Im Rahmen einer Verkehrsschau mit dem Landratsamt Ansbach, dem staatlichen Bauamt und der Polizei wurde festgestellt, dass der Rückbau der Geschwindigkeitsbegrenzung in der Ortsdurchfahrt Thann (Bushaltestelle in Richtung Brücke) nach Abschluss der Brückenbaumaßnahme vergessen wurde. Die rechtliche Grundlage für die Geschwindigkeitsreduzierung ist in diesem Bereich mit Abschluss der Baumaßnahme weggefallen.
Eine Anordnung für eine dauerhafte Geschwindigkeitsreduzierung ist nach den derzeitigen rechtlichen Gegebenheiten nicht möglich, weder kann die Bushaltestelle diese begründen noch die verkehrliche Belastung, noch liegt ein Unfallschwerpunkt in diesem Bereich vor.
Daher hat das Landratsamt Ansbach den Rückbau dieser Geschwindigkeitsreduzierung angeordnet und durchgeführt.