Markt Bechhofen‚ den 11.01.2024
AZ.: III/5-UW
Vollzug des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG), des Bayer. Wassergesetzes (BayWG) und des Bayer. Verwaltungsverfahrensgesetzes (BayVwVfG);
Einleiten von Niederschlagswasser aus dem BG „An der Feuchtwanger Straße" in den Moosgraben durch das Kommunalunternehmen Bechhofen.
Das Landratsamt Ansbach hat im Bescheid vom 11.12.2023, Az. 6411.01-0400/0003 SG 43gr die gehobene Erlaubnis für die Einleitung von Niederschlagswasser aus dem Wohnbaugebiet „Am Kirchweg“ in den Moosklingengraben in Großenried durch das Kommunalunternehmen Markt Bechhofen, Landkreis Ansbach befristet bis 31.12.2043 erteilt
Eine Ausfertigung des Bescheides mit Rechtsbehelfsbelehrung und den zugrundeliegenden Antragsunterlagen liegt zur allgemeinen Einsicht bei der Marktgemeinde Bechhofen im Bauamt (Zimmernr.: 14) in der Zeit vom 22.01.2024 bis zum 06.02.2024 während der Dienststunden aus.
| Mo. + Di. | 08:00 bis 12:30 Uhr und von 14:00 bis 16:00 Uhr |
| Mi. + Fr. | 08:00 Uhr bis 12:30 Uhr |
| Do. | 08:00 bis 12:30 Uhr und von 14:00 bis 18:00 Uhr |
Der Bescheid wurde dem Antragsteller zugestellt. Mit Ende der Auslegefrist gilt der Bescheid auch gegenüber den übrigen Betroffenen als zu gestellt.