Im Zeitraum zwischen dem 22.07.2024 und 30.08.2024 sind die durchschnittlichen Lagewerte (Bodenrichtwerte) für die Grundstücke für das Jahr 2024 gemäß des § 196 BauGB i. V. m. § 12 BayGaV in der Marktgemeinde Bechhofen, jeweils von Montag bis Freitag während der Dienststunden, im Zimmer-Nr. 14 OG, einsehbar.
Jedermann hat das Recht, auch nach Ablauf der öffentlichen Auslegung, bei der Geschäftsstellte des Gutachterausschusses Landratsamt Ansbach Auskunft zu verlangen, § 196 Abs. 3 BauGB.
Diese Auskünfte sind außerhalb der Auslegefrist kostenpflichtig. Sie sind per Mail über die Geschäftsstelle des Gutachterausschusses (gaa@landratsamt-ansbach.de) oder telefonisch (0981/468-1052) im Landratsamt Ansbach, Crailsheimstraße 1, 91522 Ansbach zu beantragen.
Wir weißen Sie zudem darauf hin, dass ab September 2024 die Richtwertzonen samt Bodenrichtwerte des kompletten Landkreises Ansbachs auf der Internetseite http://bodenrichtwerte.bayern.de/ kostenfrei eingesehen werden können.