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Mitteilungsblatt Verwaltungsgemeinschaft Baunach
Ausgabe 50/2024
Amtliche Bekanntmachungen
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Gemeinde Gerach

Der Gemeinderat Gerach hat in seiner Sitzung am 28.11.2024 die 2. Änderungssatzung zur Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Gemeinde Gerach (BGS/EWS) beschlossen. Die Satzung wird nachfolgend in vollem Wortlaut öffentlich bekannt gemacht. Sie tritt mit Wirkung zum 01.01.2025 in Kraft.

Satzung zur Änderung der

Beitrags- und Gebührensatzung

zur Entwässerungssatzung

der Gemeinde Gerach

(BGS/EWS)

Vom 28. November 2024

Auf Grund der Art. 2 und 8 des Kommunalabgabengesetzes erlässt die Gemeinde Gerach folgende

2. Änderungssatzung:

§ 1

Änderungen

Die Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Gemeinde Gerach vom 24.11.2022, Mitteilungsblatt VG Baunach Nr. 49/2022 vom 09.12.2022, zuletzt geändert durch die 1. Änderungssatzung vom 12.03.2024, Mitteilungsblatt Nr. 12 vom 22.03.2024, wird wie folgt geändert:

§ 9 erhält folgende Fassung:

Die Gemeinde erhebt für die Benutzung der Entwässerungseinrichtung Grundgebühren (§ 9a) und Einleitungsgebühren (§ 10).

§ 9 a Grundgebühr wird eingefügt:

„(1) Die Grundgebühr wird nach dem Nenndurchfluss (Qn) der verwendeten Wasserzähler berechnet. Befinden sich auf einem Grundstück nicht nur vorübergehend mehrere Wasseranschlüsse, so wird die Grundgebühr nach der Summe des Nenndurchflusses der einzelnen Wasserzähler berechnet. Soweit Wasserzähler nicht eingebaut sind, wird der Nenndurchfluss geschätzt, der nötig wäre, um die mögliche Wasserentnahme messen zu können.

Die Grundgebühr beträgt bei der Verwendung von Wasserzählern mit Nenndurchfluss (Qn)

• bis 2,5 m³/h

36,00 € im Jahr

• bis 6,0 m³/h

42,00 € im Jahr

• bis 10,0 m³/h

48,00 € im Jahr

• über 10,0 m³/h

48,00 € im Jahr,

bei der Verwendung von Wasserzählern mit Dauerdurchfluss (Q3)

• bis 4,0 m³/h

36,00 € im Jahr

• bis 10,0 m³/h

42,00 € im Jahr

• bis 16,0 m³/h

48,00 € im Jahr

• über 16,0 m³/h

14,00 € im Jahr

§ 10 Abs. 1 erhält folgende Fassung:

Die Einleitungsgebühr wird nach Maßgabe der nachfolgenden Absätze nach der Menge der Abwässer berechnet, die der Entwässerungseinrichtung von den angeschlossenen Grundstücken zugeführt werden.

Die Gebühr beträgt 3,80 € pro Kubikmeter Abwasser.

§ 2

Inkrafttreten

Diese Änderungssatzung tritt zum 01. Januar 2025 in Kraft.

Gerach, 28. November 2024

Gemeinde Gerach
Sascha Günther
Erster Bürgermeister