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Mitteilungsblatt Verwaltungsgemeinschaft Baunach
Ausgabe 50/2024
Amtliche Bekanntmachungen
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Gemeinde Reckendorf

42.2-6421.1-Nr. 21/85

Wasserrecht;

Erteilung einer gehobenen wasserrechtlichen Erlaubnis für das Zutagefördern und Entnehmen von Grundwasser aus dem Brunnen I auf Fl.Nr. 1006 der Gemarkung Reckendorf und Brunnen II auf Fl.Nr. 1000 der Gemarkung Reckendorf zur öffentlichen Wasserversorgung im Verbandsgebiet des Zweckverbandes der Reckendorfer Gruppe

Sehr geehrte Damen und Herren,

das wasserrechtliche Verfahren zur Erteilung einer gehobenen Erlaubnis für die Nutzung der Tiefbrunnen I und II Reckendorf wurde vom Landratsamt Bamberg durch Bescheid vom 4. Dezember 2024, Az. 42.2-6421.1-Nr. 21/85, abgeschlossen.

Nach Art. 69 Satz 2 BayWG und Art. 74 Abs. 4 des Bayerischen Verwaltungsverfahrensgesetzes -BayVwVfG- ist eine Ausfertigung des Erlaubnisbescheides noch in der betroffenen Gemeinde zwei Wochen zur Einsicht auszulegen; der Ort und die Zeit der Auslegung sind vorher ortsüblich bekanntzumachen. Dabei ist zu beachten, dass zwischen dem Erscheinen des Amtsblattes und dem Beginn der Auslegung mindestens 1 Tag liegen muss.