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Amts- und Mitteilungsblatt für den Markt Bechhofen
Ausgabe 14/2025
Amtliche Bekanntmachungen
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Amtliche Bekanntmachungen

Leider müssen wir beobachten, dass die Ablagerungen vor den Alttextiliencontainern zunehmen.

Dies ist verboten!

Alttextilien sind Wertstoffe, die nur bei trockener Lagerung genutzt werden können, ansonsten werden diese zu Abfall und müssen kostenpflichtig entsorgt werden. Sollte der Container voll sein, nehmen Sie bitte Ihre Altkleidersäcke wieder mit nach Hause, um sie zu einem späteren Zeitpunkt abzugeben.

Leider müssen wir deshalb aus gegebenem Anlass darauf hinweisen, dass Ablagerungen vor den Containern zur Anzeige gebracht werden und ein Bußgeld plus Bezahlung der Entsorgungskosten nach sich ziehen.

Wir bitten um Ihr Verständnis und Ihre Mithilfe.