Die Bayerische Staatsregierung hat den Wahltermin für die nächsten allgemeinen Gemeinde- und Landkreiswahlen auf Sonntag,08. März 2026 festgelegt.
Parteien und Wählergruppen, die sich an den nächsten Gemeinde- und / oder Landkreiswahlen beteiligen möchten, können damit ab 01. Dezember 2024 beginnen, die Aufstellung ihrer Bewerberinnen und Bewerber vorzubereiten und durchzuführen.
Insbesondere im Bereich der Aufstellung und Zulassung von Wahlvorschlägen ist Wahlrecht streng formal, lässt wenig Spielräume zu und enthält zahlreiche Termine und Ausschlussfristen. Unkenntnis der rechtlichen Bestimmungen kann zu Mängeln sowohl vor und während des Aufstellungsverfahrens als auch im eingereichten Wahlvorschlag führen und letztlich eine Zurückweisung durch den Wahlausschuss bedeuten.
Mit einer umfassenden Informationsschrift sowie einem Kalender, der alle wahlrechtlichen Termine und Fristen in Zusammenhang mit dem Aufstellungsverfahren enthält, möchte ich interessierten Parteien und Wählergruppen Antwort auf die wichtigsten Fragen bei der Aufstellung und Einreichung eines Wahlvorschlags geben.
Sie erhalten daher von mir rechtssichere und praxisorientiert gestaltete Formulare in einer Mappe und zusätzlich einen Link zu einem geschützten Bereich mit den Formularen in digitaler Form zum downloaden.
Damit haben Sie keinen administrativen Aufwand bei der Formularbeschaffung und den Vorteil der Einheitlichkeit bei der Einreichung zur Prüfung.
Wer bereits jetzt die digitale Formularsammlung haben möchte, kann sich gerne unter Angabe der Bezeichnung des Wahlvorschlagsträgers per Email oder Telefon an die Wahlleiterin Frau Bayerlein wenden:
Fr. Bayerlein, Zi 20 OG, Tel.: 09544-299-36, e.bayerlein@vg-baunach.de