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Mitteilungsblatt Verwaltungsgemeinschaft Baunach
Ausgabe 50/2024
Amtliche Bekanntmachungen
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Gemeinde Gerach

Der Gemeinderat Gerach hat in seiner Sitzung am 28.11.2024 die 2. Änderungssatzung zur Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung der Gemeinde Gerach (BGS/WAS) beschlossen. Die Satzung wird nachfolgend in vollem Wortlaut öffentlich bekannt gemacht. Sie tritt mit Wirkung zum 01.01.2025 in Kraft.

Satzung zur Änderung der

Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung

der Gemeinde Gerach (BGS/WAS)

Vom 28. November 2024

Auf Grund der Art. 2 und 8 des Kommunalabgabengesetzes erlässt die Gemeinde Gerach folgende

2. Änderungssatzung:

§ 1

Änderungen

Die Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung der Gemeinde Gerach vom 24.11.2022, Mitteilungsblatt VG Baunach Nr. 49/2022 vom 09.12.2022, zuletzt geändert durch 1. Änderungssatzung vom 12.03.2024, Mitteilungsblatt Nr. 12 vom 22.03.2024, wird wie folgt geändert:

§ 9 a Abs. 2 erhält folgende Fassung:

Die Grundgebühr beträgt bei der Verwendung von Wasserzählern mit Nenndurchfluss (Qn)

• bis 2,5 m³/h

36,00 € im Jahr

• bis 6,0 m³/h

42,00 € im Jahr

• bis 10,0 m³/h

48,00 € im Jahr

• über 10,0 m³/h

48,00 € im Jahr,

bei der Verwendung von Wasserzählern mit Dauerdurchfluss (Q3)

• bis 4,0 m³/h

36,00 € im Jahr

• bis 10,0 m³/h

42,00 € im Jahr

• bis 16,0 m³/h

48,00 € im Jahr

• über 16,0 m³/h

14,00 € im Jahr

§ 10 Abs. 1 erhält folgende Fassung:

Die Verbrauchsgebühr wird nach Maßgabe der nachfolgenden Absätze nach der Menge des aus der Wasserversorgungseinrichtung entnommenen Wassers berechnet.

Die Gebühr beträgt 1,50 € pro Kubikmeter entnommenen Wassers.

§ 2

Inkrafttreten

Diese Änderungssatzung tritt zum 01. Januar 2025 in Kraft.

Gerach, 28. November 2024

Gemeinde Gerach
Sascha Günther
Erster Bürgermeister