Am Mittwoch, 04.12.2024 findet um 19.00 Uhr im "Haus der Kultur", Ahornweg 2, in Reckendorf
eine Bürgerversammlung gemäß Art. 18 der Bayerischen Gemeindeordnung, für die Gesamtgemeinde statt.
Tagesordnung:
Nach Art. 18 der Bayerischen Gemeindeordnung können nur Gemeindebürger und Gemeindebürgerinnen das Wort erhalten. Ausnahmen kann die Versammlung beschließen. Es wird darauf hingewiesen, dass bei der Bürgerversammlung Anträge an die Verwaltung gestellt werden können, sofern es sich um keine privaten Einzelfälle, sondern um gemeindliche Probleme von allgemeinem öffentlichem Interesse handelt.
Ausgenommen hiervon sind ferner Anträge und Wünsche, für deren Erfüllung Bundes- und Landesbehörden oder andere nichtgemeindliche Körperschaften zuständig sind.
Alle Einwohnerinnen und Einwohner (insbesondere auch Jugendliche) sind herzlich eingeladen, an dieser Bürgerversammlung teilzunehmen und sich mit einzubringen.