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Amts- und Mitteilungsblatt für den Markt Bechhofen
Ausgabe 13/2025
Amtliche Bekanntmachungen
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Amtliche Bekanntmachungen

Die Verordnungsänderung sieht in Bezug auf die Gestattungen für den vorübergehenden Alkoholausschank im Rahmen von Veranstaltungen (§ 12 GastG) im Wesentlichen folgende Regelungen vor:

Um die Antragstellung für Gestattungen von Veranstaltungen zu vereinfachen wird die Anzeigefrist auf zwei Wochen verkürzt.

Bis zu diesem Zeitpunkt müssen alle notwendigen Daten mitgeteilt werden. Wenn keine Zweifel am Vorliegen der Genehmigungsvoraussetzung bestehen, wird auf die Erstellung und den Erlass eines Bescheides verzichtet.

Kosten werden in diesen Fällen nicht erhoben wenn die Gemeinde innerhalb von zwei Wochen ab dem Vorliegen aller erforderlichen Unterlagen keine Notwendigkeit einer vertieften Zuverlässigkeitsprüfung sieht.

Die Antragstellung ist per einfacher Mail möglich und wird auch per Mail in Textform gestattet.

Mail an: buergerbuero@markt-bechhofen.de

Ihr Team Bürgerbüro