Der Stadtrat der Stadt Baunach hat in seiner Sitzung vom 07. Februar 2023 folgende Satzung über die Auszeichnung verdienter Sportlerinnen und Sportler sowie Sportförderinnen und Sportförderer beschlossen.
Die Satzung wird nachstehend in vollem Wortlaut amtlich bekannt gemacht.
Satzung
über die Auszeichnung verdienter Sportlerinnen und Sportler
sowie Sportförderinnen und Sportförderer
(Sportlerinnen- und Sportlersatzung)
vom 22.02.2023
Die Stadt Baunach erlässt aufgrund von Art. 23 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 22. August 1998 (GVBl. S. 796, BayRS 2020-1-1-I), die zuletzt durch § 2 des Gesetzes vom 9. Dezember 2022 (GVBl. S. 674) geändert worden ist, folgende Satzung
§ 1
Allgemeines
Die Stadt Baunach verleiht jährlich Urkunden und Medaillen für herausragende sportliche Leistungen sowie ehrenamtlich Tätige, die sich durch ihr Engagement besondere Verdienste um den Sport in Baunach erworben haben.
§ 2
Kandidatinnen und Kandidaten
| (1) Geehrt werden | |
| 1. | Einzelsportlerinnen und Einzelsportler aus der Stadt Baunach, |
| 2. | Sportlerinnen und Sportler eines Baunacher Vereins, |
| 3. | Mannschaften eines Baunacher Vereins sowie |
| 4. | Persönlichkeiten, die sich in besonderer Weise um den Sport verdient gemacht haben; dabei handelt es sich insbesondere um Übungsleiterinnen und Übungsleiter oder Vereinsfunktionärinnen und Vereinsfunktionäre. |
(2) Die Ehrung natürlicher Personen kann auch posthum erfolgen.
§ 3
Auszeichnungen
(1) Die Sportmedaille der Stadt Baunach können Kandidatinnen und Kandidaten nach § 2 Nr. 1, 2 und 3 erhalten.
(2) Eine Ehrungsurkunde können Kandidatinnen und Kandidaten nach § 2 Nr. 4 erhalten.
§ 4
Sportmedaille
Die Sportmedaille trägt auf der Vorderseite das Wappen der Stadt Baunach und die Inschrift „Sportlerehrung – Stadt Baunach“
§ 5
Voraussetzungen
(1) Die Sportmedaille wird für herausragende sportliche Leistungen im Rahmen einer offiziellen Meisterschaft einer anerkannten Sportart verliehen. Die Meisterschaft muss von einem dem Deutschen Sportbund angeschlossenen Fachverband oder von einer internationalen Dachorganisation der Sportfachverbände ausgeschrieben sein. Bei der Ehrung werden Wettbewerbe von Aktiven und Jugendmannschaften berücksichtigt.
| (2) Einzelsportlerinnen und Einzelsportler werden mit der Sportmedaille für folgende herausragende Leistungen geehrt: | |
| • | Teilnahme an Olympischen Spielen, Welt- oder Europameisterschaften, |
| • | Erreichen eines Welt-, Europa- oder Deutschen Rekordes, |
| • | Mitwirkung in der ersten Vertretung einer Nationalmannschaft, |
| • | Erreichen des ersten, zweiten oder dritten Platzes einer Deutschen oder Bayerischen Meisterschaft oder |
| • | Erreichen des ersten Platzes einer Bezirks- oder Kreismeisterschaft. |
| (3) Mannschaften werden mit der Sportmedaille für folgende herausragende Leistungen geehrt: | |
| • | Meister in der jeweiligen Spielklasse oder |
| • | Aufstieg in die nächsthöhere Spielklasse. Bei wiederholtem Auf- und Abstieg in dieselbe Spielklasse erfolgt die Ehrung nur einmal innerhalb eines Zeitraumes von sechs Jahren. Diese Zeitbeschränkung gilt nicht für Jugendmannschaften. |
(4) Eine Mannschaft besteht aus der Anzahl von Personen, die die jeweils gültige Spielregel der entsprechenden Disziplin vorschreibt. Trainerinnen und Trainer sowie Ersatzspielerinnen und Ersatzspieler sind Teil der Mannschaft.
(5) Bei der Erringung mehrerer herausragender sportlicher Leistungen in einem Jahr wird nur eine Sportmedaille je Sportart verliehen, und zwar für die beste Platzierung.
(6) Die Ehrungsurkunde wird für sonstige herausragende Leistungen auf dem sportlichen Sektor verliehen. Voraussetzung für die Verleihung ist eine mindestens zehnjährige Tätigkeit.
§ 6
Verfahren
| (1) Die sporttreibenden Vereine sowie Mitglieder des Stadtrates können Vorschläge zur Auszeichnung bis spätestens 31. August des Jahres bei der Stadt Baunach einreichen. Die Vorschläge auf Auszeichnung sind mit folgenden Angaben einzureichen: | |
| a) | Name, Vorname, Geburtsdatum, Anschrift, |
| b) | Nachweis für die erbrachten Leistungen sowie |
| c) | bei Vorschlägen auf Verleihung der Ehrungsurkunde eine ausführliche Begründung und Übersicht über die Tätigkeit. |
(2) Die eingegangenen Vorschläge werden von der Verwaltung anhand dieser Satzung geprüft. Über die vorgeschlagenen Auszeichnungen entscheidet der Stadtrat in nichtöffentlicher Sitzung. Ein Rechtsanspruch auf Verleihung besteht nicht.
§ 7
Ehrung
Die Verleihung der Sportmedaillen und Ehrungsurkunden erfolgt im Rahmen eines Festaktes der Stadt Baunach. Die Ehrungen nimmt der Erste Bürgermeister oder von ihm beauftragte Personen vor.
§ 8
Aberkennung
Die Stadt Baunach kann verliehene Auszeichnungen aufgrund von unwürdigen Verhaltens wieder aberkennen. Die Aberkennung bedarf einer Zwei-Drittel-Mehrheit der stimmberechtigten Mitglieder des Stadtrates.
§ 9
Inkrafttreten
Diese Satzung tritt eine Woche nach ihrer amtlichen Bekanntmachung in Kraft.
Baunach, den 22.02.2023
STADT BAUNACH