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Amts- und Mitteilungsblatt für den Markt Bechhofen
Ausgabe 1/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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Heranziehungsbescheide für die Grundsteuer 2023

Die Gemeinde Bechhofen teilt mit, dass im Jahr 2023 nicht für jedes grundsteuerpflichtige Objekt ein Bescheid über die Grundsteuer A und B erlassen wird.

Es gelten grundsätzlich die zugestellten Grundsteuerbescheide mit den ausgewiesenen Fälligkeiten unverändert weiter.

Die Festsetzung der Grundsteuer A und B erfolgt nach § 27 Absatz 3 Grundsteuergesetz (GrStG). Mit der Bekanntmachung tritt für den Steuerpflichtigen die gleiche Rechtswirkung ein, wie wenn ihm an diesem Tage ein schriftlicher Bescheid zugegangen wäre.