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Mitteilungsblatt Verwaltungsgemeinschaft Baunach
Ausgabe 8/2024
Amtliche Bekanntmachungen
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Regierung von Oberfranken Höhere Naturschutzbehörde

Managementpläne für die NATURA 2000-Gebiete "Maintal von Staffelstein bis Hallstadt" (FFH) und "Täler von Oberem Main, Unterer Rodach und Steinach" (SPA) liegen vor

Im Februar 2024 wurden den beteiligten Kommunen und Fachbehörden die fertiggestellten Managementpläne für die NATURA 2000-Gebiete "Maintal von Staffelstein bis Hallstadt" (FFH) und "Täler von Oberem Main, Unterer Rodach und Steinach" (EU-Vogelschutzgebiet/SPA) durch die Regierung von Oberfranken übergeben.

Die Pläne werden dauerhaft in den Rathäusern der beteiligten Kommunen sowie an den Unteren Naturschutzbehörden im Landratsamt Bamberg und Lichtenfels sowie in den Ämtern für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (AELF) Bamberg und Coburg-Kulmbach zur Einsichtnahme vorgehalten.

Außerdem sind die Pläne in Kürze auch im Internet auf der Seite des Bayerischen Landesamts für Umwelt www.lfu.bayern.de/natur/natura2000_managementplaene/index.htm einsehbar.

Aufgabe von NATURA 2000 ist es, das europäische Naturerbe zu bewahren und die Gebiete europäischen Ranges in ihrem guten Zustand zu erhalten. Aus diesem Grund werden in Bayern mit allen Beteiligten vor Ort sogenannte Managementpläne erarbeitet. Für die vorliegenden Pläne fanden mehrere Öffentlichkeitsveranstaltungen statt. Die Managementpläne zeigen auf, welche Maßnahmen im NATURA 2000-Gebiet notwendig sind, um einen günstigen Erhaltungszustand der Lebensraumtypen und Arten zu gewährleisten oder wiederherzustellen.

Der Managementplan ist Leitlinie des staatlichen Handelns. Für die Grundeigentümer und Bewirtschafter trägt er zur Planungssicherheit bei. Es besteht für Grundeigentümer und Nutzer keine Verpflichtung, die Maßnahmen des Managementplans umzusetzen. Sie sollen auf freiwilliger Basis und v. a. im Rahmen von Förderprogrammen umgesetzt

werden. Rechtsverbindlich ist jedoch das gesetzliche Verschlechterungsverbot (§§ 33 und 34 Bundesnaturschutzgesetz), das unabhängig vom Managementplan gilt. Alle Maßnahmen, die zu einer erheblichen Verschlechterung der NATURA 2000-Lebensraumtypen und -Arten führen, sind demnach verboten. Ob Vorhaben in Konflikt mit dem Verschlechterungsverbot geraten können, muss jeweils im konkreten Einzelfall beurteilt werden. Hierzu, wie auch zur Umsetzung der Erhaltungsmaßnahmen beraten die zuständigen Unteren Naturschutzbehörden am Landratsamt Bamberg sowie Lichtenfels in Zusammenarbeit mit der Abteilung Forsten am AELF Bamberg sowie Coburg-Kulmbach.

Die Regierung von Oberfranken, höhere Naturschutzbehörde, bedankt sich bei allen Beteiligten für die gute und konstruktive Zusammenarbeit und hofft, mit den Managementplänen zur Erhaltung dieser naturschutzfachlich wertvollen Gebiete beitragen zu können.

Bayreuth, den 15.02.2024
Regierung von Oberfranken
Höhere Naturschutzbehörde
gez. I. Niclas, RAe