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Amts- und Mitteilungsblatt für den Markt Bechhofen
Ausgabe 1/2025
Amtliche Bekanntmachungen
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Amtliche Bekanntmachungen

In der Dienstversammlung am 01.02.2025 um 19.00 Uhr im evangelischen Gemeindehaus Thann werden der Kommandant und der stellvertretende Kommandant der Freiwilligen Feuerwehr Thann-Winkel gewählt.

Es ergeht hiermit die Einladung an alle aktiven Feuerwehrdienst leistenden Mitglieder und Feuerwehranwärter, die das 16. Lebensjahr vollendet haben.

Nach Artikel 8 Absätze 2, 3 und 5 Satz 2 des Bayer. Feuerwehrgesetzes (BayFwG) sind der Kommandant und der stellvertretende Kommandant aus der Mitte der Wahlberechtigten auf sechs Jahre zu wählen. Wahlberechtigt sind alle Feuerwehrdienstleistenden, die das 16. Lebensjahr vollendet haben. Gewählt werden kann, wer nach Vollendung des 18.

Lebensjahres mindestens vier Jahre in einer Feuerwehr Dienst geleistet und die vorgeschriebenen Lehrgänge mit Erfolg besucht hat.

Wahlvorschläge sind in der Dienstversammlung zu machen. Gewählt wird mittels Stimmzettel in geheimer Abstimmung. Gewählt ist, wer mehr als die Hälfte der abgegebenen gültigen Stimmen erhält. Erhält kein Bewerber eine Mehrheit, so findet Stichwahl statt. Der Gewählte bedarf der Bestätigung durch die Gemeinde.