Der Stadtrat der Stadt Baunach hat in seiner Sitzung vom 07. Februar 2023 folgende 1. Änderungssatzung der Satzung über Auszeichnungen der Stadt Baunach beschlossen.
Die Änderungssatzung wird nachstehend in vollem Wortlaut amtlich bekannt gemacht.
1. Änderung der Satzung
über Auszeichnungen der Stadt Baunach
vom 22.02.2023
Die Stadt Baunach erlässt aufgrund von Art. 23 und Art. 24 Abs. 1 Nr. 1 und Abs. 2 und 3 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 22. August 1998 (GVBl. S. 796, BayRS 2020-1-1-I), die zuletzt durch § 2 des Gesetzes vom 9. Dezember 2022 (GVBl. S. 674) geändert worden ist, folgende
1. Änderungssatzung:
§ 1
Änderungen
| Die Satzung über Auszeichnungen der Stadt Baunach vom 05. April 1983 (veröffentlicht im Amtsblatt Nr. 15/83 vom 14. April 1983) wird wie folgt geändert: | |
| 1. | In § 1 wird Nr. 3 der Aufzählung ersatzlos gestrichen, Nr. 4 wird geändert zu Nr. 3. |
| 2. | In § 3 wird nach dem bisherigen Text ein weiterer Absatz mit folgendem Inhalt eingefügt: „Der goldene Ehrenring wird an Persönlichkeiten verliehen, die dem Stadtrat als dessen Mitglied mindestens 24 Jahre angehört haben.“ Der bisherige Text bleibt unverändert und wird Absatz 1. |
| 3. | § 4 wird ersatzlos gestrichen. Die Paragraphen 5 bis 11 rücken in ihrer Nummerierung jeweils um eine Ziffer nach vorne. |
| 4. | In § 9 (künftig § 8) wird die Passage „, der Ehrenteller“ ersatzlos gestrichen. |
| 5. | § 12 wird ersatzlos gestrichen. Die Paragraphen 13 bis 16 rücken in ihrer Nummerierung jeweils um zwei Ziffern nach vorne. |
| 6. | In § 14 (künftig § 12) wird im ersten Satz die Passage „der Erste Bürgermeister, seine Stellvertreter oder ein Drittel der Stadtratsmitglieder“ gestrichen und ersetzt durch „die Mitglieder des Stadtrates“. |
| 7. | In § 15 (künftig § 13) wird im dritten Satz die Passage „, der Ehrenteller“ ersatzlos gestrichen. |
§ 2
Inkrafttreten
Diese 1. Änderungssatzung tritt eine Woche nach ihrer amtlichen Bekanntmachung in Kraft.
Baunach, den 22.02.2023
STADT BAUNACH