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Mitteilungsblatt Verwaltungsgemeinschaft Baunach
Ausgabe 7/2026
Amtliche Bekanntmachungen
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HUNDE AN DIE LEINE

März bis Juli ist Brut- und Setzzeit für unsere heimischen Wildtiere. Sie ist in der Natur die Kinderstube unserer heimischen Wildtiere. Schon geringste Störungen etwa durch freilaufende Hunde können die natürliche Entwicklung der Jung- und Elterntiere erheblich beeinträchtigen und sogar tödliche Folgen haben.

Daher sind Hunde während dieser Brut- und Setzzeit (März bis Ende Juli) an die Leine zu nehmen.

Nach dem bayerischen Naturschutzgesetz hat jeder das Recht zum Genuss der Naturschönheiten und zur Erholung in der freien Natur. Bei Ausübung dieses Rechts ist jedoch jedermann verpflichtet, mit der Natur und der Landschaft pfleglich umzugehen und auf die Belange der Eigentümer und Nutzungsberechtigen Rücksicht zu nehmen.

Landwirtschaftlich genutzte Flächen dürfen während der Nutzzeit nur auf vorhandenen Wegen betreten werden.

Bitte bleiben Sie daher auf den Wegen und lassen Sie den Wildtieren ihre Rückzugsgebiete an Feldrändern, in Hecken und Wiesen.

Verwenden Sie die Hundekotbeutel!

Eine Verunreinigung der öffentlichen Straßen und Wege durch Hundekot ist nicht nur ärgerlich, sondern auch gem. § 3 II b Straßenreinigungsverordnung der Gemeinde Reckendorf verboten. Das fahrlässige oder vorsätzliche Verunreinigen kann nach §13 Nr. 1 der Straßenreinigungsverordnung mit einer Geldbuße von bis zu 1.000 € bestraft werden.

An zahlreichen Stellen am Ortsrand haben wir kostenfreie Hundebeutel-Stationen aufgestellt. Bitte nutzen Sie diese und entfernen Sie - neben anderem Müll auf Straßen und Wegen - auch den Kot des Hundes in Feldern, Wiesen und Hecken. Verunreinigte Ernte und Futter kann für Mensch und Tier eine erhebliche gesundheitliche Gefahr darstellen.