Der Marktgemeinderat hat in seiner Sitzung am 09.07.2025 die 11. Änderung des Flächennutzungsplanes mit integriertem Landschaftsplan gemäß § 30 Abs. 1 BauGB beschlossen.
Geltungsbereich
Der Änderungsbereich liegt am östlichen Ortsrand von Bechhofen und beinhaltet das Grundstück Fl. Nr. 1069 und Teilflächen der Grundstücke Fl. Nr. 1070 und 1070/1.
Die Flächen liegen auf der Gemarkung Birkach.
Ziele der Änderung
Nachdem im aktuellen Flächennutzungsplan die betreffende Fläche als Fläche für die Landwirtschaft dargestellt ist und diese Darstellung nicht der beabsichtigten Ausweisung eines Sondergebietes mit der Zweckbestimmung „Einzelhandel“ gemäß § 11 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 BauNVO und eines Mischgebietes gemäß § 6 BauNVO entspricht, ist der Flächennutzungsplan im Parallelverfahren zum geplanten Bebauungsplan „Am Bechhofer Weg südlich der Gunzenhausener Straße“ zu ändern. Damit wird dem Entwicklungsgebot nach § 8 Abs. 2 Satz 1 BauGB Rechnung getragen „Entwicklung des Bebauungsplanes aus dem Flächennutzungsplan“.
Der Geltungsbereich umfasst eine Fläche von ca. 1,53 ha und ist aus dem nachfolgenden Lageplan zu entnehmen.
Im weiteren Verlauf des Änderungsverfahrens werden die Öffentlichkeit und die Behörden sowie sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß §§ 3 und 4 BauGB beteiligt.
Der Lageplan ist Bestandteil dieses Beschlusses.
Der Änderungsbeschluss wird ortsüblich bekannt gemacht.
Der Beschluss mit Lageplan wird ebenfalls auf der Homepage der Marktgemeinde Bechhofen www.markt-bechhofen.de veröffentlicht.