Stadtrat Baunach — B-SR/01/2024
Öffentlicher Teil
| 1. | Kurzbericht des Bürgermeisters |
| 1.1. | Hochwasserlage |
| 1.2. | Neubesetzung Kreisbrandmeister |
| 1.3. | Kommandant der Feuerwehr Dorgendorf |
| 2. | Bekanntgabe der nichtöffentlich gefassten Beschlüsse aus der letzten Sitzung |
| 3. | Jahresbericht JAM VG Baunach |
| 4. | Jahresbericht Jugendparlament |
| 5. | Bestellung eines Jugendbeauftragten |
| 6. | 18. Änderung des Flächennutzungs- und Landschaftsplanes für den Bereich des Bebauungsplanes "Priegendorf-West" - Aufstellungsbeschluss, Billigung des Vorentwurfes und Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung |
| 7. | Herstellungsbeitragspflicht von fest überdachten Terrassen und Balkonen, Entscheidung zum weiteren Vorgehen nach Beschluss des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofes |
| 8. | Vollzug des Gesetzes über kommunale Zusammenarbeit; Abschluss der Zweckvereinbarung zur Errichtung und zum Betrieb eines gemeinsamen Bauhofes |
| 9. | Gemeinsame Klärschlammtrocknung am MHKW Bamberg |
| 10. | Sonstiges - Anfragen gemäß § 31 GeschO |
| 10.1. | Hochwasserschutz |
| 10.2. | Funkmast Priegendorf |
Um 18:00 Uhr eröffnete Erster Bürgermeister Tobias Roppelt die Sitzung des des Stadtrats Baunach.
Beschluss: 6 : 9
Der Tagesordnungspunkt 7 des öffentlichen Teils soll abgesetzt und damit nicht behandelt werden.
Gegen die Niederschrift der Sitzung des Stadtrates vom 05. Dezember 2023 wurden keine Einwendungen erhoben. Diese gilt somit als genehmigt und anerkannt.
Öffentlicher Teil
| 1. | Kurzbericht des Bürgermeisters |
| 1.1. | Hochwasserlage |
Über die Weihnachtsfeiertage und zwischen den Jahren stiegen auch in Baunach und den Stadtteilen unsere Flüsse aufgrund der starken Niederschläge an und es kam insbesondere in Baunach zu Hochwasser. Hierbei sind auch einige Keller vollgelaufen.
Der Erste Bürgermeister dankte den Feuerwehren und dem Bauhof für ihren unermüdlichen Einsatz ganz herzlich, welche auch an solchen Tagen für die Bürgerinnen und Bürger immer da seien. Es waren enorme Wassermassen, mit denen die Einsatzkräfte hier konfrontiert wurden. Trotzdem sei Baunach glimpflich davongekommen. Man hab deutlich gesehen, dass die Schutzmaßnahmen wirkten. Die Rückhaltebecken und Dämme würden enorme Entlastung schaffen und auch der mobile Hochwasserschutz funktioniere. Die getätigten Investitionen in den vergangenen Jahren haben sich hier definitiv gelohnt und die entstandenen Schäden im Vergleich zu vorausgegangenen Überschwemmungen konnten minimiert werden.
| 1.2. | Neubesetzung Kreisbrandmeister |
Mit dem Ausscheiden des bisherigen Kreisbrandmeisters des Abschnittes 2-3, KBM Jürgen Hümmer, zum 31. Dezember 2023, musste die Kreisbrandinspektion diese Stelle neu besetzen.
In Abstimmung mit Landrat Kalb wurde von Kreisbrandrat Thomas Renner am 22. Dezember 2023 Herr Christoph Kurz zum neuen Kreisbrandmeister des Abschnittes 2-3 mit Wirkung zum 1. Januar 2024 ernannt. Seine Zuständigkeit umfasst die VG Baunach sowie die Gemeinde Breitengüßbach.
Herzlichen Glückwunsch unserem Zweiten Kommandanten der FF Baunach zum neuen Amt als Kreisbrandmeister und viel Erfolg. Der Vorsitzende freue sich auf die Zusammenarbeit.
| 1.3. | Kommandant der Feuerwehr Dorgendorf |
Nach dem Rücktritt des Kommandanten der FFW Dorgendorf konnte in den vergangenen drei Monaten bisher noch kein Nachfolger gefunden werden. Als Notkommandant wurde vom Ersten Bürgermeister gemäß dem Bayerischen Feuerwehrgesetz Herr Christian Gruber aus Dorgendorf bestellt. Bis zu einer Neuwahl des Kommandanten übernehme er die anfallenden Aufgaben. Nach einigen Gesprächen zeichne sich mittlerweile eine Lösung ab. Der Erste Bürgermeister sei guter Dinge, dass in den nächsten Wochen eine erfolgreiche Neuwahl des Kommandanten der FF Dorgendorf durchgeführt werden könne.
| 2. | Bekanntgabe der nichtöffentlich gefassten Beschlüsse aus der letzten Sitzung |
Der Vorsitzende informierte über die Ermächtigung des Stadtrates, die Genehmigungsplanung für den Windpark im Windvorranggebiet „Priegendorf-West“ nach Angebotseinholung durch den Ersten Bürgermeister zu beauftragen. Die Planungsschritte sollen einzeln vergeben werden. Die entsprechenden Mittel sind in den Haushalt 2024 einzuplanen.
Eine Vergabe sei mittlerweile an die Naturenergie Zeiliger aus Markt Erlbach erfolgt. Diese habe bereits erfolgreiche Projekte in der Region durchgeführt und werde sich in den kommenden Monaten auch im Stadtrat vorstellen. Bis spätestens 30.06.2024 solle der Genehmigungsantrag zum Bau eines Bürgerwindparks eingereicht werden, um noch von der EU-Notfallverordnung, die bis zu diesem Zeitpunkt gilt, zu profitieren. Hierdurch soll das Verfahren weiter beschleunigt werden.
Nach Sicherung der relevanten Grundstücke im Windvorranggebiet, welche bereits im letzten Jahr durchgeführt wurde, sei die Stadt Baunach auf einem sehr guten Weg und weiter als viele andere. Es sollten auch nicht Projekte wie Windpark und Mehrzweckhalle gegeneinander ausgespielt werden, wie es fälschlicherweise in einem Leserbrief vor einigen Wochen kommuniziert wurde. Es werde daran gearbeitet, beides auf den Weg zu bringen, weil beide Projekte wichtig für die Zukunft der Stadt Baunach seien.
| 3. | Jahresbericht JAM VG Baunach |
Der JAM-Verantwortliche Jan Jägers stellte die Projekte von JAM im Jahr 2023 anhand einer Präsentation vor. Eine Herausforderung sei der Stellenwechsel des JAM-Verantwortlichen gewesen. Auch die Covid-Pandemie habe sich noch auf die Veranstaltungen ausgewirkt. Dennoch hätten viele Projekte umgesetzt werden können.
Anschließend stellte Jan Jägers die geplanten Ideen für 2024 vor. Auch hier seien wieder verschiedenste Veranstaltungen geplant. Die vollständige Präsentation kann im Bürgerinformationsportal abgerufen werden.
| 4. | Jahresbericht Jugendparlament |
Die beiden Jugendbürgermeister Sophia Schmitt und Isaiah Carpenter berichteten zunächst über die Wahl zum Jugendparlament in 2023. Anschließend erläuterten die beiden die im Jahr 2023 umgesetzten sowie noch laufende Projekte. Im Jahr 2024 seien eine zweite Jugendversammlung, weitere Aktionen mit JAM, eine Teilnahme bei der „langen Nacht der Demokratie“ sowie eine stärkere Vernetzung mit anderen Jugendparlamenten geplant. Die vollständige Präsentation kann im Bürgerinformationsportal abgerufen werden.
| 5. | Bestellung eines Jugendbeauftragten |
Die Mitglieder des Stadtrates erhielten folgenden Sachverhalt mit der Sitzungsladung:
„Der Stadtrat hatte in seiner konstituierenden Sitzung Andreas Roppelt zum Jugendbeauftragten der Stadt Baunach bestellt. Mit Schreiben vom 24. November 2023 trat Herr Roppelt vom Amt des Jugendbeauftragten zurück.
Das Amt des Jugendbeauftragten ist nicht in der Gemeindeordnung geregelt. Der Stadtrat kann ein Mitglied des Gremiums, aber auch einen anderen Bürger bzw. eine andere Bürgerin bestellen.
Es empfiehlt sich, die Bestellung bis zum Ende der aktuellen Wahlperiode 2020/2026 vorzunehmen. Der Erste Bürgermeister schlägt vor, den ehemaligen Jugendbürgermeister Max Saffouri zu bestellen.“
Max Saffouri stellte anschließend sich und seine Ideen für das Amt des Jugendbeauftragen vor. Neben der Erstellung des Ferienprogramms möchte er auch mit dem Jugendparlament und JAM eng zusammenarbeiten. Dabei sei es vor allem wichtig, die Jugendlichen zu erreichen. Hier müsse der Jugendbeauftragte präsenter werden, zum Beispiel durch entsprechende Kanäle auf Social-Media-Plattformen.
In der anschließenden Diskussion wurde angeregt, bei den vielen anstehenden Projekten möglicherweise eine oder einen weiteren Jugendbeauftragten zu bestellen.
Beschluss: 15 : 0
Der Stadtrat nimmt den Rücktritt von Andreas Roppelt zur Kenntnis und dankt ihm für seine Arbeit.
Beschluss: 15 : 0
Der Stadtrat bestellt Max Saffouri bis zum Ende der aktuellen Wahlperiode 2020/2026 zum Jugendbeauftragten der Stadt Baunach.
| 6. | 18. Änderung des Flächennutzungs- und Landschaftsplanes für den Bereich des Bebauungsplanes "Priegendorf-West" - Aufstellungsbeschluss, Billigung des Vorentwurfes und Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung |
Die Stadtratsmitglieder erhielten folgenden Sachverhalt mit der Sitzungsladung:
„Für den Bereich des Bebauungsplanes „Priegendorf-West“ muss der Flächennutzungs- und Landschaftsplan zum 18. Mal geändert werden, da sich Bebauungspläne aus dem Flächennutzungsplan entwickeln müssen. Das Planungsbüro hat hierzu einen Vorentwurf erstellt.“
Aufstellungsbeschluss
Beschluss: 15 : 0
Der Stadtrat der Stadt Baunach beschließt die 18. Änderung des Flächennutzungsplanes Baunach im Bereich des Bebauungsplanes „Priegendorf-West“.
Das Gebiet liegt im laufenden Verfahren der Flurbereinigung; die Besitzeinweisung ist bereits erfolgt, deshalb werden im Flächennutzungsplanänderungsverfahren die zukünftigen Flurgrenzen und Flurnummern verwendet. Somit sind die Flurnummer 877 (ganz) und Teilflächen der Flurnummern 268, 37 und 37/1 der Gemarkung Priegendorf betroffen.
Der Geltungsbereich der 18. Flächennutzungsplanänderung umfasst ca. 6.062 m².
Der Geltungsbereich wird wie folgt umgrenzt:
| - | Im Norden/ Nordosten von einem Wirtschaftsweg |
| - | Im Osten/Südosten von gemischter Baufläche |
| - | Im Süden und Westen von landwirtschaftlichen Flächen. |
Die im Flächennutzungsplan als landwirtschaftliche Fläche dargestellte Fläche soll zukünftig als Gemischte Baufläche genutzt werden. Die Stadt Baunach beabsichtigt im nördlichen Geltungsbereich der zukünftigen gemischten Baufläche eine Unterstellhalle für Maschinen für einen örtlichen Betrieb zu ermöglichen.
Der Beschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.
Billigungs- und Auslegungsbeschluss
Beschluss: 15 : 0
Der Stadtrat der Stadt Baunach billigt den Vorentwurf der 18. Änderung des Flächennutzungsplanes in der Fassung vom 07. November 2023. Die Verwaltung wird beauftragt, auf dieser Grundlage die Beteiligungsverfahren nach §§ 3, 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen.
| 7. | Herstellungsbeitragspflicht von fest überdachten Terrassen und Balkonen, Entscheidung zum weiteren Vorgehen nach Beschluss des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofes |
Die Stadtratsmitglieder erhielten folgenden Sachverhalt mit der Sitzungsladung:
„Der Stadtrat hatte sich bereits in seiner Sitzung vom 04. Juli 2023 mit dieser Angelegenheit befasst und den Antrag zur Änderung der Satzung mit 8 : 8 abgelehnt. Es wird angeregt, sich erneut mit dieser Thematik auseinanderzusetzen. Nach Rücksprache mit verschiedenen Gemeinden hat sich gezeigt, dass alle Gemeinden eine entsprechende Satzungsänderung vorbereiten. Hintergrund ist hier vor allem die Frage der Gleichbehandlung, da die Beiträge in der Vergangenheit berechnet wurden und somit Eigentümer bisher schlechter gestellt wurden als künftige Bauherren. Auch die anderen Gemeinden der VG Baunach haben eine entsprechende Satzungsänderung beschlossen, sodass hier auch ein einheitliches Arbeiten ermöglicht werden könnte (die Satzungen sind bisher in dieser Frage identisch).
Nachfolgend der Sachverhalt aus der Sitzung vom 04. Juli 2023:
Die städtischen Beitrags- und Gebührensatzungen zur Entwässerungssatzung und zur Wasserabgabesatzung entsprechen jeweils dem Muster des Bayerischen Gemeindetages. Herstellungsbeiträge werden für die erstmalige Erstellung des jeweiligen Anschlusses erhoben. Beitragsmaßstab ist einerseits die Grundstücksfläche, andererseits wird auch die Geschossfläche des Gebäudes herangezogen. In § 5 Abs. 2 wird die Berechnung der Geschossfläche geregelt. Nach Satz 1 erfolgt die Ermittlung der Geschossfläche nach den Außenmaßen der Gebäude in allen Geschossen. Nach weiteren Regelungen zu den einzelnen Geschossen und Gebäudeteilen besagt Satz 5, dass Balkone, Loggien und Terrassen außer Ansatz bleiben, wenn und soweit sie über die Gebäudefluchtlinie hinausragen.
Dieser Satz 5 ist nun Inhalt eines neuerlichen Beschluss des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofes vom 27. März 2023.
Bisher war die gültige Rechtsauffassung und auch die allgemeine Praxis bei der VG Baunach so, dass die in Satz 5 genannten Gebäudeteile (Balkone, Terrassen, etc.) nur dann nicht für die Beitragsbemessung herangezogen wurden, wenn sie die baurechtlichen Kriterien eines Gebäudes nicht erfüllten.
Gemäß Art. 2 Abs. 2 der Bayerischen Bauordnung sind Gebäude selbstständig nutzbare, überdeckte bauliche Anlagen, die von Menschen betreten werden können. Gebäude benötigen also zwingend ein festes Dach.
Bisher wurden Balkone, Loggien und Terrassen zur Geschossfläche herangezogen, wenn sie entsprechend überdacht waren und somit die Gebäudeeigenschaft besaßen.
Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat in seinem Beschluss aber nun entschieden, dass diese Gebäudeteile auch dann außer Ansatz bleiben, wenn sie die baurechtlichen Kriterien eines Gebäudes erfüllen.
Der Bayerische Gemeindetag teilte in seinem letzten Rundschreiben mit, dass die jeweiligen Satzungsgeber nun entscheiden müssten, wie sie künftig verfahren möchten. Bei einer unveränderten Beibehaltung von § 5 Abs. 2 Satz 5 können beispielsweise Terrassenüberdachungen ab sofort nicht mehr bei der Geschossflächenberechnung berücksichtigt werden. Bei einem Beitragssatz von 15,52 €/m² bei der Entwässerungssatzung und von 3,06 €/m² bei der Wasserabgabesatzung ergibt dies bei einer Fläche von 30 m² für eine Terrassenüberdachung Mindereinnahmen von 557,40 € pro Überdachung.
Soll die bisherige Praxis beibehalten werden, überdachte Gebäudeteile für die Beitragsberechnung heranzuziehen, ist eine Änderung der jeweiligen Satzungen erforderlich. Der Bayerische Gemeindetag ist der Auffassung, dass man hier einerseits § 5 Abs. 2 Satz 5 ersatzlos streichen oder aber mit folgendem Zusatz versehen könnte: „Dies gilt nicht für Balkone, Loggien und Terrassen, die die baurechtlichen Kriterien eines Gebäudes erfüllen“.
Aus Sicht der Verwaltung wird empfohlen, die bisherige Berechnungspraxis über eine Satzungsänderung aufrecht zu erhalten. Insbesondere bei der Entwässerungssatzung ist zu bedenken, dass überdachte Anlagen mittels Regenrinnen in die Regenwasser- oder Mischkanäle entwässert werden (anders als Terrassen ohne Dach, bei denen Niederschlagswasser oftmals abfließt und im angrenzenden Garten versickert). Für sie ist somit auch ein Anschluss an die städtische Einrichtung erforderlich, der Herstellungsbeitrag sollte sich daher auch auf sie erstrecken.“
In der anschließenden Diskussion wurden verschiedene Gründe und Aspekte einer möglichen Satzungsänderung erläutert. Gerade vor dem Hinblick der vielfältigen Kostensteigerungen sollte der Verlust von Einnahmen sehr sorgfältig bedacht werden.
Beschluss: 10 : 5
Die bisherige Berechnungspraxis über eine Satzungsänderung wird aufrecht erhalten. Die Herstellungsbeiträge werden herangezogen.
| 8. | Vollzug des Gesetzes über kommunale Zusammenarbeit; Abschluss der Zweckvereinbarung zur Errichtung und zum Betrieb eines gemeinsamen Bauhofes |
Die Mitglieder des Stadtrates erhielten folgenden Sachverhalt mit der Sitzungsladung:
„Die vier Gemeinden der VG Baunach haben beschlossen, das Konzept zur Errichtung und zum Betrieb eines gemeinsamen Bauhofes umzusetzen. Die in Zusammenarbeit mit der Bayerischen Akademie für Verwaltungsmanagement erstellte Zweckvereinbarung wurde allen vier Gremien vorgestellt und ist dieser Vorlage als Anlage beigefügt.“
Der Vorsitzende stellte die Inhalte der Zweckvereinbarung, die von allen vier Gemeinden beschlossen sowie vom Landratsamt Bamberg genehmigt werden muss, vor. In der anschließenden Diskussion wurde hervorgehoben, dass die Stelle des Betriebsleiters von größter Bedeutung sei.
Beschluss: 15 : 0
Der Stadtrat der Stadt Baunach hat Kenntnis vom Entwurf des öffentlich-rechtlichen Vertrages über eine Zweckvereinbarung zur Errichtung und zum Betrieb eines gemeinsamen Bauhofes zusammen mit der Gemeinde Gerach, der Gemeinde Reckendorf, der Gemeinde Lauter und der Verwaltungsgemeinschaft Baunach und billigt diesen vollinhaltlich und ohne Vorbehalte. Der Zweite Bürgermeister wird ermächtigt, die Zweckvereinbarung für die Stadt Baunach abzuschließen. Die Zweckvereinbarung soll nach Zustimmung aller beteiligten Gemeinden zum 01. Januar 2025 in Kraft treten.
| 9. | Gemeinsame Klärschlammtrocknung am MHKW Bamberg |
Die Stadtratsmitglieder erhielten folgenden Sachverhalt mit der Sitzungsladung:
„MHKW Bamberg plant eine Klärschlammtrocknungsanlage für die Stadt und Landkreis zu errichten.
Für die Ermittlung der Grundlagen der Genehmigungsplanung wird in einem ersten Schritt (15.12.2023) abgefragt, ob das weitere Vorgehen im Rahmen einer interkommunalen Zusammenarbeit beabsichtigt wird:
| a) | Interkommunale Zusammenarbeit angestrebt wird |
| b) | Noch keine Festlegung des weiteren Vorgehens |
| c) | Ausschreibung der Dienstleistung, Eigenleistung, u.a. wird bevorzugt. |
Die endgültige Festlegung soll erst Ende März 2023 erfolgen.
Weitere Informationen können aus der Präsentation und sowie der Erläuterung entnommen werden.“
Beschluss: 15 : 0
Die Stadt Baunach hat Interesse an der interkommunalen Entsorgung am Müllheizkraftwerk und bittet um Beteiligung im Verfahren.
| 10. | Sonstiges - Anfragen gemäß § 31 GeschO |
| 10.1. | Hochwasserschutz |
Der Zweite Bürgermeister informierte darüber, dass die errichteten Hochwassermaßnahmen bei der vergangenen Hochwasserlage gut funktioniert hätten. Er bedankte sich im Namen der Bürgerinnen und Bürger für die getätigten Investitionen.
| 10.2. | Funkmast Priegendorf |
Der Vorsitzende: