Ausschnitt Flurkarte mit Geltungsbereich
Ausschnitt Flurkarte mit Vorhaben
Aufstellungsbeschlusses gem. § 2 Abs. 1 BauGB und Billigung Vorentwurf sowie frühzeitige Beteiligungen der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 3 Abs. 1 BauGB bzw. § 4 Abs. 1 BauGB
Der Marktgemeinderat des Marktes Bechhofen hat in seiner Sitzung vom 22.06.2022 die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans mit Grünordnungsplan sowie Vorhaben- und Erschließungsplan "Solarpark Großenried-Langweid“ und die 10. Änderung des Flächennutzungsplans mit Landschaftsplan in diesem Bereich im Parallelverfahren beschlossen.
In der Gemeinderatssitzung des Marktes Bechhofen vom 13.11.2024 wurden dazu die Vorentwürfe des Bebauungsplanes mit Grünordnungsplan „Solarpark Großenried-Langweid“ sowie die 10. Änderung des Flächennutzungsplans in diesem Bereich gebilligt und für die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB bestimmt. Parallel werden die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB beteiligt.
In der Sitzung am 30.07.2025 wurden die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie der Bürger im Gemeinderat abgewogen und die Entwürfe für den Bebauungsplan mit Grünordnungsplan „Solarpark Großenried-Langweid“ sowie die 10. Änderung des Flächennutzungsplans in diesem Bereich jeweils in der Fassung vom 31.07.2025 gebilligt und die Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB und der Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB beschlossen.
Geltungs- und Änderungsbereich
Der Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes und der 10. Änderung des Flächennutzungsplanes umfasst die Fl.Nrn. 474, Gemarkung Mörlach, und 1180, Gemarkung Großenried. Er befindet sich westlich von Mörlach nördlich des Mörlachgraben. Die Lage und Abgrenzung ist aus den nachfolgenden Kartenausschnitten ersichtlich (maßstabslos).
Allgemeine Ziele und Zwecke der Planung
Ziel der Planung ist die Ausweisung eines Sondergebietes für eine Freiflächen-Photovoltaikanlage innerhalb eines nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetzes „landwirtschaftlich benachteiligten Gebietes“, um dem Bedarf an erneuerbaren Energien zu entsprechen.
Es wird die Errichtung einer Freiflächenphotovoltaikanlage geplant. Hierfür wird auf Ebene des Flächennutzungsplanes eine Sonderbaufläche gem. § 1 Abs. 1 Nr. 4 BauNVO mit der Zweckbestimmung „Freiflächen-Photovoltaik“ ausgewiesen.
Mit der 10. Änderung des Flächennutzungsplanes soll die Rechtsgrundlage für den im Parallelverfahren aufzustellenden Bebauungsplan „Solarpark Großenried-Langweid“ geschaffen werden.
Die Entwürfe für den Bebauungsplanes „Solarpark Großenried-Langweid“ und der 10. Änderung des Flächennutzungsplanes in diesem Bereich in der Fassung vom 30.07.2025 bestehend aus Planblatt, Begründung, Umweltbericht und umweltrelevanter Informationen sind in der Zeit vom
von Donnerstag, den 14.08.2025 bis einschließlich Donnerstag, den 18.09.2025,
über die Homepage des Marktes Bechhofen
(www.Bechhofen.de) unter dem Reiter „leben-wohnen/bauen-wohnen/bebauungsplaene veröffentlicht
sowie über das zentrale Landesportal für die Bauleitplanung Bayern unter:
https://geoportal.bayern.de/bauleitplanungsportal/index.html
veröffentlicht.
Der Inhalt der Bekanntmachung ist zusätzlich in das Internet eingestellt.
Die zu veröffentlichenden Unterlagen können alternativ im Rathaus des Marktes Bechhofen, Martin-Luther-Platz 1, 91572 Bechhofen) während der Besuchszeiten eingesehen werden von:
| Montag: | 8:00 - 12:30 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr |
| Dienstag: | 8:00 - 12:30 Uhr und nach vorheriger Terminvereinbarung |
| Mittwoch: | 8:00 - 12:30 Uhr (nachmittags geschlossen) |
| Donnerstag: | 8:00 - 12:30 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr |
| Freitag: | 8:00 - 12:30 Uhr (nachmittags geschlossen) |
Nicht fristgerechte abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan sowie die Änderung des Flächennutzungsplans und Landschaftsplans unberücksichtigt bleiben, wenn die Gemeinde den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplans sowie die Änderung des Flächennutzungsplans und Landschaftsplans nicht von Bedeutung ist (§ 3 Abs. 2 Satz 2 Halbsatz 2 BauGB i. V. m. § 4a Abs. 6 BauGB).
| Folgende umweltrelevanten Informationen sind verfügbar: | ||
| Mensch | • | Bestandsbeschreibung und -bewertung sowie Auswirkungen der Planung auf Wohn- und (Nah)Erholungsfunktion |
| Fläche | • | Flächennutzung und Flächeninanspruchnahme |
| Tiere und Pflanzen/ Artenschutz | • | Bestandsbeschreibung und -bewertung sowie Auswirkungen der Planung auf Tier und Pflanzenarten/Biotoptypen |
| • | Betroffenheit artenschutzrechtlich relevanter Arten; Beurteilung der Verbotstatbestände des speziellen Artenschutzrechts |
| Boden | • | Bestandsbeschreibung und -bewertung sowie Auswirkungen der Planung im Hinblick auf Bodenfunktionen und -potentiale |
| Wasser | • | Bestandsbeschreibung und -bewertung sowie Auswirkungen der Planung im Hinblick auf Gewässer/Oberflächenwasser und Grundwasser |
| Luft/Klima | • | Bestandsbeschreibung und -bewertung sowie Auswirkungen der Planung im Hinblick auf die lufthygienische und klimatische Ausgleichsfunktion |
| • | Erfordernisse des Klimaschutzes |
| Landschaftsbild | • | Bestandsbeschreibung und -bewertung sowie Auswirkungen der Planung hinsichtlich der Funktionen des Landschaftsbildes |
| Kultur- und Sachgüter | • | Bestandsbeschreibung und -bewertung sowie Auswirkungen der Planung hinsichtlich Boden- und Baudenkmälern |
| Sonstige/allgemeine Umweltbelange | • | Wechselwirkungen unter den Schutzgütern |
| • | Vermeidung von Emissionen und sachgerechter Umgang mit Abfällen und Abwässern |
| • | Nutzung erneuerbarer Energien |
| • | Bodenschutzklausel und Umwidmungssperrklausel gem. § 1a Abs. 2 BauGB |
| • | Darstellung von Landschaftsplänen |
| • | Maßnahmen zur Vermeidung, Verminderung und zum Ausgleich nachteiliger Umweltauswirkungen, naturschutzrechtliche Eingriffsregelung |
Die diesen Informationen zugrunde liegenden Unterlagen liegen ebenfalls aus, diese sind:
Berichte und Gutachten
| - | Umweltbericht zur Änderung des Flächennutzungsplans im Bereich „Solarpark Großenried-Langweid“ in der Fassung vom 30.07.2025, Kapitel B der Begründung (Schutzgüter Mensch, Tiere und Pflanzen, Boden, Wasser, Klima und Luft, Landschaft/ Landschaftsbild, Kultur- und Sachgüter, Fläche sowie weitere umweltbezogenen Belange) |
| - | Umweltbericht zum Bebauungsplan mit Grünordnungsplan „Solarpark Großenried-Langweid“ in der Fassung vom 30.07.2025, Kapitel B der Begründung (Schutzgüter Mensch, Tiere und Pflanzen, Boden, Wasser, Klima und Luft, Landschaft/ Landschaftsbild, Kultur- und Sachgüter, Fläche sowie weitere umweltbezogenen Belange) |
Umweltbelange aus Stellungnahmen gemäß § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB:
| - | Schutzgut Mensch: |
| keine, |
| - | Schutzgut Boden: |
| Boden für Landwirtschaft, Erhalt Bodenfunktionen, Produktionsfunktion, keine Altlasten, Schutz Mutterboden |
| - | Schutzgut Wasser: |
| Umgang mit Niederschlagswasser, Zinkbelastung |
| - | Schutzgut Pflanzen, Tiere: |
| Eingriffsermittlung, Ausgleichsflächen, spezielle artenschutzrechtliche Prüfung, Erfassungsgrad Feldvögel |
| - | Schutzgut Landschaft: |
| Eingrünung der Anlagenflächen |
| - | Schutzgut Fläche: |
| Flächenverbrauch |
| - | Sonstige bzw. allgemeine umweltbezogenen Belange: |
| Standorteignung, Standortalternativenprüfung Nutzung und Förderung erneuerbarer Energien, Landwirtschaftliche Nutzung im Umfeld, Bodendenkmal, Leitungen |
Datenschutz:
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchst. e DSGVO i.V. mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflicht im Bauleitplanverfahren“ das ebenfalls öffentlich ausliegt.
Nur Flächennutzungsplan:
Hinweis bzgl. des Verbandsklagerechts von Umweltverbänden:
Eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 S.1 Nr. 2 UmwRG (Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes) ist in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 UmwRG gemäß § 7 Abs. 3 S. 1 UmwRG mit allen Einwendungen ausgeschlossen, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können (§ 3 Abs. 3 BauGB).