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Mitteilungsblatt Verwaltungsgemeinschaft Baunach
Ausgabe 50/2022
Amtliche Bekanntmachungen
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Gebührensatzung zur Einrichtungsbenutzungssatzung

Der Stadtrat der Stadt Baunach hat in seiner Sitzung vom 06. Dezember 2022 folgende Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der öffentlicher Einrichtungen

der Stadt Baunachbeschlossen.

Die Satzung wird nachstehend in vollem Wortlaut amtlich bekannt gemacht.

Satzung

über die Erhebung von Gebühren für die

Benutzung der öffentlicher Einrichtungen

der Stadt Baunach

(Gebührensatzung zur

Einrichtungsbenutzungssatzung)

Vom 07.12.2022

Die Stadt Baunach erlässt aufgrund von Art. 2 Abs. 1 und Art. 8 Abs. 1 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) in der

Fassung der Bekanntmachung vom 4. April 1993 (GVBl. S. 264, BayRS 2024-1-I), das zuletzt durch Art. 10b des Gesetzes vom 10. Dezember 2021 (GVBl. S. 638) geändert worden ist, folgende Satzung

§ 1

Gebührenpflicht

Für die Benutzung der öffentlichen Einrichtungen im Sinne der „Satzung über die Benutzung der öffentlichen Einrichtungen der Stadt Baunach“ erhebt die Stadt Baunach Gebühren nach Maßgabe dieser Satzung.

§ 2

Gebührenschuldner

Gebührenschuldner ist derjenige, der zur Benutzung der öffentlichen Einrichtung zugelassen ist oder diese tatsächlich, auch entgegen den Vorschriften der Einrichtungsbenutzungssatzung, benutzt. Mehrere Gebührenschuldner haften als Gesamtschuldner.

§ 3

Gebührenmaßstab und Gebührensatz

(1) Die Gebühren bemessen sich für

  • das Bürgerhaus Lechner Bräu nach § 4 dieser Satzung,
  • die Gemeinschaftshäuser in Reckenneusig, Dorgendorf und Priegendorf nach § 5 dieser Satzung,
  • für die Zehntscheune nach § 6 dieser Satzung und
  • für den Grillplatz nach § 7 dieser Satzung

(2) Soweit nichts anderes angegeben ist, handelt es sich um Gebühren pro Tag.

§ 4

Bürgerhaus Lechner Bräu

(1) Bei der Benutzung der Einrichtungen des Bürgerhauses wird die Gebühr für Vereine mit Sitz in Baunach wie folgt

festgesetzt:

  • Großer Saal (öffentliche Veranstaltung):  —  200,00 €
  • Großer Saal (interne Veranstaltung):  —  100,00 €
  • Konferenzraum mit WC-Anlagen im DG:  —  25,00 €

(2) Bei der Benutzung der Einrichtungen des Bürgerhauses wird die Gebühr für Privatpersonen wie folgt festgesetzt:

  • Großer Saal:  —  400,00 €
  • Konferenzraum mit WC-Anlagen im DG:  —  100,00 €
  • Konferenzraum mit Dachterrasse für standesamtliche Trauungen:  —  50,00 €

(3) Bei der Benutzung der Einrichtungen des Bürgerhauses wird die Gebühr für Nutzer, die nicht unter § 4 Abs. 1 und 2 fallen, wie folgt pro Tag festgesetzt:

  • Großer Saal (Montag bis Donnerstag):  —  400,00 €
  • Großer Saal (Freitag bis Sonntag):  —  600,00 €
  • Konferenzraum mit WC-Anlagen im DG:  —  100,00 €

(4) Zusätzlich zu den Benutzungsgebühren werden für Nutzer nach Abs. 2 und Abs. 3 folgende Gebühren festgesetzt, sofern die jeweilige Leistung durch den Nutzer gebucht wird.

(a) Bestuhlung und Technik

  • Aufbau von Stühlen und Tischen:  —  60,00 €
  • Aufbau und Abbau über zwei Stunden vor Einlass und nach Ende der Veranstaltung (pro angefangene Stunde):  —  28,50 €
  • Kleines Technikpaket (inkl. Beamer, Leinwand, Rednerpult mit Mikrofon, Funkmikrofon, Saallicht):  —  100,00 €
  • Großes Technikpaket (wie kleines Technikpaket, zusätzlich Licht- und
  • Tontechnik sowie sechs Technikerstunden): Zusätzliche Technikerstunde bei Buchung des Großen Technikpakets —  600,00 €
  • (pro angefangene Stunde):  —  45,00 €
  • Bühnenerweiterung:  —  100,00 €

(b) Küche und Theke

  • Küche inklusive Geschirr und Besteck:  —  150,00 €
  • Theke inklusive Gläser:  —  120,00 €

(c) Eindecken des Geschirrs

  • Kaffee/Buffet/Menü (1 Gang):  —  0,75 € pro Person
  • Kaffee/Buffet/Menü (2 Gänge):  —  0,85 € pro Person
  • Kaffee/Buffet/Menü (3 Gänge):  —  0,95 € pro Person
  • Tellergeld:  — 2,95 € pro Person
  • Tellergeld Kaffee/Kuchen:  —  1,50 € pro Person

(d) Personalkostenerstattung (pro angefangene Stunde)

  • Montag bis Freitag – bis 21:00 Uhr: —  34,00 €
  • Montag bis Freitag – ab 21:00 Uhr:  —  41,00 €
  • Samstag und Sonntag:  —  43,00 €
  • Feiertage:  —  46,00 €

(5) Die Benutzungsgebühren nach Abs. 1 bis 3 beinhalten die Raummiete einschließlich des Foyers, der Garderobe, der WC-Anlage im Erdgeschoss sowie Strom und Wasser. Die Bereitstellung von Tischen und Stühlen ist ebenfalls enthalten.

(6) Wird die öffentliche Einrichtung am Tag vor der Benutzung für Vorbereitungsarbeiten benötigt, wird für Nutzer nach Abs. 1 eine Gebühr von 50,00 € und für Nutzer nach Abs. 2 und Abs. 3 eine Gebühr von 200,00 € festgesetzt.

§ 5

Dorfgemeinschaftshaus Reckenneusig

Dorfgemeinschaftshaus Dorgendorf

Dorfgemeinschaftshaus Priegendorf

(1) Bei der Benutzung der Einrichtungen der Dorfgemeinschaftshäuser wird die Gebühr für Vereine mit Sitz in Baunach wie folgt festgesetzt:

  • Großer Saal (öffentliche Veranstaltung)  —  150,00 €
  • Großer Saal (interne Veranstaltung)  —  75,00 €
  • Geschirr, Besteck und Gläser:  —  50,00 €

(2) Bei der Benutzung der Einrichtungen der Dorfgemeinschaftshäuser wird die Gebühr für Nutzer, die nicht unter § 5 Abs. 1 fallen, wie folgt festgesetzt:

  • Großer Saal  —  150,00 €
  • Geschirr, Besteck und Gläser:  —  50,00 €

§ 6

Zehntscheune

(1) Für die Benutzung der Zehntscheune werden folgende

Gebühren festgesetzt:

  • Öffentliche Veranstaltung:  —  150,00 €
  • Interne Veranstaltung:  —  100,00 €
  • Trauungen:  —  50,00 €

(2) Für die Bereitstellung von Starkstrom wird eine pauschale Gebühr in Höhe von 20,00 € erhoben.

§ 7

Grillplatz

Für die Benutzung des Grillplatzes wird eine Gebühr in Höhe von 75,00 € festgesetzt.

§ 8

Reinigung

Für die Reinigung der Einrichtungen des Bürgerhauses Lechner Bräu wird eine Gebühr in Höhe von 50,00 € erhoben. Bei den übrigen öffentlichen Einrichtungen wird eine Abnahme durchgeführt. Sollte dabei festgestellt werden, dass die Reinigung nicht ordnungsgemäß erfolgt ist, werden 50,00 € Reinigungsgebühr erhoben. Bei Verunreinigungen, die das übliche Maß übersteigen, werden bei allen öffentlichen

Einrichtungen die tatsächlichen Reinigungskosten dem Nutzer in Rechnung gestellt.

§ 9

Kaution

(1) Vor der Benutzung der öffentlichen Einrichtungen muss eine Kaution bei der Stadt Baunach hinterlegt werden. Diese Kaution wird bei ordnungsgemäßer Übergabe der benutzten Einrichtung nach der Nutzung zurückerstattet.

(2) Die Kaution des großen Saals des Bürgerhauses beträgt bei der Benutzung durch Vereine mit Sitz in Baunach 500,00 €, bei der Benutzung durch andere Nutzer 1.000,00 €.

(3) Die Kaution für die Benutzung des Konferenzraumes im Bürgerhaus, der Dorfgemeinschaftshäuser und des Grillplatzes beträgt 200,00 €.

(4) Die Kaution für die Benutzung der Zehntscheune beträgt 500,00 €.

§ 10

Entstehen und Fälligkeit

(1) Die Gebühren entstehen mit der Zulassung zur Benutzung. Erfolgt eine Benutzung ohne vorherige Zulassung, entsteht sie mit der Benutzung.

(2) Die Gebühren werden mit ihrem Entstehen fällig und sind unaufgefordert im Voraus an die Stadt Baunach zu überweisen.

§ 11

Gebührenrückerstattung

Wird eine Einrichtung der Stadt Baunach trotz Zulassung nicht oder nur teilweise genutzt, besteht kein Anspruch auf Gebührenrückerstattung bzw. Gebührenerlass.

§ 12

Inkrafttreten

Diese Satzung tritt am 01.01.2023 in Kraft.

Baunach, den 07. Dezember 2022

STADT BAUNACH

gez. Roppelt
Erster Bürgermeister