Der Marktgemeinderat hat in seiner Sitzung am 09.07.2025 die Aufstellung des Bebauungsplan „Am Bechhofer Weg südlich der Gunzenhausener Straße“ mit integriertem Grünordnungsplan beschlossen gemäß § 30 Abs. 1 BauGB beschlossen.
Zur Umsetzung des Bebauungsplanes in der Gemarkung Birkach hat Dipl. Ing. FH Manfred Jahnke, Freier Landschaftsarchitekt, 74629 Pfedelbach dem Markt Bechhofen einen entsprechenden Planentwurf in der Fassung vom 01.07.2026 vorgelegt.
Die frühzeitige Beteiligung der Bürger nach § 3 Abs. 1 BauGB, fand durch öffentliche Auslegung der Planunterlagen in der Zeit vom 07.01.2026 bis 09.02.2026 statt. Die frühzeitige Behördenbeteiligung gemäß § 4 Abs. 1 BauGB sowie die Beteiligung der Nachbarkommunen erfolgte vom 07.01.2026 bis 09.02.2026. In der Marktgemeinderatssitzung vom 01.07.2026 wurden die durch Stellungnahmen vorgetragenen Einwände, Anregungen und Hinweise behandelt. Der aufgrund der zu berücksichtigenden Belange überarbeitete Bebauungsplan, einschließlich Begründung und den Anlagen
| Anlage 1 | Umweltbericht vom 01.07.2026 |
| Anlage 2 | Relevanzprüfung zum Artenschutz vom 01.07.2026 |
| Anlage 3 | Baugrunderkundung, KP-Ingenieurgesellschaft für Wasser und Boden mbH vom 09.09.2025 |
| Anlage 4 | Verkehrsuntersuchung, Büro Planungsgesellschaft Stadt-Land-Verkehr GmbH vom 02.03.2026 |
| Anlage 5 | schalltechnische Verträglichkeitsuntersuchung, Büro Greiner Nr. 225074/2 vom 18.08.2025 |
| Anlage 6 | Lageplan Zufahrt Edeka vom 19.03.2026 |
| Anlage 7 | Lageplan Bushaltestellen vom 27.05.2026 |
wurde in gleicher Sitzung vom Marktgemeinderat gebilligt.
Geltungsbereich
Der Geltungsbereich umfasst ca. 2,18 ha.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes einschl. Erschließung liegt am südöstlichen Ortsrand von Bechhofen und beinhaltet das Grundstück Fl. Nr. 1069 und Teilflächen der Grundstücke Fl. Nr. 1071,1068,1072,1074/2,1070 und 1070/1 der Gemarkung Birkach in der Gemeinde Bechhofen.
Der Geltungsbereich umfasst eine Fläche von ca. 2,07 ha. Davon sind ca. 80 % Ackerflächen und ca. 20 % Verkehrsflächen.
Das Gebiet wird wie folgt begrenzt:
Im Norden durch die ST 2220 mit anschließenden Wald- und Ackerflächen sowie einem Gewerbegebiet
Im Osten durch landwirtschaftliche Flächen
Im Süden durch eine ehemalige Kläranlage mit anschließenden landwirtschaftlichen Flächen
Im Westen durch eine bestehende Wohnbebauung.
Ziel und Zweck der Planung
Geplant ist der Bau eines Verbrauchermarktes mit einer Verkaufsfläche bis zu 1.200 m², eines Backshops mit Cafébereich mit bis zu 200 m² Verkaufsfläche und eines Getränkemarktes mit einer Verkaufsfläche bis zu 800 m² und deren Erschließung auf einer Grundstücksfläche von ca.11.153 m²
Weiter ist die Ausweisung eines Mischgebietes mit einer Grundstücksfläche von ca. 3.243 m² geplant.
Umweltbezogene Informationen
Gemäß § 2 Abs. 4 BauGB wurde zu den Belangen des Umweltschutzes für das Planverfahren eine Umweltprüfung durchgeführt.
| Der Umweltbericht enthält folgende Informationen und Aussagen: | |
| • | Übergeordnete Planungen- und Umweltbelange |
| • | Beschreibung der Umwelt und ihrer Bestandteile (Bestandsanalyse der Schutzgüter Mensch, Pflanzen und Tiere, Boden, Wasser, KIima/Luft, Landschaftsbild und Erholung Kultur und sonstige Sachgüter sowie Wechselwirkungen zwischen den Schutzgütern |
| • | Anlagenbedingte, baubedingte, und betriebsbedingte Wirkfaktoren und Auswirkungen der Planung auf Schutzgüter |
| • | Alternative Planungsmöglichkeiten |
| • | Naturschutzfachliche Eingriffsermittlung |
| • | Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen sowie Ausgleichsmaßnahmen |
| • | Naturschutzfachliche Kompensationsmaßnahmen |
| Nachfolgende umweltbezogene Informationen sind in der artenschutzrechtlichen Prüfung enthalten: | |
| • | Tierökologisch relevante Elemente Einschätzung zu Potenziellen Vorkommen planungsrelevanter Artengruppen |
| • | Vorkommen von Vogelarten und Fledermäusen |
| Nachfolgende umweltbezogene Informationen sind im Geotechnischen Bericht enthalten: | |
| • | Bodenkenndaten/Bodenklassen, Hydrogeologische Verhältnisse, Wasserhaltung/Bauwerksabdichtung Straßen-/Kanalbau, Baugruben und Böschung, Gründung. |
Im Rahmen der Beteiligungsschritte gemäß § 3 Abs. 1 BauGB sowie § 4 Abs. 1 BauGB sind Stellungsnahmen zu folgenden Themen eingegangen:
| • | Stellungnahme von Bürger 1 zur Gültigkeit, Notwendigkeit, Bürgerbeteiligung, Lärm- und Sichtschutz, Grundwasser, Flächenversiegelung, Artenschutz (Schutzgut Mensch; Boden, Wasser, Fläche, Landschaft, ökologische Ausgleich, Tiere und Pflanzen) |
| • | Stellungnahme von Bürger 2 zur Erschließung in Bezug auf Lage im Raum, Notwendigkeit, Landschaftsbild, Lärm- und Sichtschutz, erhöhtes Verkehrsaufkommen und Verkehrssicherheit (Schutzgut Mensch, Boden und Fläche sowie Landschaft und Erholung) |
| • | Stellungnahme von Bürger 3 zur Notwendigkeit, Erschließung in Bezug auf Lage im Raum, Landschaftsbild, Lärm- und Sichtschutz, erhöhtes Verkehrsaufkommen und Verkehrssicherheit (Schutzgut Mensch, Boden und Fläche sowie Landschaft und Erholung) |
| • | Stellungnahme Regierung von Mittelfranken, Höhere Landesplanung und Regionaler Planungsverband zu den Erfordernissen der Raumordnung für Lebensmittelmärkte, städtebaulich integrierte Standorte (Schutzgüter Boden, Fläche und Mensch) |
| • | Stellungnahme des Landratsamtes Ansbach zu Naturschutz, Brandschutz, Immissionsschutz und (Schutzgut Mensch; Boden, Wasser, Fläche, Landschaft, ökologische Ausgleich, Tiere und Pflanzen) |
| • | Stellungnahme des Wasserwirtschaftsamtes Ansbach (Schutzgut Wasser und Boden) |
| • | Stellungnahme Staatliches Bauamt Ansbach (Schutzgüter Mensch, Boden und Fläche) |
| • | Stellungnahme des Amt für Ernährung Landwirtschaft und Forsten sowie des Bayerischen Bauerverbandes zu Flächenverbrauch, Ausgleichsmaßnahmen (Schutzgut Mensch, Boden, Fläche, Tiere und Pflanzen) |
| • | Stellungnahme des Amt für ländliche Entwicklung (Schutzgüter Mensch, Boden und Fläche) |
| • | Stellungnahme des Zweckverband zur Wasserversorgung Reckenberg Gruppe zur Wasserversorgung, Abwasser- und Niederschlagswasserentsorgung und Bodenschutz (Schutzgut Boden und Fläche sowie Wasser) |
| • | Stellungnahme von Versorgungsträgern zu Leitungsverlauf und Bereitstellung (Schutzgut Boden, Fläche, Mensch) |
Die diesen Informationen zugrunde liegenden Unterlagen liegen ebenfalls aus.
Der Planentwurf mit Begründung und Anlagen in der Fassung vom 01.07.2026 kann gemäß § 3 Abs. 2 BauGB (Beteiligung der Öffentlichkeit) in der Zeit vom 23.07.2026 bis 24.08.2026 im Rathaus des Marktes Bechhofen, Martin-Luther-Platz 1, 91572 Bechhofen, zu den allgemeinen Dienstzeiten zur Unterrichtung eingesehen werden. Auf Wunsch wird die Planung erläutert. Gleichzeitig ist Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben.
Stellungnahmen können während dieser Frist schriftlich, per E-Mail oder während der Dienststunden zur Niederschrift abgegeben werden.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können gemäß § 3 Absatz 2 Satz 2 BauGB bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben. Ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung ist unzulässig, soweit mit ihm nur Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.
Das Ergebnis der Behandlung der vorgebrachten Stellungnahmen im Marktrat wird den Betroffenen gemäß § 3 Abs. 2 BauGB nach Abschluss des Verfahrens mitgeteilt.
Der Inhalt dieser Bekanntmachung und die nach § 3 Abs. 2 S. 1 BauGB auszulegenden Unterlagen sind auch im Internet unter – https://www.markt-bechhofen.de/leben-wohnen/bauen-wohnen/bebauungsplaene veröffentlicht.
Zeitgleich werden gemäß § 4 Abs. 1 BauGB die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann über die Öffentlichkeitsbeteiligung unterrichtet und zur Äußerung bzw. Abgabe einer Stellungnahme aufgefordert.
Datenschutz:
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e (DSGVO) i. V. mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“ das ebenfalls öffentlich ausliegt.