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Amts- und Mitteilungsblatt für den Markt Bechhofen
Ausgabe 14/2024
Amtliche Bekanntmachungen
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Amtliche Bekanntmachungen

Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB) i. d. Fass. d. Bek. V. 03.11.2017 (BGBI.I S. 3634) sowie der Verordnung über die Gutachterausschüsse, die Kaufpreissammlungen und die Bodenrichtwerte nach dem Baugesetzbuch (Gutachterausschussverordnung – BayGaV) v. 05.04.2005 (GVBI. S. 88)

Im Zeitraum zwischen dem 22.07.2024 und 30.08.2024 sind die durchschnittlichen Lagewerte (Bodenrichtwerte) für die Grundstücke für das Jahr 2024 gemäß des § 196 BauGB i. V. m. § 12 BayGaV in der Marktgemeinde Bechhofen, jeweils von Montag bis Freitag während der Dienststunden, im Zimmer-Nr. 14 OG, einsehbar.

Jedermann hat das Recht, auch nach Ablauf der öffentlichen Auslegung, bei der Geschäftsstellte des Gutachterausschusses Landratsamt Ansbach Auskunft zu verlangen, § 196 Abs. 3 BauGB.

Diese Auskünfte sind außerhalb der Auslegefrist kostenpflichtig. Sie sind per Mail über die Geschäftsstelle des Gutachterausschusses (gaa@landratsamt-ansbach.de) oder telefonisch (0981/468-1052) im Landratsamt Ansbach, Crailsheimstraße 1, 91522 Ansbach zu beantragen.

Wir weißen Sie zudem darauf hin, dass ab September 2024 die Richtwertzonen samt Bodenrichtwerte des kompletten Landkreises Ansbachs auf der Internetseite http://bodenrichtwerte.bayern.de/ kostenfrei eingesehen werden können.