Tagesordnung
Öffentlicher Teil
| 1. | Kurzbericht des Bürgermeisters |
| 1.1. | Parkplatzarbeiten Bahnhofstraße |
| 1.2. | Bürgerversammlung am 14.12.2022 |
| 2. | Gemeindliches Ortsrecht - Erlass einer "Satzung für die öffentliche Wasserversorgungseinrichtung der Gemeinde Reckendorf (Wasserabgabesatzung - WAS)" |
| 3. | Gemeindliches Ortsrecht - Erlass einer "Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung der Gemeinde Reckendorf (BGS/WAS)" |
| 4. | 9. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Bereich des Bebauungsplanes "Solarpark" - Aufstellungsbeschluss, Billigung des Vorentwurfes und Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung gemäß §§ 3, 4 Abs. 1 BauGB |
| 5. | Vorstellung eines möglichen Gemeindelogos |
| 6. | Bericht aus der Bedarfsplanung für Kita & Schulkindbetreuung |
| 7. | Antrag der Reckendorfer Musikanten auf Zuschuss zur Anschaffung neuer Uniformen |
| 8. | Gewährung eines Kulturförderzuschusses an den Männer Gesangverein Liederhort Reckendorf 2022 |
| 9. | Sonstiges - Anfragen gemäß § 31 GeschO |
| 9.1. | Sonstiges - Auszahlung an ehem. Heimatpfleger |
| 9.2. | Sonstiges - eingeschränkter Winterdienst |
| 9.3. | Sonstiges - Sitzung Kinderheimstiftung |
Um 18:00 Uhr eröffnete Erster Bürgermeister Manfred Deinlein die Sitzung des des Gemeinderates Reckendorf.
| 1. | Kurzbericht des Bürgermeisters |
Erster Bürgermeister Manfred Deinlein berichtet über folgende Themen:
| 1.1. | Parkplatzarbeiten Bahnhofstraße |
Die Parkplatzarbeiten sind begonnen. Jedoch mussten diese wegen des Wintereinbruches eingestellt werden.
| 1.2. | Bürgerversammlung am 14.12.2022 |
Folgende Themen wurden in der Bürgerversammlung besprochen:
| - | Sanierung der Hauptstraße |
| - | Geschwindigkeit in der Geracher Straße |
| - | Kosten Stolbinger - diese werden herausgesucht |
| - | Kosten des Archivs - diese werden herausgesucht |
| 2. | Gemeindliches Ortsrecht - Erlass einer "Satzung für die öffentliche Wasserversorgungseinrichtung der Gemeinde Reckendorf (Wasserabgabesatzung - WAS)" |
Dem Gremium lag zur Vorbereitung auf die Sitzung folgender Sachverhalt vor:
Die Übertragungszweckvereinbarung für die Versorgung von Reckenneusig durch die Gemeinde Reckendorf wurde im Oktober sowohl vom Gemeinderat Reckendorf als auch vom Stadtrat Baunach beschlossen und liegt aktuell bei der Rechtsaufsichtsbehörde zur Genehmigung. Erst nach der Genehmigung dieser Nachfolgeregelung kann sich der Wasserzweckverband auflösen.
Nach Auflösung des Wasserzweckverbandes ist die Gemeinde Reckendorf für die Wasserversorgung zuständig, daher müssen entsprechende Satzungen erlassen werden. Dies umfasst die Wasserabgabesatzung sowie die Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung.
Durch die Verwaltung wurde beigefügter Entwurf einer Wasserabgabesatzung erstellt. Dieser Entwurf fußt auf der Mustersatzung des Bayerischen Gemeindetages. Dieses aktualisierte Muster weicht in einzelnen Punkten von der aktuell gültigen Satzung des Wasserzweckverbandes ab, große inhaltliche Differenzen gibt es aber nicht. Die Satzung des Zweckverbandes wird dieser Vorlage zum Vergleich ebenfalls mit angefügt.
Zum Inkrafttreten einer Satzung ist die amtliche Bekanntmachung erforderlich. Der vorliegende Entwurf bestimmt, dass die Satzung am Tag nach ihrer amtlichen Bekanntmachung in Kraft tritt. Auch die Auflösung des Zweckverbandes muss amtlich bekannt gemacht werden. Dies sollte aus Sicht der Verwaltung in demselben Mitteilungsblatt erfolgen, um einen nahtlosen Übergang der Rechtsgrundlagen zu ermöglichen.
Der Beschlussvorschlag wurde daher um den Zusatz ergänzt, dass die amtliche Bekanntmachung erst nach einer Auflösung des Wasserzweckverbandes amtlich bekannt gemacht werden darf. Ohne amtliche Bekanntmachung tritt die Satzung nicht in Kraft.
Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt die im Entwurf vorliegende „Satzung für die öffentliche Wasserversorgungseinrichtung der Gemeinde Reckendorf (Wasserabgabesatzung - WAS)“. Der Entwurf wird dem Protokoll beigefügt. Erster Bürgermeister Manfred Deinlein wird mit der Ausfertigung und Bekanntmachung der Satzung beauftragt. Die amtliche Bekanntmachung darf erst nach einer Auflösung des Wasserzweckverbandes erfolgen. Ein nahtloser Übergang der Rechtskraft zwischen der bestehenden Wasserabgabesatzung des Wasserzweckverbandes und der neuen Wasserabgabesatzung der Gemeinde Reckendorf ist zu gewährleisten.
Abstimmungsergebnis: Ja 11 / Nein 4
| 3. | Gemeindliches Ortsrecht - Erlass einer "Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung der Gemeinde Reckendorf (BGS/WAS)" |
Dem Gremium lag zur Vorbereitung auf die Sitzung folgender Sachverhalt vor:
Für die Beitrags- und Gebührensatzung gelten die Ausführungen zur Wasserabgabesatzung analog. Auch hier wurde das aktuelle Muster des Bayerischen Gemeindetages verwendet, das kleinere Änderungen im Vergleich zur bisherigen Satzung beinhaltet.
Zu beachten ist dabei aber, dass sowohl die jeweiligen Beitragssätze als auch die Grund- und Benutzungsgebühr von der bisherigen Satzung des Wasserzweckverbandes übernommen wurden. Hier ergeben sich somit keine Änderungen.
Die Beitrags- und Gebührensatzung muss zeitgleich mit der Wasserabgabesatzung in Kraft treten, weshalb die Regelungen zur amtlichen Bekanntmachung hier ebenfalls übernommen wurden.
Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt die im Entwurf vorliegende „Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung (BGS/WAS)“. Der Entwurf wird dem Protokoll beigefügt. Erster Bürgermeister Manfred Deinlein wird mit der Ausfertigung und Bekanntmachung der Satzung beauftragt. Die amtliche Bekanntmachung darf erst nach einer Auflösung des Wasserzweckverbandes erfolgen. Ein nahtloser Übergang der Rechtskraft zwischen der bestehenden Beitrags- und Gebührensatzung des Wasserzweckverbandes und der neuen Beitrags- und Gebührensatzung der Gemeinde Reckendorf ist zu gewährleisten.
Abstimmungsergebnis: Ja 11 / Nein 4
| 4. | 9. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Bereich des Bebauungsplanes "Solarpark" - Aufstellungsbeschluss, Billigung des Vorentwurfes und Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung gemäß §§ 3, 4 Abs. 1 BauGB |
Dem Gremium lag zur Vorbereitung auf die Sitzung folgender Sachverhalt vor:
Für den Bereich des Bebauungsplanes „Solarpark“ muss der Flächennutzungsplan im Parallelverfahren entsprechend geändert werden. Es handelt sich dabei um die 9. Änderung des Flächennutzungsplanes.
Die Firma Südwerk, die für die REGe die nötigen Unterlagen für die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden und Träger öffentlicher Belange erstellt, hat beigefügten Vorentwurf zur Flächennutzungsplanänderung vorgelegt.
Der Geltungsbereich der Flächennutzungsplanänderung entspricht dem des Bebauungsplanes und soll insgesamt elf Grundstücke umfassen. Die Lage der Grundstücke im Gemeindegebiet kann folgendem Übersichtsplan entnommen werden:
Beschluss:
Aufstellungsbeschluss:
Der Gemeinderat der Gemeinde Reckendorf beschließt die Aufstellung der 9. Änderung des Flächennutzungsplanes auf den Grundstücken mit den Fl.Nrn. 228, 113, 313 und 322 der Gemarkung Laimbach sowie auf den Grundstücken mit den Fl.Nrn. 652, 648, 643, 642, 636 (teilweise), 658 und 659 der Gemarkung Reckendorf.
Der Geltungsbereich der Änderung des Flächennutzungsplanes umfasst 23,86 ha. Nach §11 Abs. 2 BauNVO erfolgt eine Flächenausweisung für sonstige Sondergebiete mit der Zweckbestimmung „Nutzung der Sonnenenergie“. Die Verwaltung wird beauftragt, diesen Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB bekannt zu machen.
Abstimmungsergebnis: Ja 14 / Nein 1
Billigungs- und Auslegungsbeschluss:
Der Gemeinderat der Gemeinde Reckendorf billigt den Vorentwurf zur 9. Änderung des Flächennutzungsplanes. Die Verwaltung wird beauftragt, auf der Grundlage des Plan-Vorentwurfes in der Fassung vom 28. September 2022 die frühzeitige Öffentlichkeits- bzw. die frühzeitige Träger- und Behördenbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB bzw. gemäß § 4 Abs. 1 BauGB vorzubereiten und durchzuführen.
Abstimmungsergebnis: Ja 14 / Nein 1
| 5. | Vorstellung eines möglichen Gemeindelogos |
Folgender Sachverhalt wurde dem Gremium in der Sitzung vorgestellt.
Erster Bürgermeister Deinlein stellt das von ihm und einer Designerin erstellte Logo vor und erklärt die Bedeutung und den Hintergrund der Farben und Formen.
Rotes Zeichen steht für:
| - | Backsteinkamine (Ziegelei und Stolbinger) |
| - | Seidla-Glas (Hinweis auf Brauereiwesen) |
| - | Notenzeichen (Musikkultur) |
Schwarzes Zeichen steht für:
| - | Fachwerkhäuser |
| - | Fränkische Dächer |
| - | Kirche |
Blaue waagrechte Welle steht für:
| - | Storch im Anflug |
| - | Bahnlinie |
| - | Baunach |
| - | Bundesstraße |
Das Logo soll zukünftig auf dem Briefkopf des Bürgermeisters abgedruckt werden. Für die Gemeinde sind für die Erstellung des Logos keine Kosten entstanden.
Der Gemeinderat der Gemeinde Reckendorf nimmt die Vorstellung des Logos zur Kenntnis. Das Logo wird dem Protokoll beigefügt.
Abstimmungsergebnis: Ja 14 / Nein 1
| 6. | Bericht aus der Bedarfsplanung für Kita & Schulkindbetreuung |
Dem Gremium lag zur Vorbereitung auf die Sitzung folgender Sachverhalt vor:
Der Verwaltung wurde vom Landratsamt Bamberg die Bedarfsplanung für die Kita & Schulkindbetreuung in Form einer Präsentation vorgestellt. Mit ihren Betreuungsangeboten ist die Gemeinde Reckendorf im Krippen- und Kindergartenbereich sowie im Hort gut aufgestellt und ausgelastet. Somit besteht nach aktuellem Stand kein Handlungsbedarf. Die Präsentation wird dem Protokoll beigefügt.
Beschluss:
Der Gemeinderat der Gemeinde Reckendorf nimmt den Bericht aus der Bedarfsplanung für Kita & Schulkindbetreuung zur Kenntnis.
Abstimmungsergebnis: Ja 15 / Nein 0
| 7. | Antrag der Reckendorfer Musikanten auf Zuschuss zur Anschaffung neuer Uniformen |
Dem Gremium lag zur Vorbereitung auf die Sitzung folgender Sachverhalt vor:
Die Reckendorfer Musikanten stellten am 07.11.2022 einen Antrag auf Zuschuss zur Anschaffung neuer Uniformen. Die voraussichtlichen Gesamtkosten betragen ca. 3.000,00 €. Da dieser Betrag nicht vollständig durch den laufenden Spielbetrieb gedeckt werden kann, beantragt die Reckendorfer Musikanten eine Förderung durch die Gemeinde in Höhe von 1.000,00 €.
Das letzte man erhielt der Verein am 05.05.2020 eine Förderung von 1.000,00 € für eine Anschaffung einheitlicher Auftrittsbekleidung, dies wurde in der Gemeinderatssitzung vom 21.04.2020 beschlossen.
Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt, dem Verein „Reckendorfer Musikanten“ eine Förderung in Höhe von 1.000,00 € zur Anschaffung neuer Uniformen zu überweisen.
Abstimmungsergebnis: Ja 15 / Nein 0
| 8. | Gewährung eines Kulturförderzuschusses an den Männer Gesangverein Liederhort Reckendorf 2022 |
Dem Gremium lag zur Vorbereitung auf die Sitzung folgender Sachverhalt vor:
Mit Schreiben vom 17.10.2022 beantragt der Männer Gesangverein Liederhort Reckendorf die Gewährung einer Förderung für die Chorarbeit 2022.
Dem Männer Gesangverein Liederhort Reckendorf wurde in den letzten Jahren eine Förderung in Höhe von 150,00 € gewährt. Es wird daher vorgeschlagen, dem Männer Gesangverein Liederhort Reckendorf auch für das Jahr 2022 einen Zuschuss in Höhe von 150,00 € zu gewähren.
Beschluss:
Der Männer Gesangverein Liederhort Reckendorf erhält für das Jahr 2022 einen Kulturförderzuschuss in Höhe von 150,00 €.
Abstimmungsergebnis: Ja 15 / Nein 0
| 9. | Sonstiges - Anfragen gemäß § 31 GeschO |
Aus der Mitte des Gemeinderates werden folgende Anfragen gestellt bzw. Informationen gegeben:
| 9.1. | Sonstiges - Auszahlung an ehem. Heimatpfleger |
Dritter Bürgermeister Ludwig Blum fragt an, ob die ausstehende Auszahlung an den ehemaligen Heimatpfleger, über die schon in der letzten Sitzung gesprochen wurde, nun ausbezahlt wurde.
Erster Bürgermeister Manfred Deinlein teilt mit, dass dies noch nicht geschehen ist, der Gemeinderat hat dies mangels Zuständigkeit abgelehnt und bei ihm wurde kein Erstattungsantrag gestellt.
| 9.2. | Sonstiges - eingeschränkter Winterdienst |
Der Dritte Bürgermeister Ludwig Blum teilt mit, dass er von Bürgern erfahren hat, dass es dieses Jahr nur noch einen eingeschränkten Winterdienst in der Gemeinde Reckendorf gibt. Er fragt nach, was dies bedeutet und wer das beschlossen hat?
Erster Bürgermeister Manfred Deinlein erwidert, dass er den Bauhof aus Gründen der Ersparnis beauftragt hat, nur noch einen eingeschränkten Winterdienst durchzuführen. Hier werden nur noch die Straßen geräumt und gestreut, die viel befahren werden und Gefahrenstellen darstellen können. Hier wurden 10 Straßenzüge von ihm festgelegt.
Aus der Mitte des Gemeinderates kommt sehr großer Widerstand gegen die Entscheidung eines eingeschränkten Winterdienst, da viele weitere Straßen auch Gefahren im Winter darstellen. Des Weiteren wird angemerkt, dass dies keine Einzelentscheidung des Bürgermeisters sein sollte.
Beschluss:
Der Gemeinderat der Gemeinde Reckendorf beschließt, dass der Winterdienst zukünftig wieder so aufrechterhalten wird, wie in den Jahren zuvor.
Abstimmungsergebnis: Ja 14 / Nein 1
| 9.3. | Sonstiges - Sitzung Kinderheimstiftung |
Erster Bürgermeister Manfred Deinlein antwortet, dass hier noch kein Termin feststeht, da es ein paar Terminfindungsschwierigkeiten mit den Beteiligten gibt. Es wird jedoch angedacht die nächste Sitzung im kommenden Frühjahr durchzuführen.