Viele Hundebesitzer sind sich nicht darüber bewusst, dass die Tiere ihre Notdurft weder in privaten Vorgärten noch in landwirtschaftlich genutzten Wiesen und Äckern verrichten dürfen und ein Betretungsverbot für landwirtschaftliche Flächen innerhalb der Vegetationsperiode besteht:
So dürfen landwirtschaftlich genutzte Flächen in der Zeit zwischen Saat und Ernte, bei Grünland in der Zeit des Aufwuchses und der Mahd bzw. Beweidung nicht betreten werden. Verstöße hiergegen können nach dem Bayerischen Naturschutzgesetz sogar mit einer Geldbuße bis zu 25.000 € geahndet werden. Auch wer seine Tiere, für die er verantwortlich ist, außerhalb eingezäunter Grundstücke ohne genügende Aufsicht oder Sicherung laufen lässt, begeht, wenn dadurch die Nutzung eines fremden landwirtschaftlichen Grundstückes gefährdet bzw. eingeschränkt ist, eine Ordnungswidrigkeit.
Allgemein gilt, dass die freie Landschaft keine Müllkippe ist: Unberührt von den Vorgaben des Bayerischen Naturschutzgesetzes haben die betroffenen Landwirte nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch sowohl einen Unterlassungs- als auch einen Schadensersatzanspruch wegen der erfolgten Verunreinigung der landwirtschaftlichen Grundstücke und Kulturen. Der allzu sorglose Hundespaziergang in der Feldflur kann für den Hundehalter also eine äußerst kostspielige Sache werden.
Wir bitten daher alle Hundehalter darum, ihre Tiere in ihrem Grundstück auslaufen zu lassen oder den Hundekot auf Wegen und in fremden Grundstücken wieder mit nach Hause zu nehmen - Hundekotbeutel erhalten Sie kostenlos im Bürgerbüro des Rathauses oder an den speziell hierfür aufgestellten Säulen für Hundekotbeutel.
Bitte führen Sie sich die Auswirkungen, auch für Sie selbst als Verbraucher, z. B. bei Gemüse- und Salatanbau, aber auch bei Wiesenflächen, die für die Milchproduktion als Grundlage genutzt werden, vor Augen und haben Sie Verständnis dafür, dass der Hundekot gerade in landwirtschaftlichen Grundstücken dazu führt, dass Erntegüter verunreinigt werden. Für die auf solche Art betroffenen Landwirte zieht dies erhebliche finanzielle Einbußen nach sich und auch für Sie als Verbraucher steht das Thema „Appetitlichkeit“ ganz sicher im Vordergrund.
Wir möchten Sie als Hundebesitzer deshalb bitten und an alle Hundehalter, die in der Natur Erholung suchen, appellieren, das Betreten der Kulturen zu unterlassen und auf den vorhandenen Wirtschaftswegen zu bleiben. Vielen Dank!