Titel Logo
Amts- und Mitteilungsblatt für den Markt Bechhofen
Ausgabe 15/2024
Amtliche Bekanntmachungen
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Amtliche Bekanntmachungen

-hier: Anwesen „Im Seebuck“, 91572 Bechhofen, Gmkg. Sachsbach, FlNr. 1160

Markt Bechhofen 15.07.2024

Az.: 6324.00-0001/0716 SG 43 Bm

Die Gemeinde Bechhofen erlässt auf Grund Art. 70 Bayer. Wassergesetz (BayWG) i. V.m. Art. 26 Bayer.Gemeindeordnung folgende

Bekanntmachung:

Nach Art. 70 BayWG kann für die dort aufgeführten Nutzungsbereiche eine „beschränkte Erlaubnis im vereinfachten Verfahren“ erteilt werden, wenn die jeweiligen Voraussetzungen vorliegen. Von diesen Gewässerbenutzungen ist im Regelfall keine Besorgnis hinsichtlich des Gewässerschutzes zu erwarten. Für das Einleiten von in Kleinkläranlagen behandeltem Hausabwasser bis 8 m³ pro Tag in ein Gewässer kann nach Art. 70 Abs. 1 Nr. 2 BayWG eine wasserrechtliche Erlaubnis im vereinfachten Verfahren erteilt werden, wenn die Einleitung in einem bezeichneten Gebiet liegt und ein Gutachten eines „ankerkannten privaten Sachverständigen in der Wasserwirtschaft – PSW“ über die beantragte Gewässerbenutzung vorliegt.

Das Anwesen „Im Seebuck“, Gmkg. Sachsbach, FlNr. 1160 der Gemeinde Bechhofen befindet sich in einem Gebiet, in dem das Abwasser als langfristige Lösung bzw. auf Dauer direkt in ein Oberflächengewässer eingeleitet wird; als Abwasserreinigung ist hier eine vollbiologische Kleinkläranlage entsprechend den allgemeinen Regeln der Technik erforderlich.

Die Festlegung des bezeichneten Gebietes wird hiermit gemäß Art. 70 BayWG i.V.m. Art. 26 Bayer. Gemeindeordnung ortsüblich bekannt gemacht.

Ein entsprechender Lageplan des o. g. Anwesens kann bei der Gemeindeverwaltung eingesehen werden.

Waidmann
Erster Bürgermeister