurde bereits angefragt.

Zunächst müsste aber entschieden werden, ob diese Thematik grundsätzlich weiter verfolgt werden soll.

Beschluss:

Der Gemeinderat steht der Errichtung einer Photovoltaikanlage auf dem Gelände der Kläranlage offen gegenüber. Es soll eine Aufstellung einen Bebauungsplanes und eine Änderung des Flächennutzungsplanes durch das Bauamt der VG Baunach angegangen werden. Zusätzlich sollen bis zur nächsten Sitzung Kosten einer solchen Anlage vorgelegt werden.

Abstimmungsergebnis: Ja 9 / Nein 0

10.

Sonstiges - Anfragen gemäß § 29 GeschO

Aus der Mitte des Gemeinderates werden folgende Anfragen gestellt bzw. Informationen gegeben:

10.1.

Sonstiges - Terminwünsche der Theatergruppe Kleine Komödie Gerach für Spieljahre 2023-2027

Erster Bürgermeister Sascha Günther berichtet über einen Antrag der Theatergruppe „Kleine Komödie Gerach“ über Terminwünsche der Spieljahre 2023-2027. Das Gremium hat keine Einwände gegen den Antrag.

Der Vorsitzende:
Günther
Erster Bürgermeister
27.10.2022
G-GR/10/2022
Gemeinderat Gerach