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Amts- und Mitteilungsblatt für den Markt Bechhofen
Ausgabe 12/2026
Amtliche Bekanntmachungen
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Amtliche Bekanntmachungen

Nach der Bayerischen Gemeindeordnung (BayGO) können in Gemeindeteilen, die am 18.01.1952 noch selbständige Gemeinden waren und im aktuellen Marktgemeinderat nicht mit einem Mitglied vertreten sind, Ortssprecher gewählt werden. Dies betrifft konkret die Alt-Gemeinden Liebersdorf, Mörlach, Thann und Waizendorf.

Ortssprecher dienen dazu, die Interessen ihrer Ortsteile gegenüber dem Marktgemeinderat und dem Bürgermeister zu vertreten.

Auf Antrag eines Drittels der ansässigen Gemeindebürgerinnen und Gemeindebürger hat der Erste Bürgermeister eine Ortsversammlung im betreffenden Gemeindeteil einzuberufen. Die Anträge sind zusammen mit der Unterschriftsliste im Rathaus in Bechhofen abzugeben. Der Termin der Ortsversammlung wird durch die Gemeindeverwaltung entsprechend bekannt gemacht.

Die Ortssprecherwahlen finden in geheimer Abstimmung im Rahmen der Ortsversammlungen statt. Wahlberechtigt sind die Gemeindebürger des Ortsteils, die auch bei Gemeinderatswahlen stimmberechtigt wären.

Der Ortssprecher hat das Recht, an Sitzungen des Gemeinderats sowie seiner Ausschüsse teilzunehmen. Dort besitzt jeder Ortssprecher ein Rede- und Antragsrecht, jedoch kein Stimmrecht.

Die Amtszeit des Ortssprechers entspricht regelmäßig der Wahlperiode des Gemeinderats. Ziel des Amtes ist es, die örtliche Mitwirkung und die Interessenvertretung kleinerer Gemeindeteile sicherzustellen.