Der Vorsitzende des Vorstandes
Dorferneuerung Weidenbach II
Markt Weidenbach, Landkreis Ansbach
Bekanntgabe des Flurbereinigungsplanes Teil II und der Änderung des Flurbereinigungsplanes Teil I
Die Teilnehmergemeinschaft Weidenbach II hat den Flurbereinigungsplan Teil II erstellt und den Flurbereinigungsplan Teil I geringfügig geändert.
Der Flurbereinigungsplan Teil II fasst die Ergebnisse des Verfahrens zusammen.
Zur Einsichtnahme für die Beteiligten werden folgende Bestandteile des Flurbereinigungsplanes Teil II ausgelegt.
| - | Beschlüsse des Vorstandes zum Flurbereinigungsplan Teil II und der Änderung des Flurbereinigungsplans Teil I |
| - | Textteil zum Flurbereinigungsplan Teil II |
| - | Abfindungskarte |
Nur zur Einsichtnahme durch Beteiligte, die ein berechtigtes Interesse nachweisen (z. B. Eigentümer, Hypothekengläubiger), werden folgende Bestandteile des Flurbereinigungsplanes Teil II ausgelegt:
| - | Bestandsblatt (Einlage) |
| - | Auszug aus dem Flurbereinigungsplan (Eigentümernachweis, Forderungsnachweis, Abfindungsnachweis) |
| - | Belastungsnachweis |
| - | Akt Dienstbarkeiten und Rechte |
Die Auszüge aus dem Flurbereinigungsplan wurden den Teilnehmern bereits übersandt.
Die oben angegebenen Bestandteile des Flurbereinigungsplanes Teil II werden in der Geschäftsstelle der Verwaltungsgemeinschaft Triesdorf, Triesdorfer Str. 8, 91746 Weidenbach, vom 24.09.2024 mit 08.10.2024 während der Dienststunden zur Einsichtnahme für die Beteiligten ausgelegt.
Die Abfindungskarte kann zusätzlich innerhalb von vier Monaten ab dem ersten Tag der Niederlegung auch auf der Internetseite des Amtes für Ländliche Entwicklung Mittelfranken unter dem Link „Flurbereinigungsplan“ eingesehen werden
(https://www.ale-mittelfranken.bayern.de/137283/index.php/).
Nach der Bekanntgabe des Flurbereinigungsplanes Teil II und der geringfügigen Änderung des Flurbereinigungsplanes Teil I, und zwar am
Mittwoch, 09.10.2024,
von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Ort: Bürgerhaus Weidenbach, 1. Stock, Sitzungssaal, Ringstraße 1, 91746 Weidenbach, wird ein Anhörungstermin abgehalten. Zu diesem Termin wird hiermit geladen.
Ein Erscheinen ist nur erforderlich, falls Erläuterungen oder Auskünfte über den bekannt gegebenen Flurbereinigungsplan - Teil II – gewünscht werden.
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen den Flurbereinigungsplan Teil II und gegen die geringfügige Änderung des Flurbereinigungsplanes Teil I kann innerhalb von zwei Wochen nach dem Tag des Anhörungstermins bei der Teilnehmergemeinschaft Weidenbach II am Amt für Ländliche Entwicklung Mittelfranken, Philipp-Zorn-Straße 37, 91522 Ansbach (Postanschrift: Postfach 619, 91511 Ansbach), oder durch Einlegung beim Amt für Ländliche Entwicklung Mittelfranken, Philipp-Zorn-Straße 37, 91522 Ansbach (Postanschrift: Postfach 619, 91511 Ansbach), Widerspruch eingelegt werden.
Hinweise zur Rechtsbehelfsbelehrung
Die Einlegung des Widerspruchs ist schriftlich, zur Niederschrift oder elektronisch in einer für den Schriftformersatz zugelassenen Form möglich. Die Einlegung eines Widerspruchs per einfacher E-Mail ist nicht zugelassen und entfaltet keine rechtlichen Wirkungen!