Im Zeitraum zwischen dem 17.08.2026 und 18.09.2026 sind die festgesetzten Bodenrichtwerte mit Kartenausschnitt der zugehörigen Richtwertzonen samt Urheberrechtshinweis für das Jahr 2026 gemäß § 196 BauGB i. V. m. § 12 BayGaV in der Marktgemeinde Bechhofen, jeweils von Montag bis Freitag während der Dienststunden, im Zimmer-Nr. 05 EG, einsehbar.
Zudem besteht das Recht, von der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses im Landratsamt (E-Mail gaa@landratsamt-ansbach.de, Tel. 0981/468-1052) Auskunft über die Bodenrichtwerte zu verlangen.
Wir weißen Sie zudem darauf hin, dass voraussichtlich ab September 2026 die Richtwertzonen samt Bodenrichtwerte des kompletten Landkreises Ansbachs auf der Internetseite
http://bodenrichtwerte.bayern.de/ kostenfrei eingesehen werden können.