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Amts- und Mitteilungsblatt für den Markt Bechhofen
Ausgabe 15/2024
Amtliche Bekanntmachungen
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Amtliche Bekanntmachungen

Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,

wir weisen darauf hin, dass in Wohngebieten gemäß Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung der Betrieb der meisten im Privatgebrauch gängigen Arbeitsmaschinen und -geräte, wie z.B. Rasenmäher und -trimmer, Heckenscheren, Kettensägen oder auch Beton- und Mörtelmischer im Freien an Sonn- und Feiertagen ganztägig sowie an Werktagen in der Zeit von 20 Uhr bis 07 Uhr des Folgetages verboten ist. Freischneider, Grastrimmer/Graskantenschneider sowie Laubbläser und Laubsammler, die nicht mit einem Umweltzeichen nach Artikel 8 der Verordnung Nr. 1980/2000/EG gekennzeichnet sind, dürfen außerdem auch nicht an Werktagen in der Zeit von 07 Uhr bis 09 Uhr, von 13 Uhr bis 15 Uhr und von 17 Uhr bis 20 Uhr betrieben werden.

Wir bitten um Beachtung. Vielen Dank!