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Mitteilungsblatt Verwaltungsgemeinschaft Baunach
Ausgabe 50/2024
Amtliche Bekanntmachungen
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Gemeinde Gerach

Die Förderrichtlinie „Investition Herdenschutz Wolf“ (FöRIHW) verfolgt das Ziel, durch die Förderung investiver Maßnahmen, Nutztiere vor Übergriffen durch Wölfe zu schützen und dadurch die Weidetierhaltung als besonders tierwohlgerechte Form der Nutztierhaltung auch weiterhin zu ermöglichen. Antragsberechtigt sind in der landwirtschaftlichen Primärproduktion tätige Unternehmen und auch Privatpersonen, welche Nutztiere mit Weidebetrieb halten. Voraussetzung ist, dass sich die Weide innerhalb der förderfähigen Gebietskulisse befindet. Aufgrund von Ergebnissen genetischer Untersuchungen aus Ereignissen vom 28.09.2024 im Lkr. Haßberge ist die Förderkulisse im Landkreis Bamberg um die Gemeinden Gerach, Rattelsdorf und Reckendorf erweitert worden. Gefördert werden in der Gebietskulisse elektrifizierte Einzäunungen, soweit sie fachlich begründet sowie verhältnismäßig sind und die Anforderungen des „Grundschutzes“ gemäß Bayerischem Aktionsplan Wolf erfüllen. Weitere Informationen und Förderkriterien finden Sie unter:

https://www.stmelf.bayern.de/foerderung/foerderung-herdenschutz-wolf/index.html

Bei der Förderung von Vorhaben zum Herdenschutz sind folgende Verfahrensschritte einzuhalten: Vor Maßnahmenbeginn sind Angebote einzuholen, welche zusammen mit dem Förderantrag eingereicht werden. Mit dem Bau darf erst begonnen werden, wenn ein Bewilligungsbescheid oder ein Bescheid über den vorzeitigen Maßnahmenbeginn vorliegt. Nach Maßnamendurchführung ist ein Verwendungsnachweis mit Zahlungsantrag einzureichen.

Die Antragstellung ist momentan ausgesetzt, aber ab dem 01.01.2025 ist eine Antragstellung wieder möglich. Weitere Informationen zum Förderprogramm „Herdenschutz Wolf“ erteilt Ihnen das AELF Bamberg unter 0951-8687-1230 Frau Heidi Kaiser (immer mittwochs telefonisch oder per E-Mail unter heidi.kaiser@aelf-ba.bayern.de. oder Frau Pia Göhl per Mail unter pia.goehl@aelf-ba.bayern.de)