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Mitteilungsblatt Verwaltungsgemeinschaft Baunach
Ausgabe 6/2024
Amtliche Bekanntmachungen
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Anmeldung von Hunden

Jeder Hund der älter als 4 Monate ist unterliegt im Rahmen der Hundesteuersatzung der Gemeinde Lauter der Hundesteuerpflicht und ist in der Finanzverwaltung – Steueramt – anzumelden. Der Hundehalter ist verpflichtet seinen Hund unverzüglich, spätestens innerhalb eines Monats nach Beginn der Steuerpflicht anzumelden. Bei Mehrfachhaltungen ist jeder Hund einzeln zu versteuern.

Die Nichtanmeldung eines Hundes erfüllt den Tatbestand einer Ordnungswidrigkeit und kann mit einem Bußgeld geahndet werden. Bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit ist sogar der Straftatbestand der Steuerhinterziehung bzw. Steuerverkürzung gegeben.

Die Verwaltungsgemeinschaft Baunach gibt für jeden Hund bei der Anmeldung eine Hundemarke aus, die bis zur Abmeldung gültig ist.

Eine Anmeldung kann auch über die Homepage der VG Baunach erfolgen:

https://www.vg-baunach.de/media/3251/anmeldung-eines-hundes.pdf