Der Stadtrat der Stadt Baunach hat in seiner Sitzung vom 06. Dezember 2022 folgende Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der öffentlicher Einrichtungen
der Stadt Baunachbeschlossen.
Die Satzung wird nachstehend in vollem Wortlaut amtlich bekannt gemacht.
Satzung
über die Erhebung von Gebühren für die
Benutzung der öffentlicher Einrichtungen
der Stadt Baunach
(Gebührensatzung zur
Einrichtungsbenutzungssatzung)
Vom 07.12.2022
Die Stadt Baunach erlässt aufgrund von Art. 2 Abs. 1 und Art. 8 Abs. 1 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) in der
Fassung der Bekanntmachung vom 4. April 1993 (GVBl. S. 264, BayRS 2024-1-I), das zuletzt durch Art. 10b des Gesetzes vom 10. Dezember 2021 (GVBl. S. 638) geändert worden ist, folgende Satzung
§ 1
Gebührenpflicht
Für die Benutzung der öffentlichen Einrichtungen im Sinne der „Satzung über die Benutzung der öffentlichen Einrichtungen der Stadt Baunach“ erhebt die Stadt Baunach Gebühren nach Maßgabe dieser Satzung.
§ 2
Gebührenschuldner
Gebührenschuldner ist derjenige, der zur Benutzung der öffentlichen Einrichtung zugelassen ist oder diese tatsächlich, auch entgegen den Vorschriften der Einrichtungsbenutzungssatzung, benutzt. Mehrere Gebührenschuldner haften als Gesamtschuldner.
§ 3
Gebührenmaßstab und Gebührensatz
(1) Die Gebühren bemessen sich für
(2) Soweit nichts anderes angegeben ist, handelt es sich um Gebühren pro Tag.
§ 4
Bürgerhaus Lechner Bräu
(1) Bei der Benutzung der Einrichtungen des Bürgerhauses wird die Gebühr für Vereine mit Sitz in Baunach wie folgt
festgesetzt:
(2) Bei der Benutzung der Einrichtungen des Bürgerhauses wird die Gebühr für Privatpersonen wie folgt festgesetzt:
(3) Bei der Benutzung der Einrichtungen des Bürgerhauses wird die Gebühr für Nutzer, die nicht unter § 4 Abs. 1 und 2 fallen, wie folgt pro Tag festgesetzt:
(4) Zusätzlich zu den Benutzungsgebühren werden für Nutzer nach Abs. 2 und Abs. 3 folgende Gebühren festgesetzt, sofern die jeweilige Leistung durch den Nutzer gebucht wird.
(a) Bestuhlung und Technik
(b) Küche und Theke
(c) Eindecken des Geschirrs
(d) Personalkostenerstattung (pro angefangene Stunde)
(5) Die Benutzungsgebühren nach Abs. 1 bis 3 beinhalten die Raummiete einschließlich des Foyers, der Garderobe, der WC-Anlage im Erdgeschoss sowie Strom und Wasser. Die Bereitstellung von Tischen und Stühlen ist ebenfalls enthalten.
(6) Wird die öffentliche Einrichtung am Tag vor der Benutzung für Vorbereitungsarbeiten benötigt, wird für Nutzer nach Abs. 1 eine Gebühr von 50,00 € und für Nutzer nach Abs. 2 und Abs. 3 eine Gebühr von 200,00 € festgesetzt.
§ 5
Dorfgemeinschaftshaus Reckenneusig
Dorfgemeinschaftshaus Dorgendorf
Dorfgemeinschaftshaus Priegendorf
(1) Bei der Benutzung der Einrichtungen der Dorfgemeinschaftshäuser wird die Gebühr für Vereine mit Sitz in Baunach wie folgt festgesetzt:
(2) Bei der Benutzung der Einrichtungen der Dorfgemeinschaftshäuser wird die Gebühr für Nutzer, die nicht unter § 5 Abs. 1 fallen, wie folgt festgesetzt:
§ 6
Zehntscheune
(1) Für die Benutzung der Zehntscheune werden folgende
Gebühren festgesetzt:
(2) Für die Bereitstellung von Starkstrom wird eine pauschale Gebühr in Höhe von 20,00 € erhoben.
§ 7
Grillplatz
Für die Benutzung des Grillplatzes wird eine Gebühr in Höhe von 75,00 € festgesetzt.
§ 8
Reinigung
Für die Reinigung der Einrichtungen des Bürgerhauses Lechner Bräu wird eine Gebühr in Höhe von 50,00 € erhoben. Bei den übrigen öffentlichen Einrichtungen wird eine Abnahme durchgeführt. Sollte dabei festgestellt werden, dass die Reinigung nicht ordnungsgemäß erfolgt ist, werden 50,00 € Reinigungsgebühr erhoben. Bei Verunreinigungen, die das übliche Maß übersteigen, werden bei allen öffentlichen
Einrichtungen die tatsächlichen Reinigungskosten dem Nutzer in Rechnung gestellt.
§ 9
Kaution
(1) Vor der Benutzung der öffentlichen Einrichtungen muss eine Kaution bei der Stadt Baunach hinterlegt werden. Diese Kaution wird bei ordnungsgemäßer Übergabe der benutzten Einrichtung nach der Nutzung zurückerstattet.
(2) Die Kaution des großen Saals des Bürgerhauses beträgt bei der Benutzung durch Vereine mit Sitz in Baunach 500,00 €, bei der Benutzung durch andere Nutzer 1.000,00 €.
(3) Die Kaution für die Benutzung des Konferenzraumes im Bürgerhaus, der Dorfgemeinschaftshäuser und des Grillplatzes beträgt 200,00 €.
(4) Die Kaution für die Benutzung der Zehntscheune beträgt 500,00 €.
§ 10
Entstehen und Fälligkeit
(1) Die Gebühren entstehen mit der Zulassung zur Benutzung. Erfolgt eine Benutzung ohne vorherige Zulassung, entsteht sie mit der Benutzung.
(2) Die Gebühren werden mit ihrem Entstehen fällig und sind unaufgefordert im Voraus an die Stadt Baunach zu überweisen.
§ 11
Gebührenrückerstattung
Wird eine Einrichtung der Stadt Baunach trotz Zulassung nicht oder nur teilweise genutzt, besteht kein Anspruch auf Gebührenrückerstattung bzw. Gebührenerlass.
§ 12
Inkrafttreten
Diese Satzung tritt am 01.01.2023 in Kraft.
Baunach, den 07. Dezember 2022
STADT BAUNACH