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Amts- und Mitteilungsblatt für den Markt Bechhofen
Ausgabe 15/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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Bekanntmachung

Wasserrecht;

Antrag auf wasserrechtliche Erlaubnis für die Einleitung von Niederschlagswasser zur Entwässerung des Geh- und Radweges Lammelbach – Lettenmühle – Reichenau – Sachsbach im Zuge der Kreisstraße AN 54

Antragsteller:

Markt Bechhofen, Martin-Luther-Platz 1,

91572 Bechhofen

Für diese Maßnahme beantragte die Marktgemeinde Bechhofen unter Vorlage von Planunterlagen beim Landratsamt Ansbach die Durchführung des wasserrechtlichen Verfahrens zur Erteilung einer beschränkten Erlaubnis.

Das Vorhaben wird hiermit bekanntgemacht, um Beteiligten, deren Belange durch das Vorhaben berührt werden, gem. Art. 28 BayVwVfG die Gelegenheit zu geben, sich zu den für die Entscheidung erheblichen Tatsachen zu äußern.

Die entsprechenden Planunterlagen liegen einen Monat vom, 07.08.2023 bis 08.09.2023 (einschließlich der genannten Tage) bei der Verwaltung des Marktes Bechhofen, Zimmer 14, 1.Stock, während der Dienststunden von

Montag bis Freitag 8:00 - 12:30 Uhr

Montag und Dienstag 13:30 - 16:00 Uhr

Donnerstag 13:30 - 18:00 Uhr

zur Einsicht auf.

Jeder, dessen Belange durch das Vorhaben berührt werden, kann bis spätestens zwei Wochen nach Ablauf der Auslegungsfrist, das ist bis zum 25.09.2023 bei der Verwaltung des Marktes Bechhofen oder beim Landratsamt Ansbach, Sachgebiet 43 - Wasserrecht, Crailsheimstraße 1, 91522 Ansbach, schriftlich oder zur Niederschrift etwaige Einwendungen gegen das Vorhaben erheben.

Das Gutachten für das wasserrechtliche Verfahren wird, vor allem um etwaige Einwendungen berücksichtigen zu können, erst nach der Auslegung erstellt.

In Einwendungen, die von mehr als 50 Personen auf Unterschriftslisten unterzeichnet oder in Form vervielfältigter gleichlautender Texte eingereicht werden, ist ein Unterzeichner mit Namen, Beruf und Anschrift als Vertreter der übrigen Unterzeichner für das Verfahren zu bezeichnen, soweit er nicht von ihnen als Bevollmächtigter bestellt ist. Diese Angaben müssen deutlich sichtbar auf jeder mit einer Unterschrift versehenen Seite enthalten sein.

Schnotz
1. Bürgermeister