Durchführung der frühzeitigen Beteiligungen gem. § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB – Frühzeitige Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung
Der Marktgemeinderat Bechhofen hat in seiner Sitzung am 01.07.2026 die Aufstellung der 12. Änderung des Flächennutzungs- und Landschaftsplans sowie den dazugehörigen Vorentwurf bestehend aus Planblatt und
Begründung beschlossen. Es wurde beschlossen, die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 durchzuführen. Zeitgleich wird auch die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB durchgeführt.
Ziel der Planung ist die Ausweisung neuer Wohnbauflächen im nordöstlichen Bereich des Ortsteils Königshofen a.d. Heide. Vor dem Hintergrund einer positiven Bevölkerungsentwicklung soll damit eine nachhaltige Entwicklung des Ortsteils beschrieben werden.
Der Änderungsbereich „Königshofen Nordost“ befindet sich am nördlichen Siedlungsrand des Ortsteils Königshofen a.d. Heide des Markts Bechhofen. Er umfasst derzeit landwirtschaftlich genutzte Flächen und grenzt im Süden an die Wohngebäude des Wohngebiets südlich der Albert-Schweitzer-Straße an und westlich an die Staatstraße St 2220. Er umfasst die Flurstücke mit den Flurnummern (Fl.Nrn.) 292/3 sowie Teilflächen der Fl.Nrn. 284, 285, 291, 291/2, 292/2, 291/3 und 292, jeweils der Gemarkung Königshofen.
Die Gesamtgröße des Änderungsbereiches beträgt ca. 1,7 ha.
Der vom Planungsbüro Vogelsang / Landschaftsplanung Klebe ausgearbeitete Vorentwurf der 12. Änderung des Flächennutzungs- und Landschaftsplans bestehend aus einer Planzeichnung und einer Begründung liegen in der Zeit vom 23.07.2026 bis 24.08.2026 in der Gemeindeverwaltung der Marktgemeinde Bechhofen, Martin-Luther-Platz 1, 91572 Bechhofen während der allgemeinen Dienststunden öffentlich zur Einsichtnahme aus. Über den Inhalt kann Auskunft verlangt werden.
| Die Öffnungszeiten der Gemeindeverwaltung sind: | |
| Montag: | 8:00 – 12:30 Uhr und 14:00 – 16:00 Uhr |
| Dienstag, Mittwoch: | 8:00 – 12:30 Uhr |
| Donnerstag: | 8:00 – 12.30 und 14:00 – 18:00 Uhr |
| Freitag: | 8:00 – 12.00 Uhr |
Zusätzlich werden die Planunterlagen auf der Internetseite der Marktgemeinde Bechhofen zum Download bereitgehalten:
https://www.markt-bechhofen.de/leben-wohnen/bauen-wohnen/bebauungsplaene
veröffentlicht.
Während der vorgenannten Frist können Bedenken und Anregungen zum Vorentwurf de r Änderung des Flächennutzungs- und Landschaftsplans schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können gemäß §4a Abs. 5 BauGB bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.