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Mitteilungsblatt Verwaltungsgemeinschaft Baunach
Ausgabe 7/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Stadtrats Baunach am 10.01.2023

Stadtrat Baunach  —  B-SR/01/2023

Tagesordnung

Öffentlicher Teil

1.

Kurzbericht des Bürgermeisters

2.

Bekanntgabe der nichtöffentlich gefassten Beschlüsse aus der letzten Sitzung

3.

JAM Jahresbericht

4.

Vollzug der Wassergesetze; Wasserrechtliche Erlaubnis zum Einleiten von Niederschlagswasser aus dem Gewerbegebiet Eichen in die Baunach; Vorstellung der erforderlichen Maßnahmen und Entscheidung zum weiteren Vorgehen

5.

Bericht über die örtliche Rechnungsprüfung und Anerkennung der Jahresrechnung 2021

6.

Schöffenwahl 2023 – Festlegung des Zeitrahmens und Auswahlverfahrens

7.

Langfristige Sicherung der Wasserversorgung in Baunach und Daschendorf - Entscheidung zum weiteren Verfahren

8.

Grundsatzbeschluss zur Festsetzung eines Frühlingsmarktes und des Stadtfestes als Markt mit verkaufsoffenem Sonntag

9.

Sonstiges - Anfragen gemäß § 31 GeschO

9.1.

Bauausschuss Januar entfällt

9.2.

Termin der Jubiläumsfeier DJK Priegendorf

9.3.

Discobus nach Unterpreppach

9.4.

Auswertungen Geschwindigkeitsmessungen

9.5.

Bürgerbegehren Mehrzweckhalle

9.6.

Initiative "Lebenswerte Städte durch angemessene Geschwindigkeiten"

9.7.

Stand Pferdehof

Um 18:00 Uhr eröffnete Erster Bürgermeister Tobias Roppelt die Sitzung des des Stadtrats Baunach.

Zu der Sitzung wurde form- und fristgerecht mit Schreiben vom 03.01.2023 geladen. Mit der Sitzungsladung und der Tagesordnung bestand Einverständnis. Gegen die Niederschrift der Stadtratssitzung vom 06.12.2022 wurden keine Einwendungen erhoben. Diese gilt somit als genehmigt und anerkannt.

Öffentlicher Teil

1.

Kurzbericht des Bürgermeisters

Erster Bürgermeister Roppelt eröffnete die erste Sitzung mit den besten Wünschen für das neue Jahr.

Für den Kurzbericht lagen keine Punkte vor.

2.

Bekanntgabe der nichtöffentlich gefassten Beschlüsse aus der letzten Sitzung

Es lagen keine Punkte zur Bekanntgabe vor.

3.

JAM Jahresbericht

Zu diesem Tagesordnungspunkt begrüßte der Vorsitzende Herrn Christopher Blenk und übergab diesem das Wort. Herr Blenk berichtete von der Jugendarbeit 2021 und 2022. Die Präsentation wird der Niederschrift beigefügt und im Bürgerinformationsportal veröffentlicht.

Im Anschluss an die Präsentation bedankte sich Erster Bürgermeister Roppelt für die hervorragende Arbeit zugunsten der Kinder und Jugendlichen und wies darauf hin, dass am 28.02.2023 um 17.00 Uhr im Bürgerhaus die Jungbürgerversammlung stattfindet.

4.

Vollzug der Wassergesetze; Wasserrechtliche Erlaubnis zum Einleiten von Niederschlagswasser aus dem Gewerbegebiet Eichen in die Baunach; Vorstellung der erforderlichen Maßnahmen und Entscheidung zum weiteren Vorgehen

Den Mitgliedern des Stadtrats lag zur Sitzungsladung folgender Sachverhalt vor:

„Da die alte wasserrechtliche Erlaubnis zum Einleiten von Niederschlagswasser aus dem Gewerbegebiet Eichen ausgelaufen war (die wasserrechtlichen Erlaubnisse sind in aller Regel zeitlich befristet), wurden durch das Ingenieurbüro Höhnen & Partner neue Antragsunterlagen erarbeitet und eingereicht.

Mit Bescheid vom 24. Juni 2022 wurde eine neue Erlaubnis, befristet bis zum 30. Juni 2042, erteilt. Da sich die rechtlichen Vorgaben seit dem letzten Bescheid deutlich verschärft haben, muss die bestehende Entwässerung nachgebessert werden. Die umzusetzenden Maßnahmen sollten ursprünglich in der November-Sitzung vorgestellt werden, dies musste aber krankheitsbedingt verschoben werden. Inhaltlich wird auf die Ausführungen des Ingenieurbüros in der Sitzung verwiesen. Die Präsentation sowie eine erste Kostenschätzung sind dieser Vorlage als Anlage beigefügt.

Folgende Kosten werden für die beiden erforderlichen Vegetationspassagen angenommen:

Vegetationspassage Süd: 358.000,00 € brutto

Vegetationspassage Nord: 163.000,00 € brutto“

Zu diesem Tagesordnungspunkt begrüßte der Vorsitzende Herrn Eckert vom Ingenieurbüro Höhnen und Partner, der die Planungen zur Entwässerung des Industriegebietes Eichen in die Baunach vorstellte.

Auf die Präsentation wird verwiesen, diese wird der Niederschrift als Anlage und im Bürgerinformationssystem beigefügt.

Herr Eckert beantwortete die Fragen aus dem Gremium bezüglich der Durchführung und Notwendigkeit dieser Maßnahmen.

Beschluss: 16 : 0

Der Stadtrat Baunach beschließt die vorgestellten Maßnahmen Vegetationspassage Süd zu 358.000,00 € brutto und die Vegetationspassage Nord 163.000,00 € brutto zur Entwässerung des Industriegebiets Eichen durchzuführen. Die Verwaltung wird beauftragt, entsprechende Ausschreibungen zu veranlassen und die Maßnahmen zu beauftragen. Die Mittel sind in der Haushaltsplanung der kommenden Jahre entsprechend zu berücksichtigen.

5.

Bericht über die örtliche Rechnungsprüfung und Anerkennung der Jahresrechnung 2021

Erster Bürgermeister Roppelt war zu diesem Tagesordnungspunkt als Leiter der Verwaltung persönlich beteiligt und nahm nicht an der Beratung und Abstimmung teil. Er übergab deswegen zu diesem Tagesordnungspunkt den Vorsitz an den Vorsitzenden des Rechnungsprüfungsausschusses und Stadtratsmitglied Harald Roppelt.

Stadtratsmitglied Harald Roppelt berichtete, dass eine örtliche Prüfung am 21.11.22 und 29.11.22 stattgefunden hat. Dabei wurden stichpunktartig Posten im Vermögenshaushalt und im Verwaltungshaushalt geprüft, unter anderem Außenstände und Kassenstände, Abwasser, Planvergleich, Schulden, Bestattung, Bücherei, Bücherzelle, Wohnmobilstellplatz, Förderprogramm Baunach-Allianz, Sitzungsgelder, Klärschlamm, sonstige Ausgaben der Hauptverwaltung u.a.

Die Prüfungen ergaben keine Beanstandungen. Aufgefallen sei, dass die Kosten für den Bau des Geh- und Radwegs über 200.000,- Euro teurer waren, als geplant war.

In der Diskussion ergab sich, dass an der Stelle des neuen Radwegs die alte Staatsstraße verlief. Der alte Fahrbahnbelag musste deshalb teuer entsorgt werden. Es laufen aktuell Gespräche, dass der Freistaat Bayern diese Mehrkosten übernimmt.

Beschluss: 15 : 0

(ohne Ersten Bürgermeister Roppelt wegen pers. Beteiligung)

Der Stadtrat beschließt, die Jahresrechnung 2021 aufgrund der örtlichen Prüfung mit folgenden Ergebnissen festzustellen:

Die Haushaltsrechnung des Haushaltsjahres 2021 schließt

im Verwaltungshaushalt

in den Einnahmen und Ausgaben mit — 9.252.766,24 €

und im Vermögenshaushalt

in den Einnahmen und Ausgaben mit — 4.247.183,36 €

ab. Als Jahresabschlussbuchung konnte der Allgemeinen Rücklage ein Betrag von — 1.325.885,76 €

zugeführt werden. Dieser Betrag steht im Haushaltsjahr 2022 wieder zur Verfügung. Der Sonderrücklage Bestattungswesen wurde ein Betrag in Höhe von 2.414,88, der Sonderrücklage Wasserversorgung ein Betrag von 69.370,15 €, der Sonderrücklage Abwasserbeseitigung ein Betrag von 6.208,41 und der Sonderrücklage Genossenschaftsanteil VR Bank ein Betrag von 3,55 zugeführt.

Die über- und außerplanmäßigen Ausgaben werden genehmigt.

Beschluss: 15 : 0

(ohne Ersten Bürgermeister Roppelt wegen persönlicher Beteiligung als Leiter der Verwaltung)

Der Stadtrat beschließt die Entlastung der Jahresrechnung 2021 gem. Art. 102 Abs. 3 GO.

6.

Schöffenwahl 2023 – Festlegung des Zeitrahmens und Auswahlverfahrens

Die Mitglieder des Stadtrats haben folgenden Sachverhalt mit der Sitzungsladung erhalten:

„Die Gemeinden und Jugendhilfeausschüsse stellen alle fünf Jahre Vorschlagslisten auf, mit denen sie dem Schöffenwahlausschuss geeignete Personen zur Wahl in das Schöffenamt vorschlagen. In diesem Jahr findet für die Geschäftsjahre 2023 – 2028 wieder die Wahl der Schöffen statt. Die Stadt Baunach hat hierzu Vorschläge für die Wahlen beim Amtsgericht Bamberg einzureichen, aus denen dann durch einen beim Amtsgericht Bamberg gebildeten Schöffenwahlausschuss eine Auswahl erfolgen wird.

In die Vorschlagsliste sind mindestens doppelt so viele Personen aufzunehmen, wie nach den Vorgaben des Gerichtspräsidenten benötigt werden. Nur wer von der Gemeindevertretung bzw. dem Jugendhilfeausschuss auf die jeweilige Vorschlagsliste für Schöffen oder Jugendschöffen gewählt wurde, kann vom Schöffenwahlausschuss in das Amt gewählt werden.

Schöffen sind ehrenamtliche Richter am Amtsgericht und bei den Strafkammern des Landgerichts und stehen grundsätzlich gleichberechtigt neben den Berufsrichtern.

Ergänzende Hinweise zum Schöffenamt finden Sie auf der Homepage der Verwaltungsgemeinschaft Baunach unter www.vg-baunach.de.

Da es entscheidend darauf ankommt, für das Amt des Schöffen Personen zu gewinnen, die für diese Tätigkeit ein besonderes Interesse zeigen, sollten sich hierfür Personen selbst melden, bei denen die Voraussetzungen gegeben sind.

Das Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) regelt die Organisation der Wahl und die Voraussetzungen, die an die Bewerber gestellt werden. Die Art und Weise der Mobilisierung von Bewerbern überlässt das Gesetz den Kommunen, die daher einen Spielraum für Aktivitäten haben.

Dazu sollte vor Beginn des Prozederes ein Zeit- und Maßnahmenplan beschlossen werden, in dem die Strategie festgelegt wird, wie die Öffentlichkeit zu informieren ist und die geeigneten und befähigten Personen für die Mitwirkung in den Strafgerichten erreicht werden können. Ein solcher strategischer Beschluss erleichtert die Arbeit der Verwaltung, wahrt Neutralität und rückt die Bedeutung der Wahl ins öffentliche Bewusstsein.

Inhalt dieses Beschlusses ist

die Festlegung der Zuständigkeit der für die Wahlvorbereitung Verantwortlichen und die Sicherung der telefonischen und persönlichen Erreichbarkeit

die Vorgabe der Informationen an die Bevölkerung und deren Veröffentlichung;

die Bestimmung der Organisationen, die gezielt auf Vorschläge aus ihrer Mitgliedschaft und dem Umfeld angesprochen werden sollen (die Beschränkung auf die politischen Parteien und deren Fraktionen in der Vertretung ist zu vermeiden);

die Abstimmung der örtlichen Termine der Gremien mit den Vorgaben der Verwaltungsvorschrift der Landesjustizverwaltung.

Mit der Durchführung sind Mitarbeiter zu betrauen, die sich mit dem Verfahren der Aufstellung der Vorschlagsliste und dem Inhalt des Schöffenamtes hinreichend vertraut gemacht haben. Sie müssen den (potenziellen) Bewerbern Auskunft geben können über die Anforderungen, die das Amt an die Bewerber stellt, als auch die Schwierigkeiten kennen, die damit verbunden sein können.

Das Verfahren über die Beschlussfassung ist im GVG nicht geregelt. Die Gemeindevertretung ist im Rahmen der Gemeindeordnung weitgehend frei in der Gestaltung der Abstimmung. Eine Aufstellung der Vorschlagsliste nach dem Zufallsprinzip, namentlich im Losverfahren ist grundsätzlich unzulässig. Für die Aufnahme von Personen in die Liste ist die Zustimmung von zwei Dritteln der anwesenden Mitglieder des Stadtrats / Gemeinderats, mindestens jedoch die Hälfte der gesetzlichen Zahl der Mitglieder des Gemeinderats erforderlich.

Art der Abstimmung

Die Abstimmungsmodalität und der personale Bezug legen nahe, dass es sich bei dem Beschluss über die Liste um eine Auswahl handelt. Diese ist noch nicht mit der Übertragung eines Amtes, sondern nur mit der Anwartschaft auf ein Amt verbunden, so dass ein wesentliches Merkmal der Wahl fehlt. Es handelt sich daher eher um einen Sachbeschluss.

Abstimmungsverfahren

Das Gremium legt fest, ob die Abstimmung en bloc oder einzeln erfolgen soll. Es kann auch vorher darüber beraten und abgestimmt werden, einzelne Personen von der Liste zu nehmen oder hinzuzufügen. Soll in Einzelwahl entschieden werden, ist vor der Abstimmung festzulegen, wie viele Stimmen jedem Abstimmungsberechtigten zustehen.

Der Stadtrat / Gemeinderat leistet einen entscheidenden Beitrag zur Qualität und Bürgernähe der Justiz. Daher sollte jedes Mitglied gewissenhaft entscheiden. Das bloße Abnicken einer Beschlussvorlage entspricht nicht der Bedeutung des staatsbürgerlichen Ehrenamtes.

Die Entscheidung über die Aufnahme in die Vorschlagsliste dürfte grundsätzlich in öffentlicher Sitzung anzunehmen sein.

Die Bewerber werden darüber informiert, dass die Entscheidung öffentlich bekannt gegeben wird. Diskussionen über die Einstellung von Bewerbern zu Rechtsstaat und Grundrechten gehören in den öffentlichen Teil der Sitzung. Diskussionen über Erkenntnisse, die die Persönlichkeitsrechte des Bewerbers verletzen könnten, sind nichtöffentlich zu führen.

Je detaillierter persönliche Merkmale von Bewerbern in Verbindung mit Ausschlussgründen erörtert werden, umso eher empfiehlt sich die Diskussion in nichtöffentlicher Sitzung.

Folgende Vorgehensweisen sind dafür geeignet:

1.

In einer nichtöffentlichen Ausschusssitzung werden vorab problematische Bewerbungen diskutiert und dem Stadtrat / Gemeinderat ein Beschlussvorschlag unterbreitet.

oder

2.

Für die Dauer der Beratung von problematischen Bewerbern wird die Öffentlichkeit ausgeschlossen und danach wieder öffentlich beraten und beschlossen

oder

3.

Beratung und Beschluss werden in nichtöffentlicher Sitzung durchgeführt und das Ergebnis anschließend in öffentlicher Sitzung bekannt gegeben.

Diese Option wird von der Verwaltung empfohlen.“

Beschluss: 16 : 0

Mit der Organisation der Schöffenwahl wird Frau Bayerlein, Hauptamt betraut.

Der Stadtrat Baunach beschließt folgenden Zeit- und Maßnahmenplan zur Wahl der Schöffen 2023:

Bis Mitte Februar Bekanntmachung der Wahl; Beginn der Öffentlichkeitsarbeit

Bis Mitte/Ende April Aufstellung der Vorschlagsliste

Bis Ende Mai Öffentliche Bekanntmachung und Auslegung der Vorschlagsliste, Ende der Einspruchsfrist

Bis 05.06.2023 Übersendung der Vorschlagslisten und Einsprüche an das Amtsgericht

Um geeignete Kandidaten zu gewinnen, werden folgende Maßnahmen durchgeführt:

Veröffentlichung im Mitteilungsblatt und auf der Internetseite der VG Baunach, örtliche Presse, soziale Medien.

Die Aufstellung der Vorschlagsliste erfolgt in alphabetischer Reihenfolge in nichtöffentlicher Sitzung und der Beschluss wird in der folgenden Sitzung öffentlich bekannt gegeben.

Der Beschluss erfolgt durch einzelne Abstimmung.

7.

Langfristige Sicherung der Wasserversorgung in Baunach und Daschendorf - Entscheidung zum weiteren Verfahren

Der Stadtrat hat im Juni 2020 die Durchführung einer Studie zur Überprüfung der Versorgungssituation mit Trinkwasser beschlossen und das Büro Höhnen & Partner mit der Erarbeitung beauftragt. Der Stadtrat hat sich seitdem mehrfach mit den Inhalten der Studie befasst.

Ziel der Stadt muss es sein, die Versorgungssituation des Versorgungsgebietes (Baunach und Daschendorf) auch im Hinblick auf zu erwartende Verschärfung der klimatischen Situation und der damit einhergehenden längeren Trockenphasen sicherzustellen. Neben der bereits beschlossenen Sanierung des Hochbehälters Kleewiese sollten daher auch die anderen vorgeschlagenen Maßnahmen angegangen und umgesetzt werden. Dabei sollte jedoch die Eigenversorgung aufrecht erhalten werden, um auch künftig eigenständig und unabhängig zu sein. Dies wird mit den vorgeschlagenen Maßnahmen erreicht.

Diese Maßnahmen umfassen die Erweiterung der Hochzone um die Bereiche Kapellenberg, Mainleite, Egerlandstraße und Hopfenleite, die Sanierung des Hochbehälters Stiefenburg sowie ein Zusatzwasserbezug über die Fernwasserversorgung Oberfranken.

Beschluss: 16 : 0

Der Stadtrat der Stadt Baunach beschließt, die notwendigen Maßnahmen zur langfristigen Sicherung der Wasserversorgung von Baunach und Daschendorf durchzuführen. Dies umfasst die Sanierung des Hochbehälters Stiefenburg (im Anschluss an die Sanierung des Hochbehälters Kleewiese), die Erweiterung der Hochzone sowie den Zusatzwasserbezug über die Fernwasserversorgung Oberfranken gemäß der Trinkwasserstudie des Ingenieurbüros Höhnen & Partner vom 03. März 2022.

Der Erste Bürgermeister wird beauftragt, die nächsten Schritte in die Wege zu leiten und einen Wasserlieferungsvertrag mit der Fernwasserversorgung Oberfranken abzustimmen. Der Vertrag ist dem Stadtrat zur Entscheidung vorzulegen. Die nötigen Baumaßnahmen sollen vorangetrieben werden.

8.

Grundsatzbeschluss zur Festsetzung eines Frühlingsmarktes und des Stadtfestes als Markt mit verkaufsoffenem Sonntag

Die Mitglieder des Stadtrats haben mit der Sitzungsladung folgenden Sachverhalt erhalten:

„Wie im vergangenen Jahr sollen auch in 2023 wieder zwei Märkte ohne Volksfestcharakter mit verkaufsoffenem Sonntag angeboten werden. Folgende Termine sind angedacht und mit den Gewerbetreibenden abgestimmt:

Frühlingsmarkt: Sonntag, 30. April 2023 von 13:00 Uhr bis 17:00 Uhr

Stadtfest: Sonntag, 02. Juli 2023 von 13:00 Uhr bis 17:00 Uhr

Die Marktfestsetzung richtet sich nach § 69 Gewerbeordnung (GewO). Voraussetzung für die Festsetzung eines Jahrmarktes im Sinne von § 68 Abs. 2 GewO ist, dass eine Vielzahl von gewerblichen Anbietern vertreten ist. Dies ist in der Regel bei mindestens 12 gewerblichen Marktteilnehmern der Fall.

Gemäß § 14 Abs. 1 des Ladenschlussgesetzes dürfen Verkaufsstellen aus Anlass von Märkten, Messen oder ähnlichen Veranstaltungen an jährlich höchstens vier Sonn- und Feiertagen geöffnet sein, wenn diese Tage von den Landesregierungen oder den Gemeinden durch Rechtsverordnung freigegeben werden. Sonntage im Dezember dürfen nicht freigegeben werden.

Die Stadt Baunach müsste daher nach § 14 Abs. 1 LadSchlG eine Verordnung über die Freigabe von Sonntagen zum Verkauf anlässlich von Märkten erlassen. Das Verordnungsgebiet erstreckt auf den Marktbereich im Sinne von § 2 der Marktsatzung.“

Beschluss: 16 : 0

Der Stadtrat beschließt, im Jahr 2023 neben dem Weihnachtsmarkt zwei Märkte ohne Volksfestcharakter mit verkaufsoffenem Sonntag abzuhalten. Der Frühlingsmarkt soll am Sonntag, den 30. April 2023 stattfinden. Das Stadtfest soll am Sonntag, den 02. Juli 2023 stattfinden. Verkaufsoffen sind jeweils die Zeiten von 13:00 Uhr bis 17:00 Uhr.

Die Verwaltung wird beauftragt, eine entsprechende Verordnung gemäß § 14 LadSchlG vorzubereiten und dem Stadtrat zur Entscheidung vorzulegen. Die erforderlichen Beteiligungsverfahren sind durchzuführen.

Die Verwaltung wird beauftragt, die Marktfestsetzungen vorzubereiten.

9.

Sonstiges - Anfragen gemäß § 31 GeschO

9.1.

Bauausschuss Januar entfällt

Die Sitzung des Bauausschusses im Januar entfällt.

9.2.

Termin der Jubiläumsfeier DJK Priegendorf

Stadtratsmitglied Dumsky informierte, dass die DJK Priegendorf 65 jähriges Jubiläum feiert. Die Feier soll leider am 3. Juli Wochenende stattfinden, wo zeitgleich die Kirchweih in Baunach ist. Früher habe es Abstimmungen mit dem Ortskulturring gegeben, dies hätte besser miteinander abgestimmt werden können.

9.3.

Discobus nach Unterpreppach

Ortssprecher Zeitler fragte, wann der Discobus nach Unterpreppach wieder fahren würde.

Erster Bürgermeister Roppelt erklärte, dass 15-20 Unternehmen angeschrieben wurden. Leider habe sich keins gefunden, das genügend Personal für diese Linie bereitstellen kann. Sobald sich eine Möglichkeit ergeben sollte, wird der Discobus wieder eingesetzt.

9.4.

Auswertungen Geschwindigkeitsmessungen

Zweiter Bürgermeister Großkopf bat darum, die Geschwindigkeitsmessungen an der Bundesstraße auszuwerten und dem Stadtrat für die Februarsitzung die Ergebnisse vorzulegen.

9.5.

Bürgerbegehren Mehrzweckhalle

Stadtratsmitglied Fößel erklärte, dass seit November das Bürgerbegehren „Sind Sie dafür, dass der Bau der Mehrzweckhalle zunächst gestoppt wird?“ initiiert wurde und bis heute 423 Unterschriften dafür gesammelt wurden. Diese übergab sie an Bürgermeister Roppelt.

Der Vorsitzende sicherte zu, dass in der Februar Sitzung darüber beraten wird.

9.6.

Initiative "Lebenswerte Städte durch angemessene Geschwindigkeiten"

Stadtratsmitglied Fößel fragte, ob es möglich sei, der Initiative beizutreten, damit die probeweise Begrenzung auf 30 km/h auf einer Teilstrecke der B 279 beibehalten werden könne. Der Vorsitzende erklärte, dass diese Initiative auf Großstädte und große Kreisstädte bezogen ist.

9.7.

Stand Pferdehof

Stadtratsmitglied Saam fragte, was der neueste Stand zum Thema Pferdehof sei?

Erster Bürgermeister Roppelt erklärte, dass es dazu ein Gespräch mit dem Landratsamt im Dezember gegeben habe. Am Zug sei nun das Landratsamt als Aufsichtsbehörde. Der Verein habe die Auflage, bis Ende des Jahres den kompletten Rückbau ungenehmigter Bauten zu tätigen und den Betrieb einzustellen. Die Pferdepartner sind bereits seit längerer Zeit auf der Suche nach einem neuen Standort. Das Landratsamt wird die Ausführung der Auflagen mit Nachdruck verfolgen.

Weitere Punkte lagen nicht vor. Der Vorsitzende beendete den öffentlichen Teil der Sitzung um 19.53 Uhr. Ein nichtöffentlicher Teil schloss sich an.

Der Vorsitzende:
Roppelt, Erster Bürgermeister

10.01.2023

B-SR/01/2023

Stadtrat Baunach