Im öffentlichen Teil der letzten Marktgemeinderatssitzung am 26.06.2024 wurde der Bauantrag „Einrichtung einer Unterkunft für Flüchtlinge in einem ehem. Produktions- und Bürogebäudes“ in Königshofen, eingereicht durch Bauherr Connect PE GmbH (vertr. durch Herrn Oliver Bledt), behandelt.
Nach Erörterung durch die Mitglieder des Marktgemeinderats wurde der Antrag aufgrund entgegenstehender Festsetzungen des Bebauungsplans sowie der damit nicht einzuhaltenden städtebaulichen Ziele einstimmig abgelehnt.
Gemäß Betreibervertrag zwischen dem Eigentümer und dem Landratsamt wäre eine Belegung von bis zu 95 Personen möglich (Amts- und Mitteilungsblatt Nr.6 vom 28.03.2024).
Durch Konkretisierung des Vorhabens als Flüchtlingsunterkunft ergibt sich für die höhere Verwaltungsbehörde die Pflicht, § 246 BauGB (Sonderregelungen für Flüchtlingsunterkünfte) zu prüfen und ggf. von der momentanen Veränderungssperre sowie genannten Vorschriften in erforderlichem Umfang abzuweichen und schließlich die Unterkunft zu ermöglichen.
Die weitere Entwicklung bleibt somit abzuwarten. Sollte eine Baugenehmigung von höherer Ebene in Aussicht gestellt werden, wird die Marktgemeinde alle Beteiligten dazu einladen, für Fragen bei einer entsprechenden Informationsversammlung zur Verfügung zu stehen.