Es wird darauf hingewiesen, dass die 1. Rate der Grund- und Gewerbesteuer sowie der Wasser- und Kanalgebühren zum 15. Februar 2023 fällig sind. Weiterhin ist zum 15. Februar 2023 die jährliche Zahlung der Hundesteuer fällig. Die Zahlungspflichtigen werden gebeten, den Zahlungstermin einzuhalten.
Bei Überweisung bitten wir zu beachten, dass die Finanzadresse (FAD) mit anzugeben ist.
Gerne können Sie uns eine Ermächtigung zum Bankeinzug mittels eines SEPA-Lastschriftmandates erteilen. Wir ziehen dann per Lastschrift die Steuern und Beiträge jeweils rechtzeitig zum Fälligkeitstermin ein. Sie vermeiden dadurch zusätzliche finanzielle Belastungen, wie Mahngebühren und Säumniszuschläge.