Der Antrag auf Vereinspauschale ist mit allen Angaben und Anlagen bis spätestens Montag, 3. März 2025, an das Landratsamt Ansbach, Sachgebiet 21, Frau Schilffarth, Crailsheimstraße 1, 91522 Ansbach, einzureichen.
Wie bisher muss der Antrag vollständig sein, d. h. alle erforderlichen Angaben und Anlagen enthalten. Es handelt sich bei der Stichtagsregelung um eine sog. Ausschlussfrist.
Die Vorlage von „Erklärungen zur Einreichung von Lizenzen“ ist ab dem Förderjahr 2024 nicht mehr erforderlich. Lediglich bei der Aufteilung einer Lizenz auf zwei Vereine ist die in der Anlage beigefügte Erklärung zur Teilung von Lizenzen beizulegen.
Bei Vorliegen einer höchstwertigen Lizenz soll/muss nur noch diese eingereicht werden. Die Einreichung der Grundlizenz ist hier nicht mehr nötig.
Nähere Informationen können bei der zuständigen Sachbearbeiterin, Frau Schilffarth, unter der Telefonnummer 0981/468-2104 eingeholt werden.